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ST Reha (Tarifstruktur Rehabilitation) (ST Reha) Tarif

ST Reha ist die gesamtschweizerische Tarifstruktur für die stationäre Rehabilitation, in Kraft seit 1. Januar 2022. Sie ordnet Fälle Rehabilitationskostengruppen (RCG) zu und vergütet mit Tageskostengewichten. Version 3.0 gilt für 2025 und 2026, Version 4.0 ist für 2027 entwickelt.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2022Zuständig: SwissDRG AG

Wer macht was

entscheidet
SwissDRG AGDie SwissDRG AG entwickelt die RCG und Tageskostengewichte; ST Reha 4.0 für 2027 wurde vom Verwaltungsrat beschlossen und publiziert.
prüft
BundesratDer Bundesrat hat den Tarifvertrag ST Reha mit der unverändert übernommenen Version 3.0 am 26. November 2025 genehmigt.
rechnet ab
Spitäler und KlinikenRehabilitationskliniken rechnen Tageskostengewicht mal abrechenbare Pflegetage mal Basispreis ab.
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Kantonsregierung genehmigt oder setzt den Basispreis je Klinik fest.

Der Bereich der stationären Rehabilitation wird seit dem 1. Januar 2022 über die Tarifstruktur ST Reha vergütet; sie sieht ähnlich wie TARPSY relative Kostengewichte pro Tag vor, und die Vergütung ergibt sich aus Kostengewicht, Aufenthaltsdauer und Basispreis (BAG, Stationäre Tarifstrukturen). Der Bundesrat hat am 26. November 2025 den neuen Tarifvertrag ST Reha genehmigt; Version 3.0 wurde unverändert übernommen (BAG, Medienmitteilung). Die SwissDRG AG publiziert ST Reha 3.0 für 2025 und 2026 sowie den RCG-Katalog ST Reha 4.0 für 2027 und kündigt eine Systempräsentation ST Reha 5.0 für 2028 an (swissdrg.org).

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026