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TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif) (TARDOC) Tarif
TARDOC ist der seit 1. Januar 2026 geltende nationale Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen in Praxen und Spitälern, der den TARMED ablöst; aktuell gilt Version 1.4c, genehmigt vom Bundesrat und befristet bis 31. Dezember 2028.
Wer macht was
Der Bundesrat hat den Tarifvertrag über das Gesamt-Tarifsystem aus Einzelleistungstarif TARDOC und ambulanten Pauschalen am 30. April 2025 gestützt auf KVG Art. 46 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 43 Abs. 5 per 1. Januar 2026 genehmigt; die Genehmigung ist auf drei Jahre, bis 31. Dezember 2028, befristet und löst die am 19. Juni 2024 teilgenehmigten Verträge ab (Genehmigungsschreiben, Ziff. I). Am 5. November 2025 genehmigte er die beantragten Anpassungen; seither gelten TARDOC 1.4c und Pauschalen 1.1c ab 1. Januar 2026 (BAG, Ambulanter Arzttarif). Die Kataloge sind nach Feststellung des Bundesrates keine Positivliste; eine aufgeführte Leistung kann mangels Pflichtleistungscharakter von der OKP nicht vergütet werden (Genehmigungsschreiben, Ziff. III.3).
Für die Kostenneutralität gelten zwei Regeln. Nach Anhang E des Tarifstrukturvertrags dauert die dynamische Kostenneutralitätsphase mindestens drei Jahre; die Obergrenze der Indexwerte beruht auf einer erlaubten jährlichen Wachstumsrate von 1.5 Prozent, die Untergrenze auf 1.0 Prozent gegenüber dem Referenzjahr 2025 (Anhang E, Ziff. 2). Zusätzlich hat der Bundesrat als Auflage eine Obergrenze von 4 Prozent für den jährlichen Anstieg der effektiven Gesamtkosten im Leistungsumfang der ambulanten ärztlichen Behandlungen festgesetzt, Referenzjahr 2025; wird sie überschritten, müssen Korrekturmassnahmen nach dem Verursacherprinzip ergriffen werden (Genehmigungsschreiben, Ziff. III.7). Die Phase endet erst, wenn unter anderem die ambulanten Pauschalen 34 Prozent der Bruttoleistungen abdecken (Ziff. III.7.2).
Die Revision 2027 mit TARDOC 1.5 und Pauschalen 1.2 wurde am 2. Juni 2026 eingereicht und enthält das Konzept der vom Parlament verlangten Höchstgrenze der pro Arbeitstag verrechenbaren Taxpunkte im ärztlichen Teil; das BAG erwartete den Entscheid im vierten Quartal 2026 (BAG, Höchstgrenze, 7. Juli 2026). Am 2. November 2026 war keine Genehmigung publiziert; die OAAT hat die Kataloge TARDOC 1.5, Pauschalen 1.2 und LKAAT 1.1 am 30. Oktober 2026 in aktualisierter Fassung aufgeschaltet und kennzeichnet sie weiterhin als nicht genehmigt.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
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Stand: 2. November 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
