StandBericht des Bundesrates vom 28. Januar 2026: Spitalplanung bleibt bei den Kantonen; Motion 25.3017 der SGK-S laut Sekundärquellen 2025 von beiden Räten angenommen, weitere Motionen im Parlament.
Wie der Hebel wirken sollHeute plant jeder Kanton sein Spitalangebot und erteilt Leistungsaufträge über die Spitalliste. Der Ansatz will die Planung auf grössere Räume ausrichten: gemeinsame Spitallisten mehrerer Kantone, abgestimmte Leistungsaufträge in Versorgungsregionen oder eine Planung durch den Bund. Ziel der Vorstösse ist eine bessere Koordination und Kooperation über die Kantonsgrenzen hinweg. Der Bundesrat prüfte im Bericht, ob Überkapazitäten die Kostensteigerung im Spitalbereich erklären. Für die hochspezialisierte Medizin teilen die Kantone die Leistungen bereits gesamtschweizerisch zu.
Erwartete WirkungDie Medienmitteilung zum Bericht des Bundesrates vom 28. Januar 2026 nennt keine Einsparsumme. Der Bericht findet laut Mitteilung keinen Investitionswettlauf unter den Spitälern, bei teils unvollständigen Daten. Den Bericht selbst und eine amtliche Schätzung zur Wirkung einer überkantonalen Planung konnten wir nicht einsehen.
Quelle: BAG, Bundesrat verabschiedet Bericht zur kantonalen Spitalplanung (28. Januar 2026)Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst. Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Dagegen
GDK
Die Kantone lehnten eine Zentralisierung der Spitalplanung durch eine Kompetenzverschiebung zum Bund ab. Sie seien laut Verfassung zuständig und kennten die regionalen Strukturen und Bedürfnisse am besten. Den Handlungsbedarf hätten sie erkannt und im November 2025 einen Dreiphasenplan für eine stärkere Koordination beschlossen.
GDK, Sommersession 2026, Empfehlungen der GDK zu gesundheitspolitischen Geschäften
Bundesrat
Die Spitalplanung sei weiterhin Sache der Kantone, die grundsätzlich über die nötigen Instrumente verfügten. Eine vom Bund verordnete Konzentration der Spitallandschaft sei derzeit keine zielführende Option; vorrangig sei der Ansatz der Versorgungsregionen. Nach der Umsetzung der GDK-Empfehlungen will er über Präzisierungen bis hin zu einer gesamtschweizerischen Planung entscheiden.
BAG, Bundesrat verabschiedet Bericht zur kantonalen Spitalplanung (28. Januar 2026)
Die GDK will nach ihrem Dreiphasenplan verhältnismässig einfache Eingriffe weiterhin wohnortnah anbieten und spezialisierte Angebote stärker bündeln (GDK, Faktenblatt Dezember 2025). Der Bundesrat hält fest, dass gemeinsame Spitallisten trotz erster Fortschritte am Anfang stehen und regionalpolitische Interessen die überkantonale Planung erschweren (Medienmitteilung vom 28. Januar 2026).
Die Motion 25.3017 der SGK-S verlangt eine Stärkung der Spitalplanung durch interkantonale Spitallisten. Ihr Wortlaut, die Stellungnahme des Bundesrates und die Ratsdaten konnten nicht an der Primärquelle gelesen werden, weil die Parlamentsseiten nicht abrufbar waren; deshalb fehlt eine Position der Kommission unter den Argumenten dafür. Die GDK empfahl im Juni 2026, zwei weitere Motionen (23.4284 und 23.3814) abzulehnen, die dem Bund eine stärkere Rolle geben wollen.