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Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG) (Kostenziele) Reform

Indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative, in Kraft seit 1. Januar 2026. Der Bundesrat legt alle vier Jahre Ziele für das Kostenwachstum der OKP fest; die EKKQ überwacht die Entwicklung und gibt Empfehlungen ab, ohne Sanktionen.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2026Zuständig: Bundesrat

Wer macht was

entscheidet
BundesratDer Bundesrat legt bis Ende 2026 erstmals Kosten- und Qualitätsziele für die Jahre 2028 bis 2031 fest
prüft
Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKPDie EKKQ überwacht die Kostenentwicklung je Leistungsbereich und empfiehlt Massnahmen an Bundesrat
berät
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Kantone werden vor der Zielfestlegung angehört und sind Adressaten von Empfehlungen.
berät
Krankenversicherer (OKP)Versicherer und Leistungserbringer werden angehört und erhalten Empfehlungen zur Zielerreichung.

Das Parlament hat den indirekten Gegenvorschlag am 29. September 2023 angenommen. Nach der Ablehnung der Kostenbremse-Initiative am 9. Juni 2024 setzte der Bundesrat die KVG- und KVV-Änderung am 26. November 2025 per 1. Januar 2026 in Kraft und setzte gleichzeitig die EKKQ ein (Bundesrat, Medienmitteilung vom 26. November 2025).

Der Bundesrat legt bis Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum 2028 bis 2031 fest, mit einem Globalziel und Zielen für Kostengruppen. Das Konzept zur Herleitung und die Anhörung der Akteure liefen 2026 (BAG, Themenseite).

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026