Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Akteure › Organisation ambulante Arzttarife AG

Organisation ambulante Arzttarife AG (OAAT) Akteur

Die OAAT AG ist die von den Tarifpartnern nach KVG Art. 47a eingesetzte Organisation, die das ambulante ärztliche Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen entwickelt, pflegt und jährlich zur Genehmigung vorbereitet.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

plant
TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Entwickelt und pflegt den Einzelleistungstarif TARDOC und koordiniert die jährliche Revision
plant
Ambulante PauschalenEntwickelt und pflegt die ambulanten Pauschalen samt Triggerliste und Grouper als zweiten Teil des Gesamt-Tarifsystems.
beantragt
BundesratBereitet mit den Tarifpartnern FMH
prüft
FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrztePrüft die Tarifentwicklungsanträge der Gesellschafter in der Geschäftsstelle
informiert
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisPubliziert die genehmigten Kataloge
prüft
Krankenversicherer (OKP)Führt das Monitoring der Kostenneutralität nach Anhang E des Tarifstrukturvertrags und berechnet gegebenenfalls Kompensationsfaktoren und External Factors.

Nach KVG Art. 47a müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer eine paritätisch besetzte Organisation einrichten, die die Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen erarbeitet, weiterentwickelt und pflegt. Die Tarifpartner gründeten dafür im November 2022 die OAAT AG mit Sitz in Bern; sie ist seit 1. Januar 2024 operativ tätig (BAG, Ambulanter Arzttarif). Aktionäre sind prio.swiss, FMH, H+, GDK und MTK (OAAT, Aktionäre). Nach Angaben der GDK wurde die GDK im Zusammenhang mit der einheitlichen Finanzierung Aktionärin und stellt den Verwaltungsratspräsidenten.

Antragsberechtigt für die Tarifentwicklung sind ausschliesslich die Gesellschafter; das Antragsverfahren ist jeweils vom 1. Februar bis 30. April geöffnet, die Anträge laufen über die Plattform Applix, der Verwaltungsrat entscheidet über die revidierten Tarifstrukturen, Änderungen werden erst nach Genehmigung durch den Bundesrat publiziert (OAAT, Antragsverfahren). Die Revision 2027 mit TARDOC 1.5 und ambulanten Pauschalen 1.2 wurde am 2. Juni 2026 beim Bundesrat eingereicht; die Dokumente sind auf der OAAT-Seite als nicht genehmigt gekennzeichnet (OAAT, Version 2027).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Bundesrat: Einreichung der TarifstrukturDie OAAT bereitet die jährliche Revision des Gesamt-Tarifsystems vor; die Tarifpartner FMH, H+ und prio.swiss reichen sie beim Bundesrat zur Genehmigung ein, zuletzt die Version 2027 am 2. Juni 2026.
Regeln
an TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif): Pflege und WeiterentwicklungDie OAAT pflegt die Kataloge, führt das Antragsverfahren, beantwortet Tarifanwendungsfragen laufend und führt das Monitoring der Kostenneutralität nach Anhang E des Tarifstrukturvertrags.

Eingehend

Regeln
von FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: Aktionärin und AntragstellerinDie FMH ist Aktionärin der OAAT AG und eine von fünf Organisationen, die im jährlichen Antragsfenster vom 1. Februar bis 30. April Anträge zur Tarifentwicklung stellen dürfen.
Regeln
von Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren: Aktionärin der KantoneDie GDK ist Aktionärin der OAAT AG und stellt den Präsidenten des Verwaltungsrats; sie ist antragsberechtigt, hat aber keine eigene Genehmigungskompetenz für Tarife.
Regeln
von H+ Die Spitäler der Schweiz: Aktionär und AntragstellerH+ ist Aktionär der OAAT AG, Tarifpartner des Gesamt-Tarifsystems und antragsberechtigt im jährlichen Verfahren zur Tarifentwicklung.
Regeln
von prio.swiss: Aktionärin und Antragstellerinprio.swiss ist als Verband der Krankenversicherer Aktionärin der OAAT AG, Tarifpartnerin des Gesamt-Tarifsystems und antragsberechtigt im jährlichen Verfahren zur Tarifentwicklung.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026