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Patientenorganisationen und Ombudsstelle (SPO, DVSP) Akteur
Patientenorganisationen wie die Stiftung SPO und der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen beraten Patientinnen und Patienten und vertreten deren Sicht in Vernehmlassungen und Anhörungen. Die Ombudsstelle Krankenversicherung vermittelt bei Streit mit Versicherern.
Wer macht was
Dieser Knoten fasst mehrere Organisationen zusammen. Die SPO bezeichnet sich als unabhängige, gemeinnützige Stiftung, die Patientinnen und Patienten rund um medizinische und zahnmedizinische Behandlungen berät und die Patientenperspektive in Gremien vertritt (spo.ch). Der Dachverband Schweizerischer Patientenstellen (DVSP) ist der Zusammenschluss regionaler Patientenstellen und nimmt an Vernehmlassungen teil, etwa zur Revision des EPDG (patientenstelle.ch). Die Ombudsstelle Krankenversicherung ist eine Stiftung, die von den sozialen Krankenversicherern finanziert wird und Versicherte kostenlos berät (om-kv.ch).
Die gesetzlich verankerten Rollen betreffen Organisationen der Versicherten als Kategorie: Anhörung vor Verbandstarifverträgen (KVG Art. 43 Abs. 4), Anhörung vor kantonalen Höchstzahlen (KVG Art. 55a Abs. 3), angemessene Vertretung in der Eidgenössischen Qualitätskommission (KVG Art. 58b Abs. 2) und je zwei Sitze der Versicherten in ELGK, EAK und EAMGK (KVV Art. 37d bis 37f). SPO und DVSP stehen auf der Adressatenliste des BAG zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (BAG, Adressatenliste).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Was sich ändert
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
