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Patientenorganisationen und Ombudsstelle (SPO, DVSP) Akteur

Patientenorganisationen wie die Stiftung SPO und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen beraten Patientinnen und Patienten und vertreten deren Sicht in Vernehmlassungen und Anhörungen. Die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt bei Streit mit Versicherern.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

berät
BundesratSind Vernehmlassungsadressaten des Bundes, etwa SPO und DVSP zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (VlG Art. 4 Abs. 2 Bst. e).
berät
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S)Können von der SGK angehört werden; die SGK-N hörte im August 2026 Vertretungen der Patientinnen und Patienten zu den Arzneimittelverordnungen an (ParlG Art. 45 Abs. 1 Bst. c).
berät
prio.swissSind als Organisationen der Versicherten vor dem Abschluss von Tarifverträgen zwischen Verbänden anzuhören (KVG Art. 43 Abs. 4).
berät
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Werden als Verbände der Versicherten vom Kanton angehört, bevor er Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte festlegt (KVG Art. 55a Abs. 3).
berät
Bundesamt für GesundheitSind in der Eidgenössischen Qualitätskommission angemessen zu vertreten; in ELGK, EAK und EAMGK vertreten je zwei Personen die Versicherten (KVG Art. 58b Abs. 2; KVV Art. 37d bis 37f).
informiert
Versicherte und Patientinnen und PatientenBeraten Patientinnen und Patienten zu Behandlungen, Patientenrechten und Leistungsansprüchen; die Erstberatung der SPO ist telefonisch kostenlos.
informiert
Krankenversicherer (OKP)Die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt kostenlos bei Streit mit Versicherern; sie ist weder Aufsichtsbehörde noch Gericht und wird von den Versicherern finanziert.

Dieser Knoten fasst mehrere Organisationen zusammen. Die SPO bezeichnet sich als unabhängige, gemeinnützige Stiftung, die Patientinnen und Patienten rund um medizinische und zahnmedizinische Behandlungen berät und die Patientenperspektive in Gremien vertritt (spo.ch). Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP) ist der Zusammenschluss regionaler Patientenstellen und nimmt an Vernehmlassungen teil, etwa zur Revision des EPDG (patientenstelle.ch). Die Ombudsstelle Krankenversicherung ist eine Stiftung, die von den sozialen Krankenversicherern finanziert wird und Versicherte kostenlos berät (om-kv.ch).

Die gesetzlich verankerten Rollen betreffen Organisationen der Versicherten als Kategorie: Anhörung vor Verbandstarifverträgen (KVG Art. 43 Abs. 4), Anhörung vor kantonalen Höchstzahlen (KVG Art. 55a Abs. 3), angemessene Vertretung in der Eidgenössischen Qualitätskommission (KVG Art. 58b Abs. 2) und je zwei Sitze der Versicherten in ELGK, EAK und EAMGK (KVV Art. 37d bis 37f). SPO und DVSP stehen auf der Adressatenliste des BAG zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (BAG, Adressatenliste).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an prio.swiss: Anhörung vor VerbandstarifverträgenVor dem Abschluss von Tarifverträgen zwischen Verbänden sind die Organisationen anzuhören, welche die Interessen der Versicherten auf kantonaler oder Bundesebene vertreten.
Regeln
an Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S): Anhörung in der KommissionDie SGK kann interessierte Kreise anhören; am 20. und 21. August 2026 hörte die SGK-N zu den Arzneimittelverordnungen des Kostendämpfungspakets 2 auch Vertretungen der Patientinnen und Patienten an. Ein Anspruch auf Anhörung besteht nicht.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026