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SwissDRG AG (SwissDRG AG) Akteur

Die SwissDRG AG ist die Tariforganisation nach KVG Art. 49 Abs. 2. Sie entwickelt und pflegt die drei stationären Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha. Aktionäre sind H+, FMH, prio.swiss, MTK und GDK. Sie verhandelt keine Basispreise.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

entscheidet
SwissDRG (Fallpauschalen Akutsomatik)Entwickelt jährlich die Fallgruppen, Kostengewichte und Abrechnungsregeln von SwissDRG; der Verwaltungsrat verabschiedet die Version, der Bundesrat genehmigt sie.
entscheidet
TARPSY (Tarifstruktur Psychiatrie)Entwickelt die psychiatrischen Kostengruppen und Tageskostengewichte von TARPSY.
entscheidet
ST Reha (Tarifstruktur Rehabilitation)Entwickelt die Rehabilitationskostengruppen und Tageskostengewichte von ST Reha.
prüft
Spitäler und KlinikenErhebt die Kosten- und Leistungsdaten der Spitäler, führt die Detailerhebung und das Kodierrevisionsverfahren.
rechnet ab
Spitäler und KlinikenErhebt bei den Spitälern den vom Bundesrat genehmigten Fallbeitrag von 2.80 Franken pro stationärem Fall (2026 bis 2028).
prüft
H+ Die Spitäler der SchweizNimmt im jährlichen Antragsverfahren Änderungsanträge der Partnerorganisationen und der Spitäler entgegen.
entscheidet
Spitäler und KlinikenFührt seit 1. Januar 2025 den beschleunigten Prozess für Zusatzentgelte für ATMP mit Preis über 80'000 Franken pro Behandlungszyklus.
prüft
BundesratPrüft mit den Tarifpartnern spätestens fünf Jahre nach der letzten Genehmigung, ob die Tarife die gesetzlichen Grundsätze noch erfüllen (KVV Art. 59d).

Die Tarifpartner setzen gemeinsam mit den Kantonen eine Organisation ein, die für die Erarbeitung, Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege der stationären Tarifstrukturen zuständig ist; zur Finanzierung kann ein kostendeckender Beitrag pro abgerechnetem Fall erhoben werden, und die Spitäler müssen die nötigen Kosten- und Leistungsdaten liefern (KVG Art. 49 Abs. 2). Die SwissDRG AG mit Sitz in Bern wurde am 18. Januar 2008 gegründet; ihre Aktionäre sind H+, FMH, prio.swiss, MTK und GDK (swissdrg.org, Organisation, Statuten Stand 24. Januar 2023).

Die von der Organisation erarbeiteten Strukturen werden von den Tarifpartnern dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet; einigen sich die Tarifpartner nicht, legt der Bundesrat die Strukturen fest, und seit 1. Januar 2026 kann er Anpassungen vornehmen, wenn sich eine Struktur als nicht mehr sachgerecht erweist (KVG Art. 49 Abs. 2 und 2bis). Der Verwaltungsrat beschloss am 23. Juni 2023 und 6. März 2024 einen beschleunigten Prozess für Zusatzentgelte für ATMP mit Preis oder Herstellungskosten über 80’000 Franken pro Behandlungszyklus, der seit 1. Januar 2025 angewendet wird; eine Evaluation ist auf Ende 2026 vorgemerkt (SwissDRG AG, Kommunikation Innovationen).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Spitäler und Kliniken: Tarifstruktur und AbrechnungsregelnDie SwissDRG AG liefert den Spitälern die jährlich weiterentwickelten Tarifstrukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha mit Katalogen, Grouper und Abrechnungsregeln; die Spitäler liefern ihr im Gegenzug die Kosten- und Leistungsdaten.

Eingehend

Geld
von Spitäler und Kliniken: Fallbeitrag 2.80 Franken pro FallDie Spitäler entrichten der SwissDRG AG den vom Bundesrat für 2026 bis 2028 genehmigten Fallbeitrag von 2.80 Franken pro stationärem Fall in Akutsomatik, Psychiatrie und Rehabilitation; Versicherer und Kantone finanzieren ihn anteilig.
Regeln
von H+ Die Spitäler der Schweiz: Aktionariat der SwissDRG AGH+ trägt die SwissDRG AG als Aktionär gemeinsam mit FMH, prio.swiss, MTK und GDK und ist im Verwaltungsrat vertreten, der die Tarifversionen verabschiedet.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026