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Spitex-Organisationen (Spitex) Akteur

Spitex-Organisationen erbringen Pflege zu Hause und in Tages- oder Nachtstrukturen. Die OKP zahlt Stundenbeiträge nach KLV Art. 7a, die versicherte Person höchstens 20 Prozent des höchsten Beitrags, die Restfinanzierung tragen Kanton oder Gemeinde nach den Regeln des Standortkantons.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

erbringt
Versicherte und Patientinnen und PatientenErbringt Abklärung, Beratung und Koordination, Behandlungspflege und Grundpflege zu Hause nach ärztlicher Anordnung oder, für bestimmte Leistungen seit 1. Juli 2024, in eigener Verantwortung.
rechnet ab
Krankenversicherer (OKP)Rechnet die OKP-Beiträge pro Stunde ab, 76.90 Franken für Abklärung und Beratung, 63.00 Franken für Behandlungspflege und 52.60 Franken für Grundpflege (KLV Art. 7a Abs. 1).
rechnet ab
Versicherte und Patientinnen und PatientenStellt die Patientenbeteiligung an der Pflege in Rechnung, laut BAG höchstens 15.35 Franken pro Tag; viele Kantone sehen eine tiefere Beteiligung vor.
rechnet ab
Politische GemeindenErhält die Restfinanzierung nach den Regeln des Standortkantons, in vielen Kantonen von den Gemeinden, oft verbunden mit kommunalen Leistungsaufträgen.
beantragt
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Benötigt die kantonale Zulassung als Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause.
verhandelt
Spitex SchweizIst über Spitex Schweiz am Aufbau der Tariforganisation für Pflegeleistungen beteiligt, die bis 2032 Tarife statt Beiträge liefern soll.

Die OKP leistet einen Beitrag an Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant, auch in Tages- oder Nachtstrukturen, von Pflegefachpersonen oder Organisationen erbracht werden (KVG Art. 25a Abs. 1). Die Beiträge betragen pro Stunde 76.90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination, 63.00 Franken für Behandlungspflege und 52.60 Franken für Grundpflege, vergütet in Einheiten von fünf Minuten (KLV Art. 7a Abs. 1 und 2).

Die Patientenbeteiligung ist auf 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags begrenzt; im Bereich der ambulanten Pflege gelten die Regeln der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers (KVG Art. 25a Abs. 5). Das BAG nennt für die Pflege zu Hause eine maximale Beteiligung von 15.35 Franken pro Tag und hält fest, dass die Restfinanzierung Aufgabe der Kantone und oder der Gemeinden ist (BAG, Pflegeleistungen). Spitex Schweiz bezeichnet sich als nationaler Dachverband der Spitex-Kantonalverbände und weiterer Organisationen (spitex.ch).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Leistung
an Versicherte und Patientinnen und Patienten: Pflege zu HauseOrganisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbringen ambulante Pflegeleistungen aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs. Die Grundversicherung leistet daran einen Beitrag.

Eingehend

Geld
von Politische Gemeinden: Restfinanzierung PflegeWo das kantonale Recht es vorsieht, tragen die Gemeinden die Restfinanzierung der ambulanten und stationären Pflege; zuständig ist bei ambulanter Pflege der Standortkanton des Leistungserbringers.
Geld
von Krankenversicherer (OKP): OKP-Beitrag an die Pflege zu HauseDer Versicherer zahlt der Spitex-Organisation Stundenbeiträge von 76.90 Franken für Abklärung und Beratung, 63.00 Franken für Behandlungspflege und 52.60 Franken für Grundpflege, abgerechnet in Einheiten von fünf Minuten.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026