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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Akteur
Die FINMA beaufsichtigt die Krankenzusatzversicherungen nach Privatversicherungsrecht. Sie genehmigt deren Tarife und allgemeine Versicherungsbedingungen vorgängig (VAG Art. 38). Für die Grundversicherung ist sie nicht zuständig; dort beaufsichtigt das BAG.
Wer macht was
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ist die unabhängige Aufsichtsbehörde über Banken, Versicherungen und weitere Finanzmarktteilnehmer. Im Gesundheitswesen ist sie ausschliesslich für die Krankenzusatzversicherungen zuständig, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz abgeschlossen werden. Die Aufsicht über die Versicherer der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) liegt beim BAG (BAG, Versicherer und Aufsicht).
Die FINMA genehmigt in der Krankenzusatzversicherung die Tarife und die allgemeinen Versicherungsbedingungen, und zwar vor der Einführung eines Produkts und bei jeder Tarifanpassung. Ein Tarif wird genehmigt, wenn er weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend ist (VAG Art. 38). Gesuche für Anpassungen auf den Jahresbeginn müssen bis Ende Juli des Vorjahres eingereicht werden; verfügte Anpassungen werden im Bundesblatt mitgeteilt (VAG Art. 84) (FINMA, Tarifprüfung).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
