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Versicherte und Patientinnen und Patienten (Versicherte) Akteur
Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind versicherungspflichtig. Sie bezahlen die Kopfprämie, Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag sowie nicht gedeckte Leistungen. 2024 trugen die Haushalte 62 Prozent der Gesundheitskosten direkt oder über Prämien.
Wer macht was
Die Versicherten bezahlen dem Versicherer eine Prämie, die innerhalb eines Versicherers für alle gleich ist, soweit das Gesetz keine Ausnahmen vorsieht (KVG Art. 61 Abs. 1). Dazu kommt die Kostenbeteiligung aus Franchise und 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (KVG Art. 64) sowie der Spitalbeitrag. Bei Mitteilung der neuen Prämie können sie den Versicherer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats wechseln; die neue Prämie muss mindestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden (KVG Art. 7 Abs. 2).
Nach der BFS-Medienmitteilung vom 24. April 2026 beliefen sich die Gesundheitskosten 2024 auf 97 Milliarden Franken oder 10’792 Franken pro Kopf. Die Privathaushalte bezahlten 21,3 Prozent aus eigener Tasche und 40,7 Prozent über indirekte Beiträge, hauptsächlich Krankenversicherungsprämien; der Restbetrag von 31,3 Prozent wurde weitgehend von der öffentlichen Hand getragen. Die drei Quoten bilden keine vollständige Verteilung, weil Unternehmen und weitere Quellen hinzukommen.
Die Nettokosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrugen 2024 nach dem BFS im Durchschnitt 335 Franken pro Kopf und Monat, mit dem höchsten kantonalen Wert im Tessin (425 Franken) und dem tiefsten in Appenzell Innerrhoden (237 Franken) (BFS, 26. Oktober 2026).
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Stand: 2. November 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
