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19. Juni 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zur Heilmittelgesetz-Revision 3b eröffnet

Was sich ändert
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Revision 3b des Heilmittelgesetzes: Lockerung des Versandhandelsverbots für Arzneimittel der Kategorie D, Herstellung durch Apotheken bei Mangellagen, Einzelabgabe, Aufsichtsabgabe für Medizinprodukte, Kompetenzen der Chiropraktik.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
Vernehmlassung bis 16. Oktober 2026 (gemäss Detailbefund); Botschaft und Inkrafttreten offen
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Am 19. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision 3b des Heilmittelgesetzes eröffnet. Das grundsätzliche Versandhandelsverbot soll fallen: Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Abgabekategorie D dürften ohne Rezept versandt werden, Hausspezialitäten nur nach persönlichem Erstkontakt und an die eigene Kundschaft. Öffentliche Apotheken, Spitalapotheken und die Armeeapotheke sollen bei Mangellagen Arzneimittel ohne Zulassung herstellen und in Verkehr bringen dürfen. Die Einzelabgabe von Arzneimitteln wird im Bundesrecht geregelt, die Kompetenzen der Chiropraktorinnen und Chiropraktoren werden an ihre universitäre Ausbildung angepasst. Hersteller und Importeure von Medizinprodukten sollen eine Aufsichtsabgabe von höchstens 15 Promille entrichten, damit Swissmedic die Überwachung über Abgaben finanzieren kann. Die Frist endet laut Detailbefund am 16. Oktober 2026; auf der BAG-Seite ist sie nicht genannt.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 19. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026