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SwissDRG (Fallpauschalen Akutsomatik) (SwissDRG) Tarif
SwissDRG ist die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für stationäre akutsomatische Behandlungen in Spitälern und Geburtshäusern, in Kraft seit 1. Januar 2012. Vergütung = Kostengewicht der Fallgruppe mal spitalindividueller Basispreis. Version 15.0 gilt für 2026.
Wer macht was
Für die Vergütung der stationären Behandlung vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen; in der Regel sind Fallpauschalen festzulegen, die leistungsbezogen sind und auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen (KVG Art. 49 Abs. 1). SwissDRG wird seit 1. Januar 2012 in Spitälern und Geburtshäusern angewendet; die Vergütung je Fallgruppe ergibt sich aus Kostengewicht mal Basispreis (BAG, Stationäre Tarifstrukturen). Der Bundesrat hat am 26. November 2025 den neuen Tarifvertrag mit Version 15.0 genehmigt, aktualisiert auf Basis der Kosten- und Leistungsdaten 2023 (BAG, Medienmitteilung).
Die Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung, gültig ab 1. Januar 2026, regeln Fallbildung, Kurz- und Langlieger, Verlegungen und Fallzusammenführungen: Erfolgt innerhalb von 18 Kalendertagen seit Austritt eine Wiederaufnahme in dasselbe Spital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnosegruppe (MDC), werden die Fälle zusammengeführt; Fallgruppen mit “Ausnahme von Wiederaufnahme” sind ausgenommen, und Rückverlegungen innerhalb von 18 Kalendertagen werden bei gleicher MDC ebenfalls zusammengeführt (Regeln und Definitionen, Kapitel 4.2). Zusatzentgelte sind kataloggebundene, getrennt abrechenbare Leistungen nach KVG Art. 49 Abs. 1 Satz 4; davon zu unterscheiden sind das Innovationsentgelt nach der Wegleitung vom 12. Dezember 2014 und der beschleunigte Prozess für ATMP über 80’000 Franken seit 1. Januar 2025 (SwissDRG AG, Finanzierung neuer Leistungen).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
Was sich ändert
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
