Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Akteure

Behörden, Kommissionen, Versicherer, Leistungserbringer, Verbände und Industrie. Jede Seite zeigt, wer was macht, mit Rechtsgrundlage und Quelle.

Bund

Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Das BAG bereitet die Gesundheitsgesetzgebung des Bundes vor, beaufsichtigt die Krankenversicherer, genehmigt die OKP-Prämien, erstellt die Spezialitätenliste und führt die Sekretariate der Leistungskommissionen.

Bundesamt für Statistik (BFS)

Das BFS erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Daten der Leistungserbringer (Betrieb, Personal, Patientinnen und Patienten, Leistungen, Kosten, Qualitätsindikatoren) und stellt sie BAG, Preisüberwacher, Kantonen und Versicherern zur Verfügung. Es führt die Gesundheitsstatistiken des Bundes.

Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL)

Das BWL ist das Bundesamt der wirtschaftlichen Landesversorgung im WBF. Sein Fachbereich Heilmittel führt die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, beaufsichtigt die Pflichtlager und gibt sie bei Engpässen frei.

Bundesgericht (BGer)

Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. In der Krankenversicherung beurteilt es Beschwerden gegen Urteile der kantonalen Versicherungsgerichte, der kantonalen Schiedsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts, soweit das Bundesgerichtsgesetz die Beschwerde zulässt.

Bundesrat (BR)

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament Gesetzesvorlagen, vollzieht das KVG, erlässt die KVV, genehmigt gesamtschweizerische Tarifverträge, kann Tarifstrukturen subsidiär festlegen, wählt die beratenden Kommissionen und legt seit 2026 Kosten- und Qualitätsziele fest.

Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) (Parlament)

Die Bundesversammlung erlässt und ändert die Bundesgesetze im Gesundheitswesen, allen voran das KVG. Vorberatend wirken die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S). Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Bundesverwaltungsgericht (BVGer)

Das Bundesverwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Beschlüsse der Kantonsregierungen zu Spitallisten, Tarifverträgen und Tariffestsetzungen (KVG Art. 53) sowie gegen Verfügungen von Bundesstellen wie dem BAG (Spezialitätenliste) und der Gemeinsamen Einrichtung KVG.

Eidgenössische Arzneimittelkommission (EAK)

Die EAK berät das BAG bei der Erstellung der Spezialitätenliste und das EDI bei Arzneimittelbestimmungen der KLV. Sie hat 16 Mitglieder, gibt Empfehlungen ab und entscheidet nicht selbst.

Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA)

Die FINMA beaufsichtigt die Krankenzusatzversicherungen nach Privatversicherungsrecht. Sie genehmigt deren Tarife und allgemeine Versicherungsbedingungen vorgängig (VAG Art. 38). Für die Grundversicherung ist sie nicht zuständig; dort beaufsichtigt das BAG.

Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK)

Die ELGK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit 18 Mitgliedern. Sie berät das EDI bei der Bezeichnung der OKP-Leistungen (Anhang 1 KLV) nach den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit sowie bei Grundsatzfragen. Ihre Empfehlungen sind nicht bindend.

Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK)

Die EAMGK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit 16 Mitgliedern. Sie berät das EDI bei der Analysenliste und bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen (MiGeL). Sie arbeitet in zwei Ausschüssen (MiGeL und Analysen); ihre Empfehlungen binden das EDI nicht.

Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKP (EKKQ)

Ausserparlamentarische Kommission nach Art. 54c KVG, vom Bundesrat am 26. November 2025 eingesetzt, Arbeit seit 1. Januar 2026. Neun Mitglieder überwachen die Kostenentwicklung der OKP und geben Empfehlungen an Bundesrat, Kantone und Tarifpartner ab.

Eidgenössisches Departement des Innern (EDI)

Das EDI ist das für Gesundheit zuständige Departement des Bundes. Es erlässt gestützt auf KVG und KVV die KLV mit ihren Anhängen (Leistungskatalog, MiGeL, Analysenliste) nach Anhören der Kommissionen und bereitet die KVG- und KVV-Vorlagen des Bundesrates vor. Das BAG gehört zum EDI.

Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S) (SGK)

Die SGK des Nationalrates und des Ständerates beraten Gesundheits- und Sozialvorlagen für ihren Rat vor, hören Kantone und interessierte Kreise an und können eigene Erlassentwürfe ausarbeiten. Sie entscheiden nicht selbst über Gesetze; ihre Beratungen sind vertraulich.

Preisüberwacher (PUE)

Der Preisüberwacher wird vor behördlichen Preisentscheiden angehört und gibt Empfehlungen zu Spital-, Arzt- und Arzneimitteltarifen ab. Seine Stellungnahme ist nicht bindend; weicht die Behörde ab, muss sie dies begründen (PüG Art. 14).

