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AbgelehntPreise und Tarife

Vergütung von im Ausland gekauften Arzneimitteln

Die Grundversicherung würde ärztlich verordnete, in der Schweiz zugelassene Arzneimittel und Hilfsmittel vergüten, die Versicherte im Ausland günstiger kaufen. Dafür müsste das Territorialitätsprinzip gelockert werden. Der Ständerat hat die Motion dazu am 18. September 2025 abgelehnt.

Stand
Motion 23.4177 vom Nationalrat am 14. März 2024 angenommen, vom Ständerat am 18. September 2025 abgelehnt und damit erledigt.
Wie der Hebel wirken soll
Nach dem Territorialitätsprinzip vergütet die Grundversicherung grundsätzlich nur Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Die Motion verlangte, dass sie im Ausland von Privatpersonen gekaufte, nicht versendete Arzneimittel und Hilfsmittel vergütet, wenn das Produkt in der Schweiz zugelassen ist, von einer hier praktizierenden Ärztin oder einem Arzt verordnet wurde und im Ausland günstiger ist. Der Hebel soll über tiefere Auslandpreise die Ausgaben der Versicherer senken und Druck auf die Preise im Inland ausüben.
Erwartete Wirkung
Eine amtliche Schätzung der Einsparungen liegt nicht vor; die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion nennt keine Zahl. Die Motion stützte sich auf den Auslandpreisvergleich zweier Verbände, der als Angabe von Interessenverbänden hier nicht als Wirkung ausgewiesen wird. Quelle: Curia Vista, Motion 23.4177
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Preisüberwacher

Das Territorialitätsprinzip sei abzuschaffen: Liegt ein Arztrezept vor, steht das Arzneimittel oder eines mit demselben Wirkstoff auf der Spezialitätenliste und ist es im Ausland günstiger, soll die Grundversicherung es vergüten. Versicherte, die zugunsten der Krankenkasse Kosten sparen wollen, seien zu unterstützen.

Preisüberwacher, Newsletter 2/21

Dagegen

Swiss Medtech

Der Verband lehnte die Motion in der vorliegenden Form ab. Kostendämpfung sei zu unterstützen, die Motion sichere aber Behandlungsqualität und Patientensicherheit nicht. Fehleinschätzungen beim Preisvergleich könnten für Versicherte zu erheblichen Kosten führen, und ob die Einsparungen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand der Versicherer übersteigen, sei offen.

Swiss Medtech, Stellungnahme zur Motion 23.4177 (25. Juni 2024)

Chronik

Zwei Wege sind zu unterscheiden. Beim Parallelimport führen Händler ein im Ausland günstigeres Arzneimittel ein und vertreiben es in der Schweiz; dafür braucht es eine Zulassung von Swissmedic. Im Paket 1b wollte der Nationalrat diese Zulassung für parallelimportierte Generika zunächst streichen. Die Kommission des Ständerates lehnte dies wegen Risiken für Patientinnen und Patienten ab; die Räte einigten sich 2022 darauf, die Zulassung beizubehalten und zu vereinfachen (Curia Vista 19.046, Debatten vom 9. Dezember 2021, 28. Februar 2022 und 13. September 2022).

Beim zweiten Weg kaufen Versicherte selbst im Ausland ein. Die Motion 23.4177 wollte dafür die Vergütung öffnen. Nach der Ablehnung durch den Ständerat verfolgt der Bundesrat diese Öffnung nur für Mittel und Gegenstände weiter; Arzneimittel bleiben beim Kauf im Ausland von der Vergütung ausgeschlossen (Medienmitteilung vom 24. Juni 2026).

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026