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27. Oktober 2026BeschlossenAn Primärquelle geprüft

Künstliche Ernährung zu Hause wechselt am 1. Januar 2027 in MiGeL und Spezialitätenliste

Was sich ändert
Das EDI hält am Inkrafttreten vom 1. Januar 2027 fest, ab dem Nährlösungen (FSMP) und Applikationshilfen der künstlichen Ernährung zu Hause über die MiGeL und parenterale Nährlösungen über die Spezialitätenliste vergütet werden. Das BAG hat die provisorischen Entscheide zu den eingereichten Anpassungsanträgen mitgeteilt.
Wer entschieden hat
EDI (Entscheid nach Anhörung der EAMGK), BAG (Rundschreiben vom 27. Oktober 2026)
Ab wann
1. Januar 2027; definitive MiGeL-Änderungen Anfang Dezember 2026

Mit Rundschreiben vom 27. Oktober 2026 hat das BAG die Akteure der künstlichen Ernährung zu Hause über den Systemwechsel per 1. Januar 2027 informiert. Heute ist die Leistungspflicht in Anhang 1 der KLV geregelt. Ab 1. Januar 2027 werden Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) und die nötigen Applikationshilfen über die MiGeL vergütet, parenterale Nährlösungen über die Spezialitätenliste. Das EDI hatte den Wechsel am 17. Juni 2024 beschlossen, am 2. Dezember 2025 um ein Jahr verschoben und hält nun am 1. Januar 2027 fest. Zu 14 eingereichten Anpassungsanträgen liegen provisorische Entscheide nach Anhörung der EAMGK vor; die definitiven Änderungen der MiGeL sollen Anfang Dezember 2026 vorgenommen und kommuniziert werden. Für die Betreuung parenteral ernährter Personen weist das BAG darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2027 allenfalls durch die Spitex sichergestellt werden muss.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 27. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026