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Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Physioswiss) (Physioswiss) Akteur

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erbringen auf ärztliche Anordnung Leistungen zulasten der OKP nach der vom Bundesrat festgelegten Tarifstruktur; Physioswiss ist ihr Berufsverband und Tarifpartner.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

erbringt
Versicherte und Patientinnen und PatientenBehandelt auf ärztliche Anordnung und rechnet pro Sitzung eine Sitzungspauschale in Taxpunkten ab
verhandelt
prio.swissPhysioswiss hat mit H+ und prio.swiss eine neue Einzelleistungsstruktur mit Zeitkomponente verhandelt und am 2. April 2026 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
verhandelt
Krankenversicherer (OKP)Verhandelt die kantonalen Taxpunktwerte
beantragt
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Beantragt beim Kanton die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP nach den vom Bundesrat festgelegten Voraussetzungen; Höchstzahlen nach KVG Art. 55a gelten nicht.
informiert
BundesratPhysioswiss nimmt in Vernehmlassungen Stellung

Physioswiss ist nach eigenen Angaben der Fach- und Berufsverband der anerkannten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Schweiz, ein Verein nach ZGB Art. 60 ff. mit Sitz in Bern (Physioswiss, Über uns). Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind Leistungserbringer nach KVG Art. 35 Abs. 2 Bst. e und werden auf ärztliche Anordnung tätig; die Zulassungsvoraussetzungen legt der Bundesrat fest, die Zulassung erteilt der Kanton.

Die geltende Tarifstruktur Physiotherapie wurde vom Bundesrat gestützt auf KVG Art. 43 Abs. 5 festgelegt, weil sich die Tarifpartner nicht einigen konnten; sie gilt inhaltlich unverändert seit 1. Januar 2018 und steht seit 1. Januar 2026 in Art. 2 der totalrevidierten Verordnung SR 832.102.5 (BAG, Leistungen Physiotherapie). Am 2. April 2026 reichten Physioswiss, H+ und prio.swiss eine neue Struktur mit Wechsel von Sitzungspauschalen zu Einzelleistungen mit Zeitkomponente ein; geplant ist die Einführung per 1. Januar 2027 (Physioswiss, 7. April 2026). Ein Genehmigungsentscheid des Bundesrates war am 10. Oktober 2026 nicht publiziert.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Bundesrat: Einreichung neue TarifstrukturPhysioswiss, H+ und prio.swiss reichten am 2. April 2026 eine neue Einzelleistungsstruktur mit Zeitkomponente zur Genehmigung ein, geplant per 1. Januar 2027; ein Entscheid war am 10. Oktober 2026 nicht publiziert.

Eingehend

Regeln
von Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen): Taxpunktwert PhysiotherapieDie kantonalen Tarifpartner verhandeln den Taxpunktwert für physiotherapeutische Leistungen; die zuständige kantonale Behörde genehmigt ihn oder setzt ihn bei Nichteinigung fest.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026