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Spezialitätenliste (SL) Liste
Die vom BAG erstellte Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel mit Höchstpreisen und Limitierungen. Nur gelistete Arzneimittel werden von der Grundversicherung ordentlich vergütet; die Liste wird monatlich angepasst und ist unter sl.bag.admin.ch publiziert.
Wer macht was
Das BAG erstellt nach Anhören der EAK eine Liste der pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimittel mit Preisen (KVG Art. 52 Abs. 1 Bst. b). Arzneimittel dürfen der Grundversicherung höchstens zu diesen Preisen in Rechnung gestellt werden (Abs. 3). Daneben erlässt das EDI die Arzneimittelliste mit Tarif für Rezepturen, und für Geburtsgebrechen besteht eine eigene Geburtsgebrechen-Spezialitätenliste (KVG Art. 52 Abs. 1 Bst. a und Abs. 2; KVV Art. 65 Abs. 1bis).
Ein Arzneimittel kann aufgenommen werden, wenn es eine gültige Swissmedic-Zulassung hat und wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist (KVV Art. 65). Die Wirtschaftlichkeit wird je zur Hälfte über den Auslandpreisvergleich mit Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, den Niederlanden, Österreich und Schweden und über den therapeutischen Quervergleich beurteilt (KVV Art. 65b, 65bbis, 65bquater; KLV Art. 34abis). Der Publikumspreis besteht aus dem förmlich verfügten Fabrikabgabepreis, dem Vertriebsanteil und der Mehrwertsteuer (KVV Art. 67). Alle drei Jahre überprüft das BAG jede der drei Einheiten der Liste; eine zu hohe Preisfestsetzung wird auf den 1. Dezember des Überprüfungsjahres gesenkt (KVV Art. 65d). Für 2026 ist die Einheit A an der Reihe, mit Stichtag 1. Januar 2026 für die Auslandpreise und Inkrafttreten der Änderungen am 1. Dezember 2026 (BAG, Rundschreiben 8. Dezember 2025). Die Begriffe Originalpräparat, Generikum, Biosimilar und Co-Marketing-Arzneimittel definiert KVV Art. 64a; der frühere Art. 64 ist aufgehoben.
Die Liste wird seit Januar 2026 als Webanwendung unter sl.bag.admin.ch geführt und jeweils per Monatsersten aktualisiert; der frühere Zugang unter spezialitaetenliste.ch wird noch von BAG-Seiten verlinkt. Wie ein Arzneimittel auf die Liste kommt, beschreibt Arzneimittel in die Spezialitätenliste; was gilt, wenn es nicht gelistet ist, Vergütung im Einzelfall.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
Was sich ändert
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
