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Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) Akteur
Die EAMGK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit 16 Mitgliedern. Sie berät das EDI bei der Analysenliste und bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen (MiGeL). Sie arbeitet in zwei Ausschüssen (MiGeL und Analysen); ihre Empfehlungen binden das EDI nicht.
Wer macht was
Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ist eine der drei Leistungskommissionen nach KVG Art. 33 Abs. 4. Sie berät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste und bei der Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen in der MiGeL (KVV Art. 37f Abs. 1). Die Kommission zählt 16 Mitglieder; die Sitzverteilung legt KVV Art. 37f Abs. 2 fest, darunter zwei Vertretungen der Laboratorien, zwei der Krankenversicherer, zwei der Versicherten, zwei der Hersteller und Vertreiber von Mitteln und Gegenständen und je eine der Abgabestellen und der Pflege (KVV).
Die Kommission arbeitet in zwei Ausschüssen, einem für die MiGeL und einem für die Analysenliste. Der Bundesrat wählt die Mitglieder für vier Jahre; die laufende Amtsdauer endet im Dezember 2027 (BAG, EAMGK). Gesuche gehen an das BAG, das den Vorschlag prüft und der Kommission unterbreitet (KLV Art. 21). Der Ablauf ist unter Medizinprodukt in die MiGeL beschrieben. Für ärztliche Leistungen ist die ELGK (KVV Art. 37d), für Arzneimittel die EAK (KVV Art. 37e) zuständig.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Was sich ändert
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
