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22. September 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

Ständerat heisst Revision des Epidemiengesetzes mit Abweichungen gut

Was sich ändert
Der Ständerat berät als Erstrat die Teilrevision des Epidemiengesetzes (Geschäft 25.069) und nimmt sie an; beim Gesetz beschliesst er abweichend vom Entwurf, bei den beiden Bundesbeschlüssen gemäss Entwurf.
Wer entschieden hat
Ständerat (Erstrat); Botschaft des Bundesrates vom 20. August 2025
Ab wann
Nationalrat ausstehend; das BAG plant Verordnungen 2027/2028 und ein Inkrafttreten 2029 (unverbindlich)
Primärquelle
Parlament, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Teilrevision des Epidemiengesetzes am 20. August 2025 verabschiedet. Am 22. September 2026 beriet der Ständerat die Vorlage als Erstrat und hiess sie klar gut. Beim Bundesgesetz beschloss er abweichend vom Entwurf, unter anderem mit der Formulierung einer deutlich erhöhten statt einer erhöhten Gefährdung als Voraussetzung für Massnahmen; die beiden Bundesbeschlüsse nahm er gemäss Entwurf an. Der Nationalrat hat die Vorlage noch nicht behandelt. Das BAG plant das Ausführungsrecht für 2027 und 2028 und nennt ein Inkrafttreten 2029 als vorläufigen Zeitpunkt.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 22. September 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026