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AbgelehntPreise und Tarife

Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel

Für Arzneimittel mit demselben Wirkstoff würde ein Höchstbetrag festgelegt, den die Grundversicherung vergütet. Wer ein teureres Präparat wählt, zahlt die Differenz selbst. Das Parlament hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und stattdessen andere Massnahmen für Generika gewählt.

Stand
Vom Nationalrat am 29. Oktober 2020 und vom Ständerat am 9. Dezember 2021 abgelehnt; stattdessen gelten seit 2024 ein höherer Selbstbehalt für teurere Präparate und ein neuer Vertriebsanteil.
Wie der Hebel wirken soll
Alle patentabgelaufenen Originalpräparate und Generika mit demselben Wirkstoff würden in eine Gruppe eingeteilt. Pro Wirkstoff würde ein Referenzpreis festgelegt, und die obligatorische Krankenpflegeversicherung würde nur diesen Betrag vergüten. Die Differenz zu einem teureren Präparat trüge die versicherte Person. Der Hebel soll auf zwei Wegen wirken: Versicherte erhalten einen Anreiz, ein günstigeres Präparat zu wählen, und Herstellerinnen einen Anreiz, ihre Preise auf den Referenzpreis zu senken.
Erwartete Wirkung
Der Bundesrat schätzte 2019, dass mit dem Referenzpreissystem zwischen 300 und 500 Millionen Franken pro Jahr eingespart werden können. Die Schätzung bezieht sich auf den abgelehnten Entwurf; für die stattdessen beschlossenen Massnahmen gilt sie nicht. Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung vom 21. August 2019 (wiedergegeben in Curia Vista 19.046)

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Preisüberwacher

Ein Preisvergleich von 20 patentabgelaufenen Wirkstoffen mit 15 Ländern zeige, dass die günstigsten Generika in der Schweiz im Durchschnitt mehr als zweieinhalbmal so teuer seien. Ein Referenzpreissystem, wie es über 20 europäische Länder kennen, führe zu tieferen Preisen ohne Abstriche bei der Behandlungsqualität und kenne kaum taugliche Alternativen.

Preisüberwacher, Newsletter 2/21: Das Referenzpreissystem kennt kaum taugliche Alternativen

Dagegen

Nationalrat (Mehrheit)

Die Ratsmehrheit folgte ihrer Kommission, die statt des Referenzpreissystems zwei Alternativen vorschlug. Diese zielen darauf, zuerst mehr Generika zu verkaufen statt die Preise zu senken: Fehlanreize bei der Abgabe sollen wegfallen, und Apotheken sollen leistungsorientiert abgegolten werden. Beides lasse sich auf Verordnungsstufe umsetzen.

Curia Vista 19.046, Zusammenfassung der Debatte im Nationalrat vom 29. Oktober 2020

pharmaSuisse

Der Apothekerverband begrüsste, dass die Mehrheit der ständerätlichen Gesundheitskommission das Referenzpreissystem ablehnte. Die Kommission befürchte mehr Versorgungsengpässe und eine Verunsicherung chronisch kranker Menschen. Ohne Referenzpreise bleibe die Patientensicherheit gewahrt, und der Aufwand der Apotheken bei Engpässen steige nicht weiter.

pharmaSuisse, Die Gesundheitskommission des Ständerats ist einer Meinung mit pharmaSuisse

Chronik

Das Referenzpreissystem war eine von neun Massnahmen des ersten Kostendämpfungspakets, das der Bundesrat am 21. August 2019 verabschiedete. Das Parlament teilte das Paket auf. Beide Räte lehnten das Referenzpreissystem ab und überwiesen stattdessen zwei Vorstösse, die Fehlanreize bei der Abgabe von Generika abbauen und die Abgeltung der Apotheken leistungsorientiert ausgestalten sollen (Curia Vista 19.046, Debatten vom 29. Oktober 2020 und 9. Dezember 2021).

Auf Verordnungsstufe gelten heute ein Selbstbehalt von 40 Prozent für Präparate, deren Preis über einem Grenzwert liegt (KLV Art. 38a), und ein Vertriebsanteil, der weniger stark vom Preis abhängt (KLV Art. 38). Beide Regeln sind in der Spezialitätenliste abgebildet.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026