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2. September 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

SGK-S tritt auf BGAP ein und empfiehlt Abwarten bei den Arzneimittelverordnungen

Was sich ändert
Die SGK-S tritt einstimmig auf das Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die GesBG-Änderung ein. Sie empfiehlt dem Bundesrat einstimmig, die Verordnungen zu Mengenrabatten und Arzneimitteln aus Paket 2 bis zum Bericht der Arbeitsgruppe Life