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Kostenbremse-Initiative

Die Volksinitiative wollte das zulässige Kostenwachstum in der Grundversicherung an die Entwicklung der Löhne und der Gesamtwirtschaft binden und Bund und Kantone zu Massnahmen verpflichten. Volk und Stände lehnten sie am 9. Juni 2024 ab.

Stand
In der Volksabstimmung vom 9. Juni 2024 abgelehnt; der indirekte Gegenvorschlag (Kosten- und Qualitätsziele) ist seit 1. Januar 2026 in Kraft.
Wie der Hebel wirken soll
Die Initiative verlangte einen neuen Verfassungsartikel: Der Bund sollte zusammen mit Kantonen, Krankenversicherern und Leistungserbringern dafür sorgen, dass die Kosten der Grundversicherung nicht viel stärker steigen als die durchschnittlichen Löhne und die Gesamtwirtschaft. Wäre das Kostenwachstum zwei Jahre nach Annahme mehr als 20 Prozent über dem Lohnwachstum gelegen und hätten die Tarifpartner keine Massnahmen ergriffen, hätten Bund und Kantone Massnahmen beschliessen müssen, die im Folgejahr wirken. Welche Massnahmen das wären, liess der Initiativtext offen; das Parlament hätte es im Gesetz regeln müssen.
Erwartete Wirkung
Die Abstimmungserläuterungen nennen keine Einsparsumme für die Initiative, weil der Initiativtext die Massnahmen nicht festlegte und das Parlament sie im Gesetz hätte regeln müssen. Als Hintergrund nennen sie Schätzungen, wonach Doppelspurigkeiten, Fehlanreize und ineffiziente Strukturen ein Einsparpotenzial von mehreren Milliarden Franken bergen. Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2024, Kostenbremse-Initiative (S. 22 bis 30)
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

Chronik

Die Initiative trug den Titel «Für tiefere Prämien, Kostenbremse im Gesundheitswesen». Laut den Erläuterungen sind die Kosten der Grundversicherung von 2012 bis 2022 pro Kopf um rund 31 Prozent gewachsen, die Gesamtwirtschaft pro Kopf um rund 10 Prozent und die Nominallöhne um rund 6 Prozent (Erläuterungen des Bundesrates, S. 23).

Mit der Ablehnung trat der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, siehe Kosten- und Qualitätsziele.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026