27. Oktober 2026Beschlossen
Das EDI hält am Inkrafttreten vom 1. Januar 2027 fest, ab dem Nährlösungen (FSMP) und Applikationshilfen der künstlichen Ernährung zu Hause über die MiGeL und parenterale Nährlösungen über die Spezialitätenliste vergütet werden. Das BAG hat die provisorischen Entscheide zu den eingereichten Anpassungsanträgen mitgeteilt.
Für Politik: Laut BAG haben die Homecare-Provider keine Zulassung als Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause beantragt. Es sei nicht auszuschliessen, dass ein Teil von ihnen die Betreuung der schweizweit rund 800 parenteral ernährten Personen per 31. Dezember 2026 einstellt; diese müsste dann durch die Spitex weitergeführt werden.
Für Verbände und Public Affairs: Von 14 Anpassungsanträgen hat das EDI provisorisch mehrere angenommen (unter anderem Verweis auf die GESKES-Richtlinien 2026, Streichung von Kumulationsverboten, Überführung der Produkte bei Kuhmilchproteinallergie aus der SL in die MiGeL). Abgelehnt wurden unter anderem Transportpauschalen und eine Bindung der Vergütung an die FSMP-Liste der GESKES.
Für Medienschaffende: Die Regeln stehen heute in Anhang 1 KLV, der nur ärztliche Leistungen regelt. Der Wechsel war ursprünglich auf den 1. Januar 2026 beschlossen und wurde am 2. Dezember 2025 um ein Jahr verschoben.
Für Unternehmen: Das Rundschreiben soll den Akteuren erlauben, ihre IT-Systeme und technischen Abläufe rechtzeitig auf den 1. Januar 2027 anzupassen. Die Betreuung oral und enteral ernährter Personen läuft laut BAG voraussichtlich weiter über die Ernährungsberatung nach Art. 9b KLV und den Tarifvertrag zwischen SVDE und prio.swiss.
MiGeLSLEDIBAGEAMGKSpitexVersichererKLVProzess: medizinprodukt-migelPrimärquelle
26. Oktober 2026Beschlossen
Der Runde Tisch Kostendämpfung hat am 26. Oktober 2026 einstimmig das Massnahmenpapier 2026 mit sechs Massnahmenfeldern verabschiedet. Die Massnahmen beruhen vor allem auf Selbstverpflichtungen der Akteure, nicht auf neuen Verordnungen.
Für Politik: Die GDK verpflichtet sich, mit interessierten Kantonen bis Ende 2027 Instrumente zur Entlastung der Spitalnotfallaufnahmen zu thematisieren. Kantone und Betreiber von Alters- und Pflegeheimen prüfen interprofessionelle Zusammenarbeit und zentralen Einkauf von Arzneimitteln.
Für Verbände und Public Affairs: Die Tariforganisationen sollen eine Liste von Fallkonstellationen mit hohem Ambulantisierungspotenzial definieren und im Tarifantrag per 1. Januar 2028, spätestens 1. Januar 2029, beim Bundesrat einreichen. Die Fachgesellschaften sollen bis Ende 2027 eine Positivliste von Arzneimitteln zur Selbstapplikation erstellen.
Für Medienschaffende: Für die Massnahmen 2026 wurde kein Einsparziel beziffert, weil Höhe und Zeitpunkt möglicher Einsparungen bei systemischen Massnahmen unsicher sind. Laut Bundesrat werden die meisten Massnahmen von 2025 planmässig oder mit leichten Verzögerungen umgesetzt; bei der elektronischen Rechnungsstellung bestehen neue Differenzen.
Für Unternehmen: Leistungserbringer verpflichten sich, bei separat abgerechneten Medizinprodukten in ambulanten Einzelleistungen die UDI-DI anzugeben, sobald die Übermittlung über das Forum Datenaustausch gesichert ist, und fordern die Hersteller auf, die UDI-DI in den Lieferunterlagen anzugeben.
EDIBAGGDKFMHH+prio.swissSPO, DVSPPharmaPUEVersichererSpitälerPflegeheimeOAATFoDaMedtechProzess: tarifgenehmigung-ambulantPrimärquelle
21. Oktober 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat schlägt vor, Chemikalienhersteller im Chemikaliengesetz und Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln im Heilmittelgesetz zu verpflichten, die Auskunftstelle für Vergiftungen (Tox Info Suisse) mitzufinanzieren.
Für Politik: Bund und Kantone unterstützen die Auskunftstelle laut Bundesrat weiterhin finanziell. Die Vorlage soll die Finanzierungslücke schliessen, die durch den Rückzug privater Träger entstanden ist.
Für Verbände und Public Affairs: Die Vernehmlassung bis 8. Februar 2027 ist der Kanal, um zur Höhe und Verteilung der Beiträge Stellung zu nehmen. Freiwillige Lösungen mit der Industrie sind laut Bundesrat nicht zustande gekommen.
Für Medienschaffende: Es handelt sich um eine Vorlage in Vernehmlassung, nicht um geltendes Recht. Die genannten Durchschnittskosten je Firma sind Schätzungen des Bundesrates.
Für Unternehmen: Betroffen wären laut Bundesrat rund 300 Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln mit durchschnittlich gegen 5'300 Franken pro Jahr und rund 5'500 Chemikalienfirmen mit durchschnittlich rund 240 Franken pro Jahr.
HMGPharmaBREDIKantoneProzess: vernehmlassungPrimärquelle
20. Oktober 2026Im Parlament
Die SGK-S ist ohne Gegenantrag auf das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (25.082) eingetreten und setzt die Beratung im nächsten Quartal fort. Beim Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (25.054) hat sie erste Artikel beraten, unter anderem die Normalarbeitszeit von höchstens 42 Stunden pro Woche.
Für Politik: Die Ständeratskommission will vor der Detailberatung des EGDG den Übergang vom EPD, die Sicherheitsarchitektur und die Koordination mit dem geplanten Gesundheitsdatenraum klären lassen. Für die Kantone, die nach dem Entwurf die Eröffnung der Dossiers und die Betriebskosten tragen sollen, bleibt die Ständeratsfassung damit offen.
Für Verbände und Public Affairs: Beim BGAP weicht die Kommission in einzelnen Punkten vom Nationalrat ab, etwa bei den Zuschlägen für Sonn- und Feiertagsarbeit und beim Bereitschaftsdienst. Die Beratung ist nicht abgeschlossen; weitere Abklärungen betreffen unter anderem die wöchentliche Höchstarbeitszeit.
Für Medienschaffende: Es handelt sich um Kommissionsbeschlüsse, nicht um Ratsentscheide. Der Ständerat hat weder das EGDG noch das BGAP beraten.
Für Unternehmen: Spitäler, Heime und Spitex können aus den Kommissionsbeschlüssen zum BGAP noch keine geltenden Pflichten ableiten. Anbieter im Bereich EPD und E-GD müssen mit einer Ständeratsberatung frühestens 2027 rechnen.
EGDGEPDGPflegeinitiativeSGKParlamentKantoneSpitälerPflegeheimeSpitexSBKProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
16. Oktober 2026Kanton ZH
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege totalrevidiert. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 4. Dezember 2018.
Für Politik: Die Verordnung soll einen ausreichenden kantonalen Nachwuchs an Pflegepersonal für die Langzeitpflege sicherstellen.
Für Verbände und Public Affairs: Die Pflicht gilt für Institutionen der Langzeitpflege mit Bewilligung des Amtes für Gesundheit und erfasst Ausbildungen auf Tertiärstufe sowie auf Stufe EFZ und EBA.
Für Medienschaffende: Es handelt sich um eine kantonale Verordnung; die Ausbildungsbeiträge des Bundes aus der Umsetzung der Pflegeinitiative sind davon zu unterscheiden.
Für Unternehmen: Institutionen, die die Soll-Werte an Ausbildungsleistungen nicht erfüllen, entrichten jährlich eine Ersatzabgabe, deren Höhe das Amt für Gesundheit pro fehlender Ausbildungswoche festlegt.
KantonePflegeheimePflegeinitiativePrimärquelle
14. Oktober 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Verordnung über die Schaffung einer Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte beim BWL. Unternehmen sollen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei bestimmten Medizinprodukten melden, wie heute schon bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln.
Für Politik: Der Bund will für lebenswichtige Medizinprodukte eine Lageübersicht aufbauen, die als Grundlage für allfällige Interventionsmassnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung dient.
Für Verbände und Public Affairs: Die Vernehmlassung bis 28. Januar 2027 ist der Kanal, um zur Ausgestaltung der Meldepflicht Stellung zu nehmen.
Für Medienschaffende: Es handelt sich um einen Verordnungsentwurf in Vernehmlassung, nicht um geltendes Recht. Welche Medizinprodukte meldepflichtig werden, definiert die wirtschaftliche Landesversorgung.
Für Unternehmen: Meldepflichtige Unternehmen sollen Engpässe vollständig elektronisch über die bestehende Heilmittelplattform melden, die bereits für Humanarzneimittel genutzt wird.
BWLMedtechSwiss MedtechBRProzess: vernehmlassungPrimärquelle
13. Oktober 2026Beschlossen
Der Institutsrat von Swissmedic hat am 25. September 2026 die Pharmakopöe-Verordnung geändert. Ab 1. April 2027 gelten die Pharmacopoea Europaea in der Fassung 13.2 und die Pharmacopoea Helvetica, 13. Ausgabe, vom August 2026.
Für Politik: Die Änderung betrifft die Qualitätsanforderungen an Arzneimittel und ihre Herstellung, nicht Vergütung oder Tarife der Grundversicherung.
Für Verbände und Public Affairs: Hersteller und Apotheken, die Arzneimittel herstellen oder prüfen, richten sich ab 1. April 2027 nach den neuen Ausgaben.
Für Medienschaffende: Die Pharmakopöe enthält die verbindlichen Qualitätsvorschriften für Arzneimittel und Hilfsstoffe; die Änderung wurde am 13. Oktober 2026 in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht.
Für Unternehmen: Swissmedic hat neue und überarbeitete Monographien und Kapitel publiziert, darunter die Regeln der Guten Herstellungspraxis; die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten beträgt rund sechs Monate.
SwissmedicHMGPharmaApothekenProzess: arzneimittel-zulassungPrimärquelle
13. Oktober 2026Im Parlament
Die KVG-Änderung vom 2. Oktober 2026 zur Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht (Art. 37 Abs. 1bis KVG) ist im Bundesblatt veröffentlicht. Kommt kein Referendum zustande, tritt sie am 1. Januar 2028 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2032.
Für Politik: Die Kantone können bei Unterversorgung weiterhin Ärztinnen und Ärzte mit den Weiterbildungstiteln Allgemeine Innere Medizin oder Praktischer Arzt als einzigem Titel, Kinder- und Jugendmedizin oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie von der dreijährigen Tätigkeitspflicht ausnehmen.
Für Verbände und Public Affairs: Der Gesetzestext enthält keine Ausweitung auf Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie. Bis zum 21. Januar 2027 kann das Referendum ergriffen werden.
Für Medienschaffende: Das Inkrafttreten ist im Gesetz selbst geregelt; der Bundesrat bestimmt es nur, wenn ein Referendum zustande kommt.
Für Unternehmen: Praxen und Einrichtungen in Regionen mit Unterversorgung können mit der Ausnahme bis 31. Dezember 2032 planen, sofern kein Referendum zustande kommt.
KVGKantoneArztpraxenParlamentBRProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
9. Oktober 2026Kanton ZH
Der Regierungsrat des Kantons Zürich genehmigt die Verträge der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich mit CSS, HSK und santéservices über TARDOC und ambulante Pauschalen mit einem Taxpunktwert von 0.91 Franken ab 1. Januar 2026. Bisher galt dieser Wert provisorisch.
Für Politik: Der Kanton genehmigt nach Art. 46 Abs. 4 KVG die von den Tarifpartnern vereinbarten Taxpunktwerte; mit dem Beschluss ersetzt die Genehmigung die provisorische Festsetzung vom Dezember 2025 für die freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzte.
Für Verbände und Public Affairs: Die genehmigten Verträge gelten nach ihrem Ablauf provisorisch weiter, bis neue genehmigte oder festgesetzte Tarife vorliegen.
Für Medienschaffende: Der Wert von 0.91 Franken ist unverändert gegenüber der provisorischen Festsetzung; neu ist, dass er nun genehmigt ist.
Für Unternehmen: Praxen im Kanton Zürich rechnen TARDOC und ambulante Pauschalen gegenüber CSS, HSK und den von santéservices vertretenen Versicherern mit 0.91 Franken ab.
TARDOCAPArztpraxenVersichererHSK, CSS, santéservicesKantoneProzess: tarifgenehmigung-ambulantPrimärquelle
7. Oktober 2026Kanton VD
Mit dem Arrêté über die Prämienverbilligung 2027 schliesst der Staatsrat Personen mit beweglichem Vermögen über 130'000 Franken (eine erwachsene Person) beziehungsweise 260'000 Franken (mehrere Erwachsene) vom Anspruch aus und legt neue Referenzprämien fest.
Für Politik: Die Waadt ergänzt die Einkommensprüfung um eine Vermögensgrenze; massgebend sind die Steuerziffern 410, 420, 430 und 445 der Veranlagung. Junge Erwachsene in Ausbildung zählen dabei nicht als Erwachsene.
Für Verbände und Public Affairs: Die Belastungsgrenze von 10 Prozent des massgebenden Einkommens für den subside spécifique bleibt laut Merkblatt 2027 bestehen. Die Referenzprämie für Erwachsene mit RDU bis 62'500 Franken steigt von 563 auf 580 Franken (Region 1) und von 527 auf 543 Franken (Region 2).
Für Medienschaffende: Für die Erneuerung des Anspruchs 2027 gilt die letzte rechtskräftige Veranlagung per 22. Oktober 2026. Wer Versicherer oder Modell wechseln will, muss dies laut Merkblatt bis 30. November 2026 melden.
Für Unternehmen: Für Versicherte mit beweglichem Vermögen über der Schwelle entfällt ab 1. Januar 2027 die Prämienverbilligung; die Ansprüche berechnet weiterhin das kantonale Amt OVAM.
KantoneVersicherteVersichererPV-GegenvorschlagProzess: praemienverbilligungPrimärquelle
2. Oktober 2026Beschlossen
National- und Ständerat nehmen in der Schlussabstimmung die Verlängerung der Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht nach Art. 37 KVG (Geschäft 25.465) bis 31. Dezember 2032 an, ohne Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie.
Für Politik: Kantone mit Unterversorgung können bis 2032 Ärztinnen und Ärzte ohne drei Jahre Schweizer Tätigkeit zulassen; derzeit betrifft das Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeine Innere Medizin und praktische Ärztinnen und Ärzte.
Für Verbände und Public Affairs: Die vom Nationalrat gewünschte Ausweitung auf Erwachsenenpsychiatrie und Psychotherapie ist nicht enthalten.
Für Medienschaffende: Die amtliche Publikation, die Referendumsfrist und die Inkraftsetzung stehen noch aus; die BAG-Themenseite bildet den neuen Stand noch nicht ab.
Für Unternehmen: Praxen und Spitäler in Mangelregionen erhalten Rekrutierungssicherheit bis Ende 2032, sofern kein Referendum zustande kommt.
KVGKantoneArztpraxenFMHParlamentSGKBRProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
29. September 2026Beschlossen
Das BAG publiziert die genehmigten Prämien 2027. Die mittlere Monatsprämie beträgt 412 Franken, 19.70 Franken oder 5,0 Prozent mehr als 2026. Gleichentags publiziert das BAG die definitiven Mindestbeiträge der Kantone zur Prämienverbilligung 2027.
Für Politik: Mit den Prämien steigen die Bruttokosten und damit die kantonalen Mindestbeiträge an die Prämienverbilligung; die Tabelle der Mindestbeiträge 2027 ist seit 29. September 2026 publiziert.
Für Verbände und Public Affairs: Der Bund begründet den Anstieg mit dem Kostenwachstum von 5,3 Prozent 2025 und erwarteten 4,7 Prozent 2026 und 5,0 Prozent 2027 und verweist auf die Kostendämpfung.
Für Medienschaffende: Erwachsene zahlen im Mittel 487.60 Franken (plus 4,9 Prozent), junge Erwachsene 338.80 Franken (plus 4,8 Prozent), Kinder 128.10 Franken (plus 4,6 Prozent).
Für Unternehmen: Versicherer müssen die neuen Prämien bis Ende Oktober mitteilen; Wechsel sind bis Ende November möglich.
PV-GegenvorschlagKostenzieleBAGVersichererVersicherteKantoneprio.swissProzess: praemiengenehmigungProzess: praemienverbilligungPrimärquelle
24. September 2026Kanton SG
St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau erlassen erstmals gemeinsam eine Liste von 18 Eingriffen in fünf Eingriffsgruppen, die Spitäler grundsätzlich ambulant durchführen. Die Liste ergänzt die gesamtschweizerische Liste.
Für Politik: Die vier Kantone erweitern die Vorgaben zur ambulanten Durchführung über die gesamtschweizerische Liste hinaus; sie erwarten Einsparungen von rund 2,1 Mio. Franken über alle vier Kantone.
Für Verbände und Public Affairs: Betroffen sind Eingriffe der Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie, laparoskopische Eingriffe der Gynäkologie und brustchirurgische Eingriffe; bei besonderen Umständen bleibt eine stationäre Durchführung möglich.
Für Medienschaffende: Der Beschluss ist Teil der gemeinsamen Spitalplanung der vier Kantone, die im November 2025 vereinbart wurde; für die Psychiatrie ist die Vernehmlassung eines Berichtsentwurfs für Ende November 2026 angekündigt.
Für Unternehmen: Spitäler in den vier Kantonen müssen die betroffenen Eingriffe ab 1. Januar 2027 grundsätzlich ambulant erbringen und abrechnen; wo grössere Änderungen nötig sind, gilt eine Frist bis 1. Januar 2028.
SpitälerKantoneVersichererSpitallisteProzess: spitalplanungPrimärquelle
22. September 2026Im Parlament
Der Ständerat berät als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes (Geschäft 25.069) und nimmt sie an; beim Gesetz beschliesst er abweichend vom Entwurf, bei den beiden Bundesbeschlüssen gemäss Entwurf.
Für Politik: Die Revision ordnet die Krisenkoordination zwischen Bund und Kantonen neu und verschärft die Schwelle für Bundesmassnahmen auf eine deutlich erhöhte Gefährdung.
Für Verbände und Public Affairs: Spitäler und Laboratorien sind von Melde- und Vorsorgepflichten betroffen; die Details folgen in den Verordnungen.
Für Medienschaffende: Der Ständerat ist Erstrat; der Nationalrat hat noch nicht beraten, der Zeitplan 2029 ist eine Planung des BAG.
Für Unternehmen: Hersteller und Logistiker medizinischer Güter müssen mit neuen Beschaffungs- und Entschädigungsregeln für Krisen rechnen.
BAGBRParlamentKantoneGDKSpitälerProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
16. September 2026Kanton ZH
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt den Kantonsbeitrag 2027 bei einer Kantonsbeitragsquote von 92 Prozent des berechneten Bundesbeitrags von 693,9 Mio. Franken auf 638,4 Mio. Franken fest und legt die Referenzprämie 2027 fest.
Für Politik: Zusammen mit dem Bundesbeitrag stehen im Kanton Zürich 2027 rund 1,3 Mia. Franken für die Prämienverbilligung bereit; der Beschluss folgt dem seit 2026 geltenden kantonalen Mindestbeitrag nach KVG.
Für Verbände und Public Affairs: Die Referenzprämie bestimmt, welche Haushalte Anspruch haben; Änderungen können Bezügerinnen und Bezüger am Rand des Anspruchs betreffen.
Für Medienschaffende: Der Beschluss folgte am Vortag der Prämienpublikation des Bundes; der provisorische Rahmen war mit RRB Nr. 303/2026 gesetzt worden.
Für Unternehmen: Versicherer erhalten die Verbilligung über die SVA Zürich und ziehen sie von den Prämienrechnungen ab.
PV-GegenvorschlagKantoneVersicherteVersichererBAGProzess: praemienverbilligungPrimärquelle
14. September 2026Im Parlament
Der Nationalrat nimmt das EGDG (Geschäft 25.082) als Erstrat mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen an, mit Abweichungen vom Entwurf. Die Vorlage geht an den Ständerat.
Für Politik: Die Nationalratsfassung belässt die Gemeinschaften bei den Kantonen statt einer einzigen nationalen Gemeinschaft; die Finanzierung der Kantone bleibt Thema im Ständerat.
Für Verbände und Public Affairs: Die Anschlusspflicht der Leistungserbringer und mögliche Ausnahmen sind in der Nationalratsfassung geregelt und können im Ständerat noch ändern.
Für Medienschaffende: Der Beschluss ist ein Zwischenschritt; ein Referendum wurde angekündigt, der Ständerat hat noch nicht beraten.
Für Unternehmen: Anbieter müssen sich auf einen Open-Source-Grundsatz und verschärfte Datenschutzanforderungen einstellen, sofern der Ständerat folgt.
EGDGEPDGParlamentSGKKantoneGDKeHealth SuisseBAGArztpraxenSpitälerProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
11. September 2026Beschlossen
Das HSM-Beschlussorgan hat am 27. August 2026 die Leistungsaufträge in drei Teilbereichen der komplexen hochspezialisierten Viszeralchirurgie bei Erwachsenen neu erteilt, an 11 Spitäler für Oesophagusresektionen, 18 für Pankreasresektionen und 16 für Leberresektionen. prio.swiss hat gegen den Auftrag für Oesophagusresektionen an das Luzerner Kantonsspital Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Für Politik: Die Zuteilung gilt als gemeinsame Spitalliste der Vereinbarungskantone und geht den kantonalen Spitallisten vor. Für Kantone mit Spitälern ohne neuen Auftrag entfällt die Zulassung für diese Eingriffe zulasten der OKP.
Für Verbände und Public Affairs: Dem Luzerner Kantonsspital hat das Beschlussorgan den Auftrag für Oesophagusresektionen mit besonderer Auflage erteilt; nach Angaben von prio.swiss entgegen der Empfehlung des Fachorgans. prio.swiss beantragt beim Bundesverwaltungsgericht dessen Aufhebung; der Verband begründet dies mit nicht erreichten Mindestfallzahlen und ausreichenden Kapazitäten der übrigen Zentren.
Für Medienschaffende: Die Leistungsaufträge wurden letztmals 2019 erteilt. Die Beschwerde betrifft nur einen der 45 Aufträge; über sie entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.
Für Unternehmen: Ab 1. Januar 2027 dürfen nur die beauftragten Spitäler diese Eingriffe zulasten der OKP durchführen. Für Anbieter spezialisierter Technik sind die zugeteilten Zentren der relevante Markt.
HSM-BOIVHSMSpitallisteSpitälerprio.swissBVGerGDKProzess: spitalplanungPrimärquelle
2. September 2026Im Parlament
Die SGK-S tritt einstimmig auf das Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die GesBG-Änderung ein. Sie empfiehlt dem Bundesrat einstimmig, die Verordnungen zu Mengenrabatten und Arzneimitteln aus Paket 2 bis zum Bericht der Arbeitsgruppe Life Science Standort zurückzustellen.
Für Politik: Die Kommission verlangt eine pragmatische Finanzierung der Mehrkosten bis zur Integration der Pflege in EFAS; das betrifft Kantone und Gemeinden als Restfinanzierer.
Für Verbände und Public Affairs: Pflegeverbände und Arbeitgeber erhalten im Ständerat eine zweite Runde; die Pharmaverbände erreichen einen Aufschub der Mengenrabatte.
Für Medienschaffende: Die Kommission sieht keinen grundsätzlichen Revisionsbedarf bei den Arzneimittelverordnungen, will aber den Bericht abwarten und die differenzierte WZW-Prüfung für Generika vorantreiben.
Für Unternehmen: Zulassungsinhaberinnen gewinnen Zeit; Leistungserbringer müssen für das BGAP mit einer überarbeiteten Ständeratsfassung rechnen.
PflegeinitiativePaket 2SGKParlamentBRPharmaInterpharmaKantoneSBKProzess: kvg-aenderungProzess: verordnungsaenderungPrimärquelle
21. August 2026Im Parlament
Die SGK-N schliesst die Detailberatung zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier ab, nimmt die Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen an und verlangt einen geordneten Übergang vom EPD zum E-GD.
Für Politik: Die Kommission hatte am 8. Mai 2026 eine einzige nationale, von den Kantonen betriebene und finanzierte Gemeinschaft vorgeschlagen; der Nationalrat verwarf dies später.
Für Verbände und Public Affairs: Stammgemeinschaften und Leistungserbringer erhalten mit dem geordneten Übergang eine Vorgabe für die Migration der bestehenden Dossiers.
Für Medienschaffende: Der Kommissionsentscheid bereitete die Nationalratsdebatte vom September 2026 vor; über das Ergebnis entscheidet der Ständerat mit.
Für Unternehmen: Anbieter von EPD-Plattformen müssen mit einer Übergangsphase und einem Datentransfer rechnen, wie beim Ausstieg der Post Sanela per Ende 2026.
EGDGEPDGSGKParlamentKantoneeHealth SuisseBAGProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
11. August 2026Kanton SG
Die Regierung des Kantons St. Gallen unterbreitet dem Kantonsrat den XV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Der Kantonsanteil wird auf den bundesrechtlichen Mindestanteil festgelegt; Art. 21 des Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetzes (55 Prozent stationär) wird per 1. Januar 2028 aufgehoben.
Für Politik: Die Regierung rechnet mit Mehrkosten für den Kanton von rund 53,4 Mio. Franken 2028, 21,2 Mio. Franken 2029 und 4,2 Mio. Franken 2030; der Nachtrag untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum.
Für Verbände und Public Affairs: Spitäler im Kanton verlieren die direkte Kantonsvergütung von 55 Prozent; sie erhalten ab 2028 die volle Vergütung von den Versicherern.
Für Medienschaffende: St. Gallen gehört zu den Kantonen mit einem Übergangssatz über 24,5 Prozent, weil sein bisheriger Finanzierungsanteil hoch war.
Für Unternehmen: Versicherer mit St. Galler Versicherten rechnen ab 2028 den Kantonsbeitrag über die Gemeinsame Einrichtung ab.
EFASKantoneGemeindenSpitälerGE KVGProzess: spitalplanungPrimärquelle
2. Juli 2026In Vernehmlassung
Das BAG hört Versicherer, Versicherte, Leistungserbringer und Kantone zu den ersten Kostenzielen für die Jahre 2028 bis 2031 an. Der Bundesrat muss die Ziele bis Ende 2026 festlegen.
Für Politik: Die Kantone nehmen zum Globalziel und zu den Zielen je Kostengruppe Stellung; die Werte werden zur Referenz für Tariffestsetzungen und Planung ab 2028.
Für Verbände und Public Affairs: Leistungserbringer- und Versichererverbände können die Herleitung (Einflussfaktoren, Datenquellen, Berechnungsmodell) beeinflussen.
Für Medienschaffende: Die vorgeschlagenen Zielwerte sind auf der BAG-Seite nicht publiziert; Angaben zu einem Zielwert von 3,0 Prozent pro Kopf stammen aus Sekundärquellen.
Für Unternehmen: Bereichsziele für Medikamente und ambulante Leistungen können Preisverhandlungen ab 2028 prägen.
KostenzieleEKKQBAGBRKantoneGDKVersichererprio.swissFMHH+Primärquelle
1. Juli 2026In Kraft getreten
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsübermittlung (Art. 42 Abs. 3ter KVG), die gezielte Information der Versicherten (Art. 56a KVG) und die zugehörige Datenbearbeitung (Art. 84 Abs. 1 Bst. j KVG) gelten; gleichzeitig tritt die KVAV-Änderung in Kraft.
Für Politik: Kantone können den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen für Versicherte mit vollständiger Prämienverbilligung selbst beziehen.
Für Verbände und Public Affairs: Leistungserbringerverbände müssen die elektronische Rechnungsübermittlung flächendeckend sicherstellen; Versicherer dürfen Versicherte gezielt ansprechen.
Für Medienschaffende: Nur drei Gesetzesbestimmungen und die Aufsichtsverordnung sind in Kraft; Referenztarife, Apothekerleistungen, Kostenfolgemodelle und Preismodelle sind noch nicht in Kraft gesetzt.
Für Unternehmen: Praxen, Spitäler und Apotheken müssen Rechnungen elektronisch übermitteln; Versicherer können Versicherte auf kostengünstigere Leistungen hinweisen.
Paket 2KVGKVAGVersichererprio.swissArztpraxenSpitälerApothekenKantoneFoDaProzess: ambulante-abrechnungProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
19. Juni 2026Beschlossen
Der Bundesrat verabschiedet die unter Federführung des Bundes stehenden Massnahmen der Agenda Grundversorgung: Entlastung der Hausarzt- und Kinderarztpraxen durch Praxisassistenz, bessere Versorgung in Pflegeheimen, Beratung in Apotheken, mehr Studienplätze in Humanmedizin.
Für Politik: Die Kantone sind bei Studienplätzen, Weiterbildung und Versorgungsmodellen Mitträger; die Agenda bringt keine neue Gesetzesgrundlage, sondern Einzelmassnahmen.
Für Verbände und Public Affairs: Die rund 80 beteiligten Akteure haben 2025 einen Bericht mit 18 Massnahmen erarbeitet; der Bund setzt nun seinen Teil um.
Für Medienschaffende: Die Agenda ist kein Reformgesetz; sie bündelt Massnahmen unterschiedlicher Verbindlichkeit bis 2028.
Für Unternehmen: Praxen können auf erweiterte Rollen für medizinische Praxisassistentinnen und -assistenten setzen; Apotheken auf neue Beratungs- und Behandlungsgrundlagen.
BAGBRKantoneArztpraxenApothekenPflegeheimeFMHpharmaSuissePrimärquelle
19. Juni 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Revision 3b des Heilmittelgesetzes: Lockerung des Versandhandelsverbots für Arzneimittel der Kategorie D, Herstellung durch Apotheken bei Mangellagen, Einzelabgabe, Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte, Kompetenzen der Chiropraktik.
Für Politik: Die Kantone bewilligen Apotheken und beaufsichtigen den Versandhandel; die Lockerung verändert ihren Vollzug.
Für Verbände und Public Affairs: Apothekerverband und Versandapotheken haben gegensätzliche Interessen beim Versandhandel; Hersteller und Importeure von Medizinprodukten würden abgabepflichtig.
Für Medienschaffende: Die Revision 3b ist von der im Parlament hängigen Revision 3a zu unterscheiden; Teile der 3a-Differenzen warten auf die 3b-Ergebnisse.
Für Unternehmen: Hersteller und Importeure von Medizinprodukten müssten eine Aufsichtsabgabe von höchstens 15 Promille zahlen; Apotheken könnten Arzneimittel einzeln abgeben.
HMGSwissmedicApothekenpharmaSuisseGrossistenMedtechBWLBRProzess: vernehmlassungPrimärquelle
17. Juni 2026Im Parlament
Der Nationalrat behandelt als Erstrat die KVG-Änderung Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten (Geschäft 26.031) und beschliesst abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
Für Politik: Die Kantone sollen Spitaldaten künftig über die Plattform SpiGes erhalten; Abweichungen des Nationalrats betreffen den Empfängerkreis und die Modalitäten.
Für Verbände und Public Affairs: Spitäler sollen von Mehrfacherhebungen entlastet werden; die Details hängen von der Fassung des Zweitrats ab.
Für Medienschaffende: Der Nationalrat hat beschlossen, aber nicht in der Fassung des Bundesrates; die Vorlage geht an den Ständerat.
Für Unternehmen: Spitalsoftware muss die Lieferung an SpiGes abbilden; der Zeitpunkt ist offen.
KVGBFSBAGKantoneVersichererSpitälerDigiSantéParlamentSGKProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
12. Juni 2026Beschlossen
Der Bundesrat beauftragt das EDI, die OKP-Beiträge für spezialisierte Palliativpflege zu erhöhen. Das EDI erhält per 1. August 2026 die KVV-Kompetenz zur Festlegung der Höchstbeiträge; die KLV-Änderung gilt ab 1. Januar 2027.
Für Politik: Höhere OKP-Beiträge entlasten die Restfinanzierung von Kantonen und Gemeinden; die Kantone können die Beteiligung der Versicherten tiefer ansetzen oder erlassen.
Für Verbände und Public Affairs: Spitex und Heime mit spezialisierter Palliativpflege erhalten eine eigene, höhere Vergütungsstufe.
Für Medienschaffende: Für spezialisierte Palliativpflege dürfen den Versicherten neu höchstens 22.55 Franken pro Tag ambulant und 30.40 Franken im Pflegeheim überwälzt werden; die übrigen Höchstbeiträge bleiben unverändert.
Für Unternehmen: Leistungserbringer müssen die spezialisierte Palliativpflege gesondert ausweisen, um die höheren Beiträge abzurechnen.
KVVKLVPflegeheimeSpitexKantoneGemeindenVersichererVersicherteEDIBRProzess: verordnungsaenderungPrimärquelle
11. Juni 2026Im Parlament
Der Ständerat stimmt der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (Geschäft 25.074) mit 33 zu 1 Stimmen zu, weicht aber vom Nationalrat ab. Die Differenzbereinigung läuft.
Für Politik: Der Vollzug des Heilmittelrechts liegt bei den Kantonen; sie müssen die bereinigten Bestimmungen in ihren Aufsichtsalltag übernehmen.
Für Verbände und Public Affairs: Offene Differenzen betreffen unter anderem den Versandhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln, der mit der HMG-3b-Vernehmlassung verknüpft wird.
Für Medienschaffende: Beide Räte haben die Vorlage angenommen, aber nicht in gleicher Fassung; ein Schlussabstimmungstermin steht nicht fest.
Für Unternehmen: Apotheken, Versandhändler und Softwareanbieter für elektronische Rezepte müssen den Ausgang der Differenzbereinigung abwarten.
HMGSwissmedicApothekenArztpraxenParlamentSGKProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
9. Juni 2026Beschlossen
Das EDI ändert die Krankenpflege-Leistungsverordnung (AS 2026 336). Die OKP übernimmt ab 1. Januar 2027 Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker bei Personen ab 16 Jahren; weitere Änderungen (Darmkrebs-Screening 50 bis 74, RSV-Antikörper, HIV-Postexpositionsprophylaxe, Präeklampsie-Test) gelten ab 1. Juli 2026.
Für Politik: Die Kantone müssen die Impfbewilligung für Apotheken nach kantonalem Recht erteilen; sie ist Voraussetzung für die Vergütung.
Für Verbände und Public Affairs: Apotheken erhalten ab 2027 eine neue vergütete Leistung; bestimmte Fälle wie Schwangerschaft oder unbekannter Impfstatus brauchen weiterhin eine ärztliche Anordnung.
Für Medienschaffende: Die Apothekerimpfung ist die erste in Kraft gesetzte Leistungsmassnahme aus dem Umfeld des Kostendämpfungspakets 2; die übrigen Apothekerleistungen sind noch offen.
Für Unternehmen: Impfstoffe müssen ab 2027 in der Spezialitätenliste stehen; Apotheken brauchen Personal mit FPH-Zertifikat oder entsprechendem Diplom.
KLVPaket 2ApothekenpharmaSuisseVersichererEDISLProzess: verordnungsaenderungPrimärquelle
5. Juni 2026Beschlossen
Der Bundesrat setzt die elektronische Rechnungsübermittlung (Art. 42 Abs. 3ter KVG), die gezielte Versicherteninformation (Art. 56a KVG) und Art. 84 Abs. 1 Bst. j KVG per 1. Juli 2026 in Kraft und ändert gleichzeitig die KVAV.
Für Politik: Kantone können ab 1. Juli 2026 den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen anstelle der vollständig prämienverbilligten Versicherten beziehen.
Für Verbände und Public Affairs: Versichererverbände erhalten die Informationsbefugnis; Leistungserbringerverbände müssen die elektronische Rechnungspflicht umsetzen.
Für Medienschaffende: Es ist eine Teilinkraftsetzung; Referenztarife, Apothekerleistungen und Arzneimittelmassnahmen bleiben ausstehend.
Für Unternehmen: Versicherer dürfen Versicherte gezielt über kostengünstigere Leistungen informieren; Praxen und Spitäler müssen elektronisch abrechnen.
Paket 2KVGKVAGVersichererKantoneArztpraxenSpitälerBRProzess: kvg-aenderungProzess: verordnungsaenderungPrimärquelle
5. Juni 2026Beschlossen
Das BAG passt das Programm DigiSanté an das Entlastungspaket 2027 an. Der Verpflichtungskredit für 2027 sinkt um 19,5 Mio. auf 31,5 Mio. Franken; Grossprojekte werden reduziert, erstreckt oder zurückgestellt.
Für Politik: Kantone, die auf nationale Datenstandards und die E-GD-Infrastruktur warten, müssen mit Verzögerungen rechnen; der Datenraum für Forschung wird erst im Verlauf von 2027 wieder aufgenommen.
Für Verbände und Public Affairs: Die Harmonisierung des Gesundheitsberuferegisters und die nationale Krebsstatistik starten verzögert.
Für Medienschaffende: Der Gesamtkredit von 391,7 Mio. Franken bleibt formell bestehen, die Jahrestranchen sinken.
Für Unternehmen: Softwareanbieter müssen mit späteren Ausschreibungen rechnen; SwissHDS konzentriert sich auf Kernelemente für das E-GD.
DigiSantéBAGBFSEGDGParlamentPrimärquelle
6. Mai 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH). Medizinprodukte sollen frei von finanziellen Anreizen abgegeben und angewendet werden.
Für Politik: Kantonale Spitäler und ihre Beschaffung müssen Vorteile von Herstellern nach den neuen Regeln beurteilen; der Vollzug liegt beim BAG.
Für Verbände und Public Affairs: Swiss Medtech und die Ärzteschaft sind bei Mustern, Demonstrationsgeräten und Rabatten direkt betroffen.
Für Medienschaffende: Das Parlament hat die Ausweitung bereits 2019 beschlossen; die Verordnung setzt sie erst jetzt um.
Für Unternehmen: Hersteller und Händler müssen Vergünstigungen und Naturalrabatte auf Medizinprodukte prüfen; ausgenommen sind Produkte der Klasse I mit geringem Risiko und Produkte zur Selbstanwendung.
HMGMepVMedtechSwiss MedtechSpitälerArztpraxenSwissmedicBRProzess: verordnungsaenderungProzess: medizinprodukt-marktzugangProzess: vernehmlassungPrimärquelle
28. April 2026Im Parlament
Der Nationalrat beschliesst das BGAP und die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (Geschäft 25.054) abweichend vom Entwurf: Höchstarbeitszeit bleibt 50 Stunden, Normalarbeitszeit höchstens 42 Stunden, Zuschläge mindestens 25 Prozent.
Für Politik: Die Kantone müssten Auflagen zur Personalausstattung festlegen und jährlich publizieren; bis zur einheitlichen Finanzierung der Pflege sollen Kantone und Bund die Mehrkosten in Heimen und Spitex je zur Hälfte tragen.
Für Verbände und Public Affairs: Die Pflegeverbände kritisieren die Abschwächung; die Arbeitgeberverbände verlangen Finanzierbarkeit. Die Sozialpartner sollen Gesamtarbeitsverträge aushandeln.
Für Medienschaffende: Der Bundesrat wollte 45 Stunden Höchstarbeitszeit und 50 Prozent Zuschläge; der Nationalrat hat beides reduziert.
Für Unternehmen: Spitäler, Heime und Spitex müssten Dienstpläne mindestens vier Wochen im Voraus ankündigen und kurzfristige Einsätze mit mindestens 25 Prozent ausgleichen.
PflegeinitiativeParlamentSGKSBKARTISETSpitex SchweizH+KantoneGemeindenSpitälerPflegeheimeSpitexProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
1. April 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu KVV, UVV, MVV, IVV, KLV und zur Totalrevision der VKL für die einheitliche Finanzierung ab 2028. Die Gemeinsame Einrichtung KVG soll den Kantonsbeitrag wöchentlich berechnen, einziehen und verteilen.
Für Politik: Die Kantone zahlen ab 2028 einen Beitrag an alle OKP-Leistungen; bei verspäteter Zahlung an die Gemeinsame Einrichtung fällt ein Verzugszins von 5 Prozent an. Die GDK erwartet eine tendenzielle Mehrbelastung der Kantone.
Für Verbände und Public Affairs: H+, FMH und weitere Verbände lehnten die Entwürfe in der vorliegenden Form ab oder forderten eine Überarbeitung; der Ergebnisbericht steht aus.
Für Medienschaffende: Es handelt sich um das Ausführungsrecht zur Etappe 1; die Verordnungen zur Pflege (Etappe 2) folgen später.
Für Unternehmen: Die VKL-Totalrevision bringt eine einheitliche Kostenrechnung für Spitäler, Heime und Spitex ab 2028 als Datenbasis für die Pflegetarife.
EFASKVVKLVGE KVGKantoneVersichererGDKBRSpitälerProzess: verordnungsaenderungProzess: vernehmlassungPrimärquelle
20. März 2026Im Parlament
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zur Volksinitiative Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit mit einem direkten Gegenentwurf (neuer Verfassungsartikel) und ein Massnahmenpaket gegen Medikamentenengpässe.
Für Politik: Der Gegenentwurf gäbe dem Bund die Kompetenz, die Versorgungslage aktiv zu überwachen und medizinische Güter selbst zu beschaffen oder herstellen zu lassen.
Für Verbände und Public Affairs: Apotheken, Spitäler und Praxen sollen die Verfügbarkeit von Medikamenten in Echtzeit erfassen helfen.
Für Medienschaffende: Die Initiative und der Gegenentwurf kämen mit Stichfrage vors Volk; der Bund setzt daneben kurzfristige Massnahmen auf Verordnungsstufe um.
Für Unternehmen: Vorgesehen sind QR-Code statt mehrsprachiger Packungsbeilage, Verzicht auf Schweizer Sonderverpackungen bei EU- und CH-zugelassenen Medikamenten und vereinfachte Zulassungen; ein Prüfbericht zur Anerkennung von EU-Arzneimitteln folgt im ersten Quartal 2027.
BVBWLSwissmedicPharmaApothekenBRParlamentProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
18. März 2026Kanton ZH
Der Regierungsrat des Kantons Zürich erteilt dem Amt für Gesundheit den Projektauftrag EFAS mit Teilprojekten zu Kompetenz- und Kostenteilung mit den Gemeinden, Prämienverbilligung, Kantonsbeitrag und Zahlungsfluss, Rechnungskontrolle und Pflege und bewilligt befristete Stellen.
Für Politik: Der Kanton Zürich muss bis etwa 1. April 2027 seinen Beitragssatz für 2028 festlegen; das Teilprojekt 1 klärt die Kostenteilung mit den Gemeinden, die ab 2032 bei der Pflege entlastet werden.
Für Verbände und Public Affairs: Spitäler, Heime und Spitex im Kanton sind in der Rechnungs- und Wohnsitzkontrolle (Teilprojekt 4) betroffen.
Für Medienschaffende: Zürich erwartet laut Beschluss, dass der Einbezug der Pflege ab 2032 die Beiträge der öffentlichen Hand deutlich erhöht.
Für Unternehmen: Versicherer und Leistungserbringer mit Zürcher Patientinnen und Patienten müssen sich auf die neue Kontrolle des Wohnsitzes einstellen.
EFASKantoneGemeindenGE KVGProzess: praemienverbilligungPrimärquelle
12. März 2026Im Parlament
Der Nationalrat stimmt der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (Geschäft 25.074, unter anderem elektronische Rezepte und Medikationspläne) in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen zu, abweichend vom Entwurf.
Für Politik: Kantone vollziehen das Heilmittelrecht in Apotheken und Praxen; neue Pflichten zu elektronischen Rezepten betreffen ihre Aufsicht.
Für Verbände und Public Affairs: Ärzte- und Apothekerverbände sind bei Medikationsplänen und Versandhandel direkt betroffen; der Versandhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln wird erst nach der HMG-3b-Vernehmlassung behandelt.
Für Medienschaffende: Beide Räte haben beschlossen, aber mit Differenzen; ein Inkrafttreten ist noch nicht absehbar.
Für Unternehmen: Hersteller und Softwareanbieter müssen mit Vorgaben zu elektronischen Verschreibungen rechnen; der Zeitpunkt ist offen.
HMGSwissmedicApothekenArztpraxenPharmaParlamentSGKProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
18. Februar 2026Im Parlament
Der Bundesrat überweist die Botschaft zur KVG-Änderung Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten (Geschäft 26.031). Spitaldaten sollen nur einmal an die BFS-Plattform SpiGes geliefert und dann weitergegeben werden.
Für Politik: Kantone erhalten Zugang zu den einmal erhobenen Daten für Spitalplanung und Aufsicht, ohne eigene Parallelerhebungen.
Für Verbände und Public Affairs: Spitäler sollen entlastet werden, da Mehrfachlieferungen entfallen; der Empfängerkreis der Daten wird erweitert.
Für Medienschaffende: Das Vorhaben ist Teil von DigiSanté; die Daten bleiben anonymisiert.
Für Unternehmen: Spitäler und ihre Softwareanbieter müssen Lieferungen auf SpiGes ausrichten; später sollen auch ambulante Daten folgen.
KVGBFSBAGKantoneVersichererSpitälerDigiSantéBRParlamentProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
18. Februar 2026In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu den KVV- und KLV-Änderungen im Arzneimittelbereich: Mengenrabatte auf umsatzstarke Arzneimittel (Kostenfolgemodelle), Preismodelle, vorläufige Vergütung ab Zulassung (Tag 0), differenzierte WZW-Prüfung.
Für Politik: Die erwarteten Einsparungen von rund 350 Mio. Franken pro Jahr wirken auf die Prämien und damit indirekt auf die kantonale Prämienverbilligung.
Für Verbände und Public Affairs: Pharmaverbände lehnen die Mengenrabatte ab; beide Gesundheitskommissionen haben den Bundesrat ersucht, den Bericht der Arbeitsgruppe Life Science Standort abzuwarten.
Für Medienschaffende: Die Vergütung ab Tag 0 ist ein Entwurf mit provisorischem Preis für höchstens zwei Jahre, nicht geltendes Recht.
Für Unternehmen: Zulassungsinhaberinnen mit hohen Umsätzen müssen bei Inkrafttreten mit Rückerstattungen rechnen, nach zweijähriger Übergangsfrist frühestens 2029.
Paket 2KVVKLVSLPharmaInterpharmaBAGBRProzess: verordnungsaenderungProzess: arzneimittel-spezialitaetenlisteProzess: vernehmlassungPrimärquelle
13. Februar 2026Im Parlament
Die SGK-N nimmt den Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative 25.465 mit 17 zu 7 Stimmen an. Die Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht (Art. 37 KVG) sollen statt bis Ende 2027 bis Ende 2032 gelten.
Für Politik: Kantone mit Unterversorgung können weiterhin Ärztinnen und Ärzte ohne dreijährige Schweizer Tätigkeit zulassen, derzeit in Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin, Allgemeiner Innerer Medizin und bei praktischen Ärztinnen und Ärzten.
Für Verbände und Public Affairs: Die Ärzteverbände waren zur Ausweitung auf die Erwachsenenpsychiatrie unterschiedlicher Meinung; der Ständerat strich sie später.
Für Medienschaffende: Der Kommissionsbeschluss war der Ausgangspunkt; die Räte bereinigten die Vorlage bis zum 21. September 2026.
Für Unternehmen: Praxen und Spitäler in Mangelregionen erhalten Planungssicherheit für die Rekrutierung bis 2032.
SGKKVGKantoneArztpraxenParlamentProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
22. Januar 2026Gerichtsentscheid
Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf zwei Beschwerden gegen die Genehmigung ambulanter Pauschalen durch den Bundesrat nicht ein; Genehmigungen von Tarifstrukturen nach KVG sind nicht anfechtbar.
Für Politik: Für die Kantone bleibt die Tarifstruktur verbindlich; Streit um Taxpunktwerte läuft weiterhin über die kantonale Festsetzung und deren Anfechtung.
Für Verbände und Public Affairs: Verbände können die Genehmigung einer Tarifstruktur nicht gerichtlich überprüfen lassen; Einzelfallverfahren bleiben möglich.
Für Medienschaffende: Der Entscheid ist endgültig; die Frage der aufschiebenden Wirkung musste das Gericht nicht prüfen.
Für Unternehmen: Praxen und Spitäler müssen mit den genehmigten Pauschalen abrechnen; Änderungen laufen nur über den Weiterentwicklungsprozess der OAAT.
BVGerAPTARDOCBRBAGProzess: tarifgenehmigung-ambulantPrimärquelle
1. Januar 2026In Kraft getreten
Die Art. 54 bis 54c KVG und Art. 75a ff. KVV gelten. Der Bundesrat muss alle vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele für die OKP festlegen; die EKKQ beginnt mit dem Monitoring.
Für Politik: Kantone sind Anhörungspartner bei der Zielfestlegung und Adressaten von Empfehlungen; eine Sanktion bei Zielverfehlung gibt es nicht.
Für Verbände und Public Affairs: Die EKKQ überwacht Kosten je Leistungsbereich und koordiniert sich beim Qualitätsmonitoring mit der Eidgenössischen Qualitätskommission.
Für Medienschaffende: Es ist die erste gesetzliche Zielsteuerung der OKP-Kosten; die Zielwerte selbst werden erst Ende 2026 festgelegt.
Für Unternehmen: Pharma, Spitäler und Praxen müssen mit bereichsspezifischen Wachstumsvorgaben als Verhandlungsreferenz rechnen.
KostenzieleEKKQKVGKVVBRProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
1. Januar 2026In Kraft getreten
Die KVG-Änderung vom 29. September 2023 verpflichtet die Kantone, für die Prämienverbilligung mindestens einen bestimmten Anteil der OKP-Bruttokosten aufzuwenden (2026 und 2027 je 3,5 Prozent) und einen maximalen Prämienanteil am Einkommen festzulegen.
Für Politik: Kantone, die bisher weniger als 3,5 Prozent der Bruttokosten einsetzten, müssen ihre Prämienverbilligung aufstocken; ab 2028 steigt der Mindestanteil je nach Prämienbelastung der einkommensschwächsten 40 Prozent bis auf 7,5 Prozent.
Für Verbände und Public Affairs: Die Mindestbeiträge pro Kanton publiziert das BAG jährlich mit der Prämienrunde.
Für Medienschaffende: Die Übergangsregel mit 3,5 Prozent gilt nur zwei Jahre; der reguläre Mechanismus startet 2028.
Für Unternehmen: Versicherer verrechnen die Verbilligung weiterhin direkt mit den Kantonen; neue Pflichten entstehen für sie nicht.
PV-GegenvorschlagKVGKantoneVersicherteBAGProzess: praemienverbilligungPrimärquelle
1. Januar 2026In Kraft getreten
Das neue Gesamt-Tarifsystem aus Einzelleistungstarif TARDOC und ambulanten Pauschalen gilt für ambulante ärztliche Behandlungen; der TARMED ist abgelöst.
Für Politik: Die Kantone setzen die Taxpunktwerte fest oder genehmigen sie; mehrere Kantone arbeiten mit provisorischen Werten.
Für Verbände und Public Affairs: Die OAAT führt den jährlichen Weiterentwicklungsprozess; Änderungswünsche laufen über sie.
Für Medienschaffende: Beschwerden gegen die Genehmigung einzelner Pauschalen wies das Bundesverwaltungsgericht am 22. Januar 2026 als unzulässig ab; das System gilt unverändert.
Für Unternehmen: Praxen und Spitalambulatorien rechnen seit Jahresbeginn nach TARDOC und Pauschalen ab; Pathologieleistungen kommen ab 1. Januar 2027 in die Pauschalen.
TARDOCAPTARMEDOAATFMHH+prio.swissArztpraxenSpitälerKantoneProzess: ambulante-abrechnungProzess: tarifgenehmigung-ambulantPrimärquelle
3. Dezember 2025In Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über den Risikoausgleich (VORA) endet; sie setzt den Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten um und passt Datenerfassung und Berechnung an die einheitliche Finanzierung an.
Für Politik: Die Prämien dürften in Genf und Basel-Stadt leicht sinken, da Grenzgängerinnen und Grenzgänger neu in den Risikoausgleich einbezogen werden.
Für Verbände und Public Affairs: Versicherer mit vielen im Ausland wohnhaften Versicherten müssen Abgaben in den Risikoausgleich leisten.
Für Medienschaffende: Die VORA-Anpassung ist ein Folgeerlass zu zwei Parlamentsbeschlüssen (Datenaustausch 14. Juni 2024, EFAS 24. November 2024).
Für Unternehmen: Versicherer müssen ihre Datenlieferungen an die Gemeinsame Einrichtung KVG auf die neue Berechnung ausrichten.
VORAEFASVersichererGE KVGBRProzess: verordnungsaenderungProzess: vernehmlassungPrimärquelle
26. November 2025Beschlossen
Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative (Art. 54 ff. KVG) und die Ausführungsbestimmungen der KVV per 1. Januar 2026 in Kraft und ernennt die neun Mitglieder der EKKQ.
Für Politik: Die Kantone werden vor der Zielfestlegung angehört und sind Adressaten von Empfehlungen der EKKQ; ein Kommissionssitz ist für die Kantone reserviert.
Für Verbände und Public Affairs: Leistungserbringer und Versicherer sind mit je einem oder zwei Sitzen vertreten und werden zur Zielhöhe angehört.
Für Medienschaffende: Die Ziele sind Richtwerte ohne Sanktionen; der Bundesrat legt bis Ende 2026 ein Globalziel und Ziele je Kostengruppe fest.
Für Unternehmen: Die Zielwerte je Leistungsbereich werden zur Referenz für Tarif- und Preisverhandlungen ab 2028.
KostenzieleEKKQKVGKVVBRKantoneVersichererProzess: kvg-aenderungProzess: verordnungsaenderungPrimärquelle
26. November 2025In Vernehmlassung
Das BAG eröffnet die Vernehmlassung zur KVV-Änderung mit Referenztarifen für die ausserkantonale Wahlbehandlung, Laboranalysen in Apotheken und der Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns durch Hebammen.
Für Politik: Der Referenztarif soll sich am höchsten Tarif eines Listenspitals des Wohnkantons orientieren; damit steigen in einzelnen Kantonen die Vergütungen für ausserkantonale Wahlbehandlungen.
Für Verbände und Public Affairs: Apotheken erhalten die Möglichkeit, selbst veranlasste Analysen in der Offizin durchzuführen; Hebammen erhalten eine neue Kompetenz.
Für Medienschaffende: Das geplante Inkrafttreten per 1. Januar 2027 ist bisher nicht durch einen Bundesratsbeschluss bestätigt.
Für Unternehmen: Spitäler mit vielen ausserkantonalen Patientinnen und Patienten sowie Apotheken mit Laborangebot sind direkt betroffen.
Paket 2KVVKantoneSpitälerApothekenpharmaSuisseVersichererBRProzess: verordnungsaenderungProzess: vernehmlassungPrimärquelle
26. November 2025Beschlossen
Der Bundesrat genehmigt drei neue stationäre Tarifverträge zwischen H+ und prio.swiss mit erstmaligem Monitoring des Mengen- und Kostenwachstums sowie den Fallbeitrag von 2.80 Franken für 2026 bis 2028.
Für Politik: Die Kantone zahlen bis Ende 2027 mindestens 55 Prozent der stationären Fallpauschalen; das Monitoring stützt sich auf das Kostendämpfungspaket 1b.
Für Verbände und Public Affairs: Erstmals enthalten die Verträge ein Monitoring des Mengen- und Kostenwachstums; es ist auf zwei Jahre befristet genehmigt.
Für Medienschaffende: ST Reha 3.0 wurde unverändert übernommen, SwissDRG und TARPSY mit Daten 2023 aktualisiert.
Für Unternehmen: Spitäler und Kliniken rechnen seit 1. Januar 2026 mit den neuen Versionen ab; der Fallbeitrag an die SwissDRG AG bleibt bei 2.80 Franken.
SwissDRGTARPSYST RehaSwissDRG AGH+prio.swissBRSpitälerProzess: stationaere-abrechnungPrimärquelle
5. November 2025Im Parlament
Der Bundesrat verabschiedet die Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG, Geschäft 25.082), das das EPDG ablösen soll.
Für Politik: Die Kantone sollen nach der Vorlage Gemeinschaften betreiben oder beauftragen und tragen damit Aufgaben und Kosten; die Aufgabenteilung ist Gegenstand der Beratung.
Für Verbände und Public Affairs: Das Gesetz legt fest, welche Leistungserbringer sich anschliessen müssen; Ausnahmen und Übergangsfristen werden im Parlament festgelegt.
Für Medienschaffende: Die Botschaft ist der Start des Verfahrens, nicht der Start des Dossiers; das EPD bleibt bis zum Übergang in Betrieb.
Für Unternehmen: Softwareanbieter und Stammgemeinschaften erhalten einen mehrjährigen Umstellungshorizont; der Bund sieht eine zentrale technische Infrastruktur vor.
EGDGEPDGBRParlamentBAGeHealth SuisseProzess: kvg-aenderungPrimärquelle
5. November 2025In Vernehmlassung
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (gezielte Versicherteninformation, Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen).
Für Politik: Kantone können nach der Änderung den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen anstelle der Versicherten beziehen, deren Prämien sie vollständig verbilligen.
Für Verbände und Public Affairs: Es ist das erste von drei Verordnungspaketen zum Paket 2; Versichererverbände sind direkt betroffen.
Für Medienschaffende: Die Vernehmlassung betraf nur die Aufsichtsverordnung, nicht die Leistungs- und Arzneimittelteile des Pakets.
Für Unternehmen: Versicherer erhalten die Befugnis, Versicherte gezielt auf günstigere Leistungen hinzuweisen; die Datenbearbeitung dafür ist geregelt.
Paket 2KVAGVersichererKantoneBRBAGProzess: verordnungsaenderungProzess: vernehmlassungPrimärquelle
5. November 2025Beschlossen
Der Bundesrat genehmigt Anpassungen und Ergänzungen zum Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen, unter anderem zu Spitalnotfällen, Wundbehandlung, Pathologie und Tumortherapien.
Für Politik: Die Kantone müssen für das neue System die Taxpunktwerte festsetzen oder genehmigen; der Bundesrat empfiehlt Kostenneutralität, schreibt sie aber nicht vor.
Für Verbände und Public Affairs: Weitere Änderungswünsche laufen über den jährlichen Weiterentwicklungsprozess der OAAT; die erste Revision ist auf den 1. Januar 2027 angelegt.
Für Medienschaffende: Der am 30. April 2025 genehmigte Vertrag bleibt die Grundlage; die Novemberbeschlüsse korrigieren erkannte Fehlwirkungen vor dem Start.
Für Unternehmen: Praxen, Spitäler und Softwarehersteller mussten die Anpassungen bis zum 1. Januar 2026 in die Abrechnung aufnehmen.
TARDOCAPTARMEDBROAATFMHH+prio.swissProzess: tarifgenehmigung-ambulantProzess: ambulante-abrechnungPrimärquelle