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Künstliche Ernährung zu Hause wechselt am 1. Januar 2027 in MiGeL und Spezialitätenliste
Mit Rundschreiben vom 27. Oktober 2026 hat das BAG die Akteure der künstlichen Ernährung zu Hause über den Systemwechsel per 1. Januar 2027 informiert. Heute ist die Leistungspflicht in Anhang 1 der KLV geregelt. Ab 1. Januar 2027 werden Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (FSMP) und die nötigen Applikationshilfen über die MiGeL vergütet, parenterale Nährlösungen über die Spezialitätenliste. Das EDI hatte den Wechsel am 17. Juni 2024 beschlossen, am 2. Dezember 2025 um ein Jahr verschoben und hält nun am 1. Januar 2027 fest. Zu 14 eingereichten Anpassungsanträgen liegen provisorische Entscheide nach Anhörung der EAMGK vor; die definitiven Änderungen der MiGeL sollen Anfang Dezember 2026 vorgenommen und kommuniziert werden. Für die Betreuung parenteral ernährter Personen weist das BAG darauf hin, dass sie ab 1. Januar 2027 allenfalls durch die Spitex sichergestellt werden muss.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 27. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
