StandIn Kraft seit 1. Januar 2026 als indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative; der Bundesrat legt die ersten Ziele für die Jahre 2028 bis 2031 bis Ende 2026 fest.
Wie der Hebel wirken sollDer Bundesrat legt nach Anhörung von Versicherern, Versicherten, Leistungserbringern und Kantonen alle vier Jahre Kostenziele für die Gesamtkosten der Grundversicherung und für fünf Kostengruppen fest (stationär, spitalambulant, ambulant ärztlich ausserhalb des Spitals, Arzneimittel, Pflege). Einbezogen werden Demografie, Krankheitslast, medizinischer Fortschritt, Wirtschafts-, Lohn- und Preisentwicklung sowie Effizienzpotenzial. Die EKKQ überwacht die Kostenentwicklung und gibt Empfehlungen an Bundesrat, Kantone und Tarifpartner ab. Die Kantone können eigene Ziele festlegen. Werden Ziele überschritten, folgen keine automatischen Massnahmen.
Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Das Parlament hat im Gegenvorschlag darauf verzichtet, bei einer Überschreitung der Ziele eine Pflicht zur Prüfung von Massnahmen vorzusehen (BAG, Themenseite). Die Abstimmungserläuterungen vom 9. Juni 2024 beschrieben den Gegenvorschlag noch mit einer solchen Prüfung durch Bundesrat und Kantone. Die Position der FMH stammt aus der Vernehmlassung 2020, als die Zielvorgabe noch Teil des Kostendämpfungspakets 2 war; die Botschaft hält fest, dass die Leistungserbringer die Zielvorgabe ablehnten und eine Mehrheit der Kantone sich zurückhaltend positiv äusserte (BBl 2021 2819).
Die Regeln selbst sind unter Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG) beschrieben.