Schweizerisches Heilmittelinstitut (Swissmedic)

Swissmedic entscheidet über die Zulassung von Arzneimitteln, erteilt Betriebsbewilligungen für Herstellung und Grosshandel und überwacht den Markt. Die Zulassung ist Voraussetzung, aber nicht Garantie für die Vergütung durch die Grundversicherung.

Interkantonal

Kanton

Gemeinde

Privat

Apotheken (Apotheken)

Öffentliche und Versandapotheken geben Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung ab, dürfen preisgünstigere wirkstoffgleiche Präparate substituieren und rechnen SL-Preis, Vertriebsanteil und LOA-Leistungen mit den Versicherern ab. Die Betriebsbewilligung erteilt der Kanton.

ARTISET (mit CURAVIVA) (ARTISET)

ARTISET ist die Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit den Branchenverbänden CURAVIVA (Alter), INSOS (Behinderung) und YOUVITA (Kinder und Jugendliche). Für die Pflegeheime vertritt CURAVIVA die Branche gegenüber Bund und Versicherern.

Ärztinnen und Ärzte in der Praxis (Arztpraxen)

Frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte und ambulante ärztliche Einrichtungen erbringen ambulante Leistungen zulasten der OKP, rechnen seit 1. Januar 2026 nach TARDOC und ambulanten Pauschalen ab und brauchen dafür eine kantonale Zulassung.

Einkaufsgemeinschaften der Versicherer (HSK, CSS, santéservices)

Die Versicherer verhandeln Tarifverträge mit den Leistungserbringern nicht einzeln, sondern über Einkaufsgemeinschaften. Die drei grossen sind die Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT), der Leistungseinkauf der CSS und santéservices (vormals tarifsuisse).

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH)

Die FMH ist der Berufsverband und Dachverband der Ärzteschaft, Tarifpartnerin für die nationalen ambulanten Tarifstrukturen und Aktionärin der OAAT AG, über die sie Anträge zur Tarifentwicklung einbringt.

Forum Datenaustausch (FoDa)

Verein mit Sitz in Luzern, in dem Verbände der Leistungserbringer und der Kostenträger die XML-Standards für den administrativen Datenaustausch festlegen, darunter den Rechnungsstandard generalInvoice 5.0.

Gemeinsame Einrichtung KVG (GE KVG)

Privatrechtliche Stiftung der Versicherer mit Sitz in Olten, die das KVG vorschreibt (Art. 18). Sie führt den Risikoausgleich und den Insolvenzfonds, vollzieht die Leistungsaushilfe mit EU/EFTA und verteilt ab 2028 den EFAS-Kantonsbeitrag auf die Versicherer.

Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH)

Stiftung, die Versicherer und Kantone nach KVG Art. 19 gemeinsam betreiben, um Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Finanziert über einen jährlichen Beitrag jeder versicherten Person, den das EDI festsetzt.

H+ Die Spitäler der Schweiz (H+)

H+ ist der nationale Verband der Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen. Er ist mit prio.swiss Vertragspartei der stationären Tarifverträge SwissDRG, TARPSY und ST Reha und Aktionär der SwissDRG AG.

Hersteller von Medizinprodukten (Medtech)

Hersteller bringen Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika in eigener Verantwortung in Verkehr. Sie führen die Konformitätsbewertung durch, registrieren sich und ihre Produkte bei Swissmedic und beantragen die Vergütung über MiGeL, Analysenliste oder Tarif separat.

Interpharma (Interpharma)

Interpharma ist der Verband der forschenden Pharmaunternehmen der Schweiz mit Sitz in Basel. Er vertritt die Branche in Vernehmlassungen und der öffentlichen Debatte zu Zulassung, Preisen und Versorgung.

Krankenversicherer (OKP) (Versicherer)

Die vom BAG zugelassenen Krankenversicherer führen die obligatorische Krankenpflegeversicherung ohne Erwerbszweck durch, erheben die genehmigten Prämien, prüfen Rechnungen und vergüten die gesetzlichen Leistungen.

Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK)

Die MTK vertritt die Tarifinteressen der Unfallversicherung (UVG), der Militärversicherung und der Invalidenversicherung. Sie ist Aktionärin der SwissDRG AG und schliesst eigene Tarifverträge für die stationäre Behandlung zulasten von UV, MV und IV ab.

Medizinische Laboratorien (Labore)

Medizinische Laboratorien (Praxis-, Spital- und Auftragslaboratorien) führen Analysen auf ärztliche Anordnung durch und rechnen sie nach der Analysenliste (Anhang 3 KLV) zum Amtstarif ab. Zugelassen sind sie nach KVV Art. 53 und 54.

Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT)

Die OAAT AG ist die von den Tarifpartnern nach KVG Art. 47a eingesetzte Organisation, die das ambulante ärztliche Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen entwickelt, pflegt und jährlich zur Genehmigung vorbereitet.

Patientenorganisationen und Ombudsstelle (SPO, DVSP)

Patientenorganisationen wie die Stiftung SPO und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen beraten Patientinnen und Patienten und vertreten deren Sicht in Vernehmlassungen und Anhörungen. Die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt bei Streit mit Versicherern.

Pflegeheime (Pflegeheime)

Pflegeheime erbringen Pflege und Betreuung für Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten. Die Pflege wird nach KVG Art. 25a dreigeteilt finanziert: OKP-Beitrag nach Pflegebedarf, Patientenbeteiligung von höchstens 20 Prozent des höchsten Beitrags, Restfinanzierung durch Kanton oder Gemeinde.

Pharmagrosshandel (Grossisten)

Grossisten beschaffen, lagern und liefern Arzneimittel an Apotheken, Arztpraxen und Spitäler. Sie brauchen eine Grosshandelsbewilligung von Swissmedic; ihre Logistikleistung ist Teil des Vertriebsanteils im Publikumspreis, die konkrete Marge ist vertraglich.

pharmaSuisse (pharmaSuisse)

pharmaSuisse ist der Schweizerische Apothekerverband mit Sitz in Bern-Liebefeld. Er ist Tarifpartner für die leistungsorientierte Abgeltung LOA, vertritt die Apotheken in Vernehmlassungen und publiziert Kennzahlen zur Apothekenbranche.

Pharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen) (Pharma)

Pharmaunternehmen entwickeln und vertreiben Arzneimittel. Als Zulassungsinhaberinnen stellen sie das Zulassungsgesuch bei Swissmedic und das Vergütungsgesuch beim BAG, liefern die Daten für Preisprüfungen und leisten allfällige Rückerstattungen.

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Physioswiss) (Physioswiss)

Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erbringen auf ärztliche Anordnung Leistungen zulasten der OKP nach der vom Bundesrat festgelegten Tarifstruktur; Physioswiss ist ihr Berufsverband und Tarifpartner.

prio.swiss (prio.swiss)

Branchenverband der Krankenversicherer mit Sitz in Bern. Seit 6. Januar 2025 vertritt er die Branche politisch und gegenüber Behörden und hat in dieser Rolle curafutura und santésuisse abgelöst.

santéservices (santéservices)

Dienstleistungsgesellschaft der Krankenversicherer mit Sitz in Solothurn. Seit 1. Juli 2026 treten santésuisse, SASIS AG, SVK und die frühere tarifsuisse ag gemeinsam als santéservices ag auf. Führt Zahlstellenregister, Datenpool, Leistungseinkauf und Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK)

Der SBK ist der Berufsverband der diplomierten Pflegefachpersonen. Er hat die 2021 angenommene Pflegeinitiative lanciert, ist Vernehmlassungsadressat des Bundes in Pflegevorlagen und Vertragspartei für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen.

Spitäler und Kliniken (Spitäler)

Spitäler, Kliniken und Geburtshäuser behandeln stationär im Umfang ihres kantonalen Leistungsauftrags und rechnen mit Fallpauschalen (SwissDRG), Tagespauschalen (TARPSY, ST Reha) und einem spitalindividuellen Basispreis ab. Die Trägerschaft ist kantonal, kommunal oder privat.

Spitex Schweiz (Spitex Schweiz)

Spitex Schweiz ist der nationale Dachverband der Spitex-Kantonalverbände und weiterer Organisationen der gemeinnützigen Pflege zu Hause. Er vertritt die Branche gegenüber Bund, Parlament und Versicherern und schliesst Verträge mit Versicherern ab.

Spitex-Organisationen (Spitex)

Spitex-Organisationen erbringen Pflege zu Hause und in Tages- oder Nachtstrukturen. Die OKP zahlt Stundenbeiträge nach KLV Art. 7a, die versicherte Person höchstens 20 Prozent des höchsten Beitrags, die Restfinanzierung tragen Kanton oder Gemeinde nach den Regeln des Standortkantons.

Swiss Medtech (Swiss Medtech)

Swiss Medtech ist der Verband der Schweizer Medizintechnik mit Sitz in Bern. Er vertritt nach eigenen Angaben über 800 Unternehmen gegenüber Bund, Swissmedic und Parlament und nimmt an Vernehmlassungen zu Medizinprodukterecht, MiGeL und Marktzugang teil.

SwissDRG AG (SwissDRG AG)

Die SwissDRG AG ist die Tariforganisation nach KVG Art. 49 Abs. 2. Sie entwickelt und pflegt die drei stationären Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha. Aktionäre sind H+, FMH, prio.swiss, MTK und GDK. Sie verhandelt keine Basispreise.

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