StandMotion 23.4177 vom Nationalrat am 14. März 2024 angenommen, vom Ständerat am 18. September 2025 abgelehnt und damit erledigt.
Wie der Hebel wirken sollNach dem Territorialitätsprinzip vergütet die Grundversicherung grundsätzlich nur Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Motion verlangte, dass sie im Ausland von Privatpersonen gekaufte, nicht versendete Arzneimittel und Hilfsmittel vergütet, wenn das Produkt in der Schweiz zugelassen ist, von einer hier praktizierenden Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde und im Ausland günstiger ist. Der Hebel soll über tiefere Auslandpreise die Ausgaben der Versicherer senken und Druck auf die Preise im Inland ausüben.
Erwartete WirkungEine amtliche Schätzung der Einsparungen liegt nicht vor; die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion nennt keine Zahl. Die Motion stützte sich auf den Auslandpreisvergleich zweier Verbände, der als Angabe von Interessenverbänden hier nicht als Wirkung ausgewiesen wird.
Quelle: Curia Vista, Motion 23.4177Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst. Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Dafür
Bundesrat
Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Er habe 2021 beschlossen, dass bestimmte im Ausland bezogene Mittel und Gegenstände vergütet werden sollen, und sei bereit, auch Gesetzesanpassungen für die Vergütung von im Ausland bezogenen Arzneimitteln vorzubereiten.
Curia Vista, Motion 23.4177, Stellungnahme des Bundesrates vom 22. November 2023
Preisüberwacher
Das Territorialitätsprinzip sei abzuschaffen: Liegt ein Arztrezept vor, steht das Arzneimittel oder eines mit demselben Wirkstoff auf der Spezialitätenliste und ist es im Ausland günstiger, soll die Grundversicherung es vergüten. Versicherte, die zugunsten der Krankenkasse Kosten sparen wollen, seien zu unterstützen.
Preisüberwacher, Newsletter 2/21
Dagegen
pharmaSuisse
Bei im Ausland bezogenen Arzneimitteln sei nicht gewährleistet, dass Sicherheitsmeldungen und Chargenrückrufe die Patientinnen und Patienten rechtzeitig erreichen, und Haftungsansprüche seien schwerer durchzusetzen. Die Lockerung benachteilige Schweizer Leistungserbringer, gefährde die Grundversorgung und führe langfristig eher zu höheren Kosten.
pharmaSuisse, Position Territorialitätsprinzip und Kostenübernahme bei im Ausland bezogenen Heilmitteln (25. Juni 2025)
Swiss Medtech
Der Verband lehnte die Motion in der vorliegenden Form ab. Kostendämpfung sei zu unterstützen, die Motion sichere aber Behandlungsqualität und Patientensicherheit nicht. Fehleinschätzungen beim Preisvergleich könnten für Versicherte zu erheblichen Kosten führen, und ob die Einsparungen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Versicherer übersteigen, sei offen.
Swiss Medtech, Stellungnahme zur Motion 23.4177 (25. Juni 2024)
Zwei Wege sind zu unterscheiden. Beim Parallelimport führen Händler ein im Ausland günstigeres Arzneimittel ein und vertreiben es in der Schweiz; dafür braucht es eine Zulassung von Swissmedic. Im Paket 1b wollte der Nationalrat diese Zulassung für parallelimportierte Generika zunächst streichen. Die Kommission des Ständerates lehnte dies wegen Risiken für Patientinnen und Patienten ab; die Räte einigten sich 2022 darauf, die Zulassung beizubehalten und zu vereinfachen (Curia Vista 19.046, Debatten vom 9. Dezember 2021, 28. Februar 2022 und 13. September 2022).
Beim zweiten Weg kaufen Versicherte selbst im Ausland ein. Die Motion 23.4177 wollte dafür die Vergütung öffnen. Nach der Ablehnung durch den Ständerat verfolgt der Bundesrat diese Öffnung nur für Mittel und Gegenstände weiter; Arzneimittel bleiben beim Kauf im Ausland von der Vergütung ausgeschlossen (Medienmitteilung vom 24. Juni 2026).