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Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) Akteur

Das BWL ist das Bundesamt der wirtschaftlichen Landesversorgung im WBF. Sein Fachbereich Heilmittel führt die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel, beaufsichtigt die Pflichtlager und gibt sie bei Engpässen frei.

Ebene: BundWebsite

Wer macht was

beaufsichtigt
Pharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen)Nimmt die Pflichtmeldungen der Zulassungsinhaberinnen zu Versorgungsengpässen und Lieferunterbrüchen lebenswichtiger Humanarzneimittel entgegen (Verordnung SR 531.215.32 Art. 2 und 3).
entscheidet
PharmagrosshandelGibt Pflichtlager frei, wenn ein Engpass nicht anders überbrückt werden kann, und ordnet Verwendungsbeschränkungen an (LVG Art. 7 ff.).
informiert
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Informiert die Gesundheitsbehörden von Bund und Kantonen sowie Ärzteschaft, Apotheken, Spitäler und Pflegeheime über gemeldete Engpässe (Verordnung SR 531.215.32 Art. 2 Abs. 1 Bst. d).
plant
BundesratWertet die Meldedaten aus, erstattet dem Bundesrat Bericht und bereitet die Anpassung der meldepflichtigen und lagerpflichtigen Wirkstoffe vor (Verordnung SR 531.215.32 Art. 2 Abs. 1 Bst. c).
berät
Schweizerisches HeilmittelinstitutArbeitet bei Engpässen mit Swissmedic zusammen, etwa bei befristeten Bewilligungen für den Import nicht zugelassener Arzneimittel (HMG Art. 9b).

Die wirtschaftliche Landesversorgung beruht auf BV Art. 102 und dem Landesversorgungsgesetz. Sie soll die Versorgung mit lebenswichtigen Gütern in schweren Mangellagen sicherstellen, die die Wirtschaft nicht selbst bewältigen kann. Organisiert ist sie als Partnerschaft von Staat und Wirtschaft mit rund 250 Fachleuten im Milizsystem, geführt vom Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, der zugleich das BWL leitet (BWL, Über uns).

Für Arzneimittel führt der Fachbereich Heilmittel seit 2015 die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel. Zulassungsinhaberinnen müssen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei den meldepflichtigen Wirkstoffen melden; die Meldestelle wertet die Daten aus, informiert Kantone, Ärzteschaft, Apotheken, Spitäler und Pflegeheime und erstattet dem Bundesrat Bericht (Verordnung SR 531.215.32 Art. 1 bis 3). Seit der Ausweitung im Januar 2026 sind rund 330 Wirkstoffe meldepflichtig; die Meldungen laufen über die Heilmittelplattform, die seit 1. Juli 2025 in erster Ausbaustufe in Betrieb ist (BWL, Meldestelle).

Ist ein Wirkstoff zusätzlich lagerpflichtig, kann eine Freigabe aus dem Pflichtlager einen Engpass kurzfristig überbrücken; die Pflichtlager decken je nach Produkt zwei bis vier Monate des Marktbedarfs. Die Pharmaunternehmen und Grossisten sind als Pflichtlagerhalter und Meldepflichtige eingebunden.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Pharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen): Meldepflicht bei VersorgungsengpässenZulassungsinhaberinnen, die Arzneimittel mit einem meldepflichtigen Wirkstoff vertreiben, melden der Meldestelle des BWL Engpässe und Lieferunterbrüche von voraussichtlich mehr als 14 Tagen samt erwarteter Wiederlieferbarkeit.

Was sich ändert

Stand: 19. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026