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Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Akteur
Das BWL ist das Bundesamt der wirtschaftlichen Landesversorgung im WBF. Sein Fachbereich Heilmittel führt die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, beaufsichtigt die Pflichtlager und gibt sie bei Engpässen frei.
Wer macht was
Die wirtschaftliche Landesversorgung beruht auf BV Art. 102 und dem Landesversorgungsgesetz. Sie soll die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern in schweren Mangellagen sicherstellen, die die Wirtschaft nicht selbst bewältigen kann. Organisiert ist sie als Partnerschaft von Staat und Wirtschaft mit rund 250 Fachleuten im Milizsystem, geführt vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, der zugleich das BWL leitet (BWL, Über uns).
Für Arzneimittel führt der Fachbereich Heilmittel seit 2015 die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel. Zulassungsinhaberinnen müssen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei den meldepflichtigen Wirkstoffen melden; die Meldestelle wertet die Daten aus, informiert Kantone, Ärzteschaft, Apotheken, Spitäler und Pflegeheime und erstattet dem Bundesrat Bericht (Verordnung SR 531.215.32 Art. 1 bis 3). Seit der Ausweitung im Januar 2026 sind rund 330 Wirkstoffe meldepflichtig; die Meldungen laufen über die Heilmittelplattform, die seit 1. Juli 2025 in erster Ausbaustufe in Betrieb ist (BWL, Meldestelle).
Ist ein Wirkstoff zusätzlich lagerpflichtig, kann eine Freigabe aus dem Pflichtlager einen Engpass kurzfristig überbrücken; die Pflichtlager decken je nach Produkt zwei bis vier Monate des Marktbedarfs. Die Pharmaunternehmen und Grossisten sind als Pflichtlagerhalter und Meldepflichtige eingebunden.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Was sich ändert
Stand: 19. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
