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Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Akteur

Stiftung, die Versicherer und Kantone nach KVG Art. 19 gemeinsam betreiben, um Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Finanziert über einen jährlichen Beitrag jeder versicherten Person, den das EDI festsetzt.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

erbringt
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Führt mit den Kantonen Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention durch.
beantragt
Eidgenössisches Departement des InnernBeantragt beim EDI die Höhe des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung.
informiert
Krankenversicherer (OKP)Erhält von den Versicherern den von jeder versicherten Person erhobenen Jahresbeitrag.
prüft
Bundesamt für GesundheitEvaluiert Massnahmen der Gesundheitsförderung und berichtet dem EDI

Nach KVG Art. 19 fördern die Versicherer die Verhütung von Krankheiten und betreiben gemeinsam mit den Kantonen eine Institution, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Nach Art. 20 wird von jeder obligatorisch versicherten Person jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung erhoben; das EDI setzt ihn auf Antrag der Institution fest und berichtet den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte (KVG, Fassung 1. Juli 2026).

Die Höhe des Beitrags steht nicht im Gesetz. Nach den Vernehmlassungsunterlagen von 2016 wurde er in zwei Schritten von 2.40 auf 4.80 Franken pro versicherte Person und Jahr ab 2018 erhöht. Die Website der Stiftung war am 10. Oktober 2026 wegen einer Zugangssperre nicht lesbar; der heute geltende Betrag ist deshalb an der EDI-Verfügung oder am Jahresbericht der Stiftung zu prüfen.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Geld
von Krankenversicherer (OKP): Beitrag KrankheitsverhütungVon jeder obligatorisch versicherten Person wird jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung erhoben, den das EDI auf Antrag der Stiftung festsetzt; die Versicherer leiten ihn an Gesundheitsförderung Schweiz weiter. Höhe laut Unterlagen 2016: 4.80 Franken ab 2018, aktuell zu prüfen.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026