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Elektronische Rechnung und Rechnungskontrolle

Leistungserbringer müssen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Versicherte erhalten eine Rechnungskopie und können eine Papierversion kostenlos verlangen. Einheitliche elektronische Rechnungen sollen die Kontrolle durch die Versicherer erleichtern.

Stand
Pflicht zur elektronischen Rechnungsübermittlung (Art. 42 Abs. 3ter KVG) in Kraft seit 1. Juli 2026; die Rechnungskopie an Versicherte gilt seit 1. Januar 2022.
Wie der Hebel wirken soll
Alle Leistungserbringer im ambulanten und stationären Bereich übermitteln ihre Rechnungen elektronisch, unabhängig davon, ob der Versicherer oder die versicherte Person die Vergütung schuldet. Rechnet der Leistungserbringer direkt mit dem Versicherer ab, erhält die versicherte Person eine Kopie, um die Rechnung zu prüfen. Leistungserbringer und Versicherer sollen sich auf einen gesamtschweizerisch einheitlichen Standard einigen. Erwartet werden tiefere Verwaltungskosten und eine systematischere Rechnungskontrolle. Der Ansatz senkt keine Tarife, sondern setzt bei Abwicklung und Kontrolle an.
Erwartete Wirkung
Das BAG bezeichnet die Einsparungen als schwer bezifferbar. Laut Botschaft wurden 2022 bereits rund zwei Drittel der Rechnungen elektronisch übermittelt, im stationären Bereich fast alle; die Anpassungskosten dürften deshalb massvoll sein. Quelle: Botschaft 22.062 Massnahmen zur Kostendämpfung, Paket 2, vom 7. September 2022 (BBl 2022 2427)
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

Chronik

Die Rechnungskopie stammt nicht aus dem Paket 2, sondern aus dem Kostendämpfungspaket 1a: Seit 1. Januar 2022 muss die versicherte Person eine Kopie der Rechnung erhalten, die an den Versicherer geht. Das Paket 2 ergänzt die Pflicht zur elektronischen Übermittlung; auch die Kopie kann elektronisch zugestellt werden (BBl 2022 2427). Die Botschaft sah vor, dass der Bundesrat den Standard festlegt, wenn sich die Tarifpartner innerhalb von zwei Jahren nicht einigen; als Gefäss nennt sie das Forum Datenaustausch.

Mit der elektronischen Rechnung setzt das Paket 2 zwei Motionen (18.3513 und 18.3664) um. Der Expertenbericht von 2017 führte die Stärkung der Rechnungskontrolle als Massnahme M09; das BAG hat dazu seine Aufsicht über die Versicherer verstärkt (BBl 2022 2427).

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026