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SwissDRG (Fallpauschalen Akutsomatik) (SwissDRG) Tarif

SwissDRG ist die gesamtschweizerisch einheitliche Tarifstruktur für stationäre akutsomatische Behandlungen in Spitälern und Geburtshäusern, in Kraft seit 1. Januar 2012. Vergütung = Kostengewicht der Fallgruppe mal spitalindividueller Basispreis. Version 15.0 gilt für 2026.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2012Zuständig: SwissDRG AG

Wer macht was

entscheidet
SwissDRG AGDie SwissDRG AG entwickelt die Fallgruppen (DRG), Kostengewichte, Zusatzentgelte und Abrechnungsregeln jährlich weiter.
prüft
BundesratDer Bundesrat genehmigt den Tarifvertrag mit der Tarifstruktur, zuletzt Version 15.0 am 26. November 2025 für 2026.
verhandelt
H+ Die Spitäler der SchweizH+ und prio.swiss sind die Vertragsparteien des nationalen Tarifvertrags SwissDRG.
rechnet ab
Spitäler und KlinikenSpitäler gruppieren jeden Fall mit dem Grouper und rechnen Kostengewicht mal Basispreis ab, mit Zu- und Abschlägen bei Kurz- und Langliegern sowie Verlegungen.
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Kantonsregierung genehmigt den verhandelten Basispreis je Spital oder setzt ihn bei fehlender Einigung fest.
berät
PreisüberwacherDer Preisüberwacher gibt vor Genehmigung oder Festsetzung des Basispreises eine Empfehlung ab, von der die Behörde begründet abweichen kann.

Für die Vergütung der stationären Behandlung vereinbaren die Vertragsparteien Pauschalen; in der Regel sind Fallpauschalen festzulegen, die leistungsbezogen sind und auf gesamtschweizerisch einheitlichen Strukturen beruhen (KVG Art. 49 Abs. 1). SwissDRG wird seit 1. Januar 2012 in Spitälern und Geburtshäusern angewendet; die Vergütung je Fallgruppe ergibt sich aus Kostengewicht mal Basispreis (BAG, Stationäre Tarifstrukturen). Der Bundesrat hat am 26. November 2025 den neuen Tarifvertrag mit Version 15.0 genehmigt, aktualisiert auf Basis der Kosten- und Leistungsdaten 2023 (BAG, Medienmitteilung).

Die Regeln und Definitionen zur Fallabrechnung, gültig ab 1. Januar 2026, regeln Fallbildung, Kurz- und Langlieger, Verlegungen und Fallzusammenführungen: Erfolgt innerhalb von 18 Kalendertagen seit Austritt eine Wiederaufnahme in dasselbe Spital und fallen beide Fälle in dieselbe Hauptdiagnosegruppe (MDC), werden die Fälle zusammengeführt; Fallgruppen mit “Ausnahme von Wiederaufnahme” sind ausgenommen, und Rückverlegungen innerhalb von 18 Kalendertagen werden bei gleicher MDC ebenfalls zusammengeführt (Regeln und Definitionen, Kapitel 4.2). Zusatzentgelte sind kataloggebundene, getrennt abrechenbare Leistungen nach KVG Art. 49 Abs. 1 Satz 4; davon zu unterscheiden sind das Innovationsentgelt nach der Wegleitung vom 12. Dezember 2014 und der beschleunigte Prozess für ATMP über 80’000 Franken seit 1. Januar 2025 (SwissDRG AG, Finanzierung neuer Leistungen).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Regeln
von Bundesrat: Genehmigung der TarifstrukturDer Bundesrat genehmigt die von H+ und prio.swiss eingereichten nationalen Tarifverträge mit den Strukturen SwissDRG, TARPSY und ST Reha, zuletzt am 26. November 2025 die Versionen 15.0, 6.0 und 3.0 für 2026; bei Uneinigkeit legt er die Struktur fest und kann sie seit 2026 anpassen.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026