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Bundesrat (BR) Akteur
Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Gesetzesvorlagen, vollzieht das KVG, erlässt die KVV, genehmigt gesamtschweizerische Tarifverträge, kann Tarifstrukturen subsidiär festlegen, wählt die beratenden Kommissionen und legt seit 2026 Kosten- und Qualitätsziele fest.
Wer macht was
Der Bundesrat ist Regierung und oberste Vollzugsbehörde des Bundes. Er erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form der Verordnung, soweit ihn Verfassung oder Gesetz dazu ermächtigen, und sorgt für den Vollzug der Gesetzgebung (BV Art. 182). Das KVG beauftragt ihn ausdrücklich mit dem Vollzug und dem Erlass der Ausführungsbestimmungen (KVG Art. 96), die er in der KVV erlässt (KVG).
Im Tarifbereich genehmigt der Bundesrat Tarifverträge, die in der ganzen Schweiz gelten sollen, und prüft dabei Gesetzmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit (KVG Art. 46 Abs. 4); seit 1. Januar 2026 muss die Genehmigungsbehörde ein Gesuch innerhalb eines Jahres prüfen (Art. 46 Abs. 4bis). Einzelleistungstarife und Pauschaltarife müssen auf einer gesamtschweizerisch einheitlichen Struktur beruhen; können sich die Tarifpartner nicht einigen, legt der Bundesrat die Struktur fest, und er kann sie anpassen, wenn sie nicht mehr sachgerecht ist (Art. 43 Abs. 5 und 5bis). Vor Preisentscheiden hört er den Preisüberwacher an (PüG Art. 14).
Weitere Zuständigkeiten: Er wählt die beratenden Kommissionen (KVV Art. 37b), legt die Planungskriterien für die Spitalplanung fest (KVG Art. 39 Abs. 2ter), setzt die Anteile der Kantone am Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung nach Wohnbevölkerung fest (Art. 66 Abs. 3) und legt seit 1. Januar 2026 nach Anhörung jeweils für vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele fest (Art. 54); die ersten Ziele für 2028 bis 2031 sind bis Ende 2026 festzulegen (BAG).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Eingehend
Was sich ändert
21. Oktober 2026
Vernehmlassung zur Mitfinanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen eröffnet
14. Oktober 2026
Vernehmlassung zur Meldepflicht bei Engpässen lebenswichtiger Medizinprodukte eröffnet
13. Oktober 2026
Verlängerte Zulassungsausnahme im Bundesblatt, Referendumsfrist bis 21. Januar 2027
2. Oktober 2026
Parlament verlängert Zulassungsausnahme für Ärztinnen und Ärzte bis Ende 2032
22. September 2026
Ständerat heisst Revision des Epidemiengesetzes mit Abweichungen gut
2. September 2026
SGK-S tritt auf BGAP ein und empfiehlt Abwarten bei den Arzneimittelverordnungen
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026
