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Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) (Parlament) Akteur
Die Bundesversammlung erlässt und ändert die Bundesgesetze im Gesundheitswesen, allen voran das KVG. Vorberatend wirken die Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S). Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.
Wer macht was
Die Bundesversammlung besteht aus Nationalrat und Ständerat. Sie erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes; alle wichtigen Bestimmungen, etwa über Rechte und Pflichten von Personen oder die Verpflichtungen der Kantone beim Vollzug, gehören ins Gesetz (BV Art. 163, 164). Im Gesundheitswesen stützt sie sich vor allem auf BV Art. 117 (Kranken- und Unfallversicherung) und Art. 118 (Gesundheitsschutz) (BV).
Gesundheitsvorlagen werden in den Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit beider Räte vorberaten; deren Sachbereiche umfassen Kranken- und Unfallversicherung, Grundversorgung, Gesundheitsschutz und Gesundheitspolitik (Parlament, SGK). Beschlossene Gesetze unterstehen dem fakultativen Referendum: 50’000 Stimmberechtigte oder acht Kantone können innert 100 Tagen nach der Veröffentlichung im Bundesblatt eine Volksabstimmung verlangen; Verordnungen sind davon ausgenommen (BV Art. 141; Faktenblatt Referenden). Der Ablauf ist unter Wie das KVG geändert wird beschrieben.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Eingehend
Was sich ändert
20. Oktober 2026
SGK-S tritt auf das EGDG ein und beginnt die Detailberatung des BGAP
13. Oktober 2026
Verlängerte Zulassungsausnahme im Bundesblatt, Referendumsfrist bis 21. Januar 2027
2. Oktober 2026
Parlament verlängert Zulassungsausnahme für Ärztinnen und Ärzte bis Ende 2032
22. September 2026
Ständerat heisst Revision des Epidemiengesetzes mit Abweichungen gut
14. September 2026
Nationalrat nimmt das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier an
2. September 2026
SGK-S tritt auf BGAP ein und empfiehlt Abwarten bei den Arzneimittelverordnungen
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026
