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Ärztinnen und Ärzte in der Praxis (Arztpraxen) Akteur
Frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte und ambulante ärztliche Einrichtungen erbringen ambulante Leistungen zulasten der OKP, rechnen seit 1. Januar 2026 nach TARDOC und ambulanten Pauschalen ab und brauchen dafür eine kantonale Zulassung.
Wer macht was
Ärztinnen und Ärzte sowie ambulante ärztliche Einrichtungen sind Leistungserbringer nach KVG Art. 35 Abs. 2. Die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP erteilt der Kanton in einem formellen Verfahren; Ärztinnen und Ärzte müssen zusätzlich die Voraussetzungen von KVG Art. 37 erfüllen, insbesondere drei Jahre Tätigkeit an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte, den Anschluss an das elektronische Patientendossier und die nötigen Sprachkenntnisse (BAG, Leistungserbringer). Die Kantone können nach KVG Art. 55a die Zahl der Ärztinnen und Ärzte je Fachgebiet und Region begrenzen; seit 1. Juli 2025 ist die Methode der Höchstzahlenverordnung vollständig anzuwenden (BAG, Höchstzahlen). Die Höchstzahlen gelten nur für Ärztinnen und Ärzte, nicht für andere Berufsgruppen.
Wenn Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart haben, schulden die Versicherten dem Leistungserbringer die Vergütung und haben gegenüber dem Versicherer einen Anspruch auf Rückerstattung (Tiers garant, KVG Art. 42 Abs. 1). Für die Vergütung werden die Taxpunkte aus TARDOC oder den ambulanten Pauschalen mit dem kantonal unterschiedlichen Taxpunktwert multipliziert (BAG, Ambulanter Arzttarif). Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzte am 10. Dezember 2025 für frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte gegenüber tarifsuisse, HSK und CSS ab 1. Januar 2026 einen provisorischen Taxpunktwert von 0.91 Franken fest (RRB 2025/1299).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Eingehend
Was sich ändert
13. Oktober 2026
Verlängerte Zulassungsausnahme im Bundesblatt, Referendumsfrist bis 21. Januar 2027
9. Oktober 2026
Zürich genehmigt Taxpunktwert von 0.91 Franken für Arztpraxen unter TARDOC
2. Oktober 2026
Parlament verlängert Zulassungsausnahme für Ärztinnen und Ärzte bis Ende 2032
14. September 2026
Nationalrat nimmt das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier an
1. Juli 2026
Erste Teile des Kostendämpfungspakets 2 in Kraft
19. Juni 2026
Bundesrat priorisiert Massnahmen der Agenda Grundversorgung
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026
