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Überprüfung bestehender Leistungen (HTA)

Der Bund lässt Leistungen, die die Grundversicherung bereits bezahlt, systematisch auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Je nach Ergebnis wird die Vergütung beibehalten, eingeschränkt oder gestrichen.

Stand
HTA-Programm des Bundes seit 2017 im Betrieb; Bericht des Bundesrates vom 14. Januar 2026 zieht Bilanz und lehnt eine neue unabhängige HTA-Agentur ab.
Wie der Hebel wirken soll
Health Technology Assessments (HTA) bewerten Arzneimittel, Analysen, Mittel und Gegenstände sowie medizinische Leistungen nach den Kriterien Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Das BAG vergibt die Berichte an externe Institutionen. Die zuständigen Kommissionen (ELGK, EAK, EAMGK) geben gestützt darauf eine Empfehlung ab; BAG oder EDI entscheiden, ob die Vergütung beibehalten, limitiert oder gestrichen wird. Die Schweiz setzt HTA vor allem für bereits vergütete Leistungen ein. Einsparungen entstehen, wenn die Vergütung einer Leistung eingeschränkt oder beendet wird.
Erwartete Wirkung
Die EFK weist für Januar 2021 bis Ende März 2024 realisierte Einsparungen von 86 Millionen Franken aus; weitere 140 Millionen befanden sich in der Bewertungs- oder Entscheidphase. Das BAG nannte am 14. Januar 2025 rund 100 Millionen Franken pro Jahr, der Bundesrat am 14. Januar 2026 rund 150 Millionen. Als Zielgrösse galten 2017 jährlich 180 bis 220 Millionen Franken. Quelle: EFK, Nachprüfung der Umsetzung wesentlicher Empfehlungen: Health Technology Assessments (EFK-24618, 3. September 2024)

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

H+ Die Spitäler der Schweiz

In einer Stellungnahme von 2015: Das BAG habe im Verfahren zu viele Rollen, von der Themeneingabe über die Priorisierung bis zur Ausschreibung. Bewertung und Empfehlung seien unabhängigen eidgenössischen Kommissionen mit eigenen Sekretariaten zu übertragen. Zu starre Kriterien führten zu mehr Bürokratie und Verzögerungen.

H+, Stellungnahme vom 19. November 2015 zum HTA-Programm des Bundes

Chronik

Der Bundesrat lancierte das Programm 2017 als Kostendämpfungsmassnahme; ein Pilotprogramm lief davor mit 600’000 Franken pro Jahr. Der Plan einer von der Bundesverwaltung unabhängigen HTA-Agentur war 2014 in der Vernehmlassung von den meisten Stakeholdern bekämpft worden (EFK 2020). Laut BAG entfallen 45 Millionen Franken pro Jahr auf die Begrenzung der Vergütung von Vitamin-D-Tests; jährlich werden 5 bis 15 Leistungen oder Arzneimittel geprüft (BAG, 14. Januar 2025). Die EFK bezeichnet die ursprüngliche Zielgrösse als bisher unrealistisch, weil die HTA-Sektion mangels Themeneingaben nur rund 25 bis 50 Prozent ihrer Kapazität erreiche und sich geplante Einsparungen durch Kompromisse mit Stakeholdern und nach Einsprachen verringerten (EFK 2024). Der Bericht vom 14. Januar 2026 sieht kein strukturelles Problem, das eine neue unabhängige Agentur rechtfertigen würde.

Das Kostendämpfungspaket 2 gibt dem Bundesrat zusätzlich die Kompetenz festzulegen, wie häufig und nach welchen Kriterien Leistungen je nach Art überprüft werden (differenzierte WZW-Prüfung); die Verordnung dazu ist noch nicht in Kraft. Eine aktuelle ablehnende Stellungnahme eines Verbands zum HTA-Programm wurde nicht gefunden; die Position von H+ stammt von 2015.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026