Systemkarte › Was sich ändert › Kosten- und Qualitätsziele in Kraft, EKKQ nimmt Arbeit auf
Kosten- und Qualitätsziele in Kraft, EKKQ nimmt Arbeit auf
Mit dem 1. Januar 2026 ist der indirekte Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative in Kraft. Der Bundesrat legt künftig alle vier Jahre fest, wie stark die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung höchstens wachsen sollen, aufgeteilt nach Kostengruppen wie stationäre und ambulante Behandlungen, Medikamente und Pflege. Die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring überwacht die Entwicklung, sucht nach Ursachen und gibt Empfehlungen an Bundesrat, Kantone und Tarifpartner ab. Sie besteht aus neun Mitgliedern; die erste Ernennung gilt bis 31. Dezember 2027. Das Sekretariat führt das BAG.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 1. Januar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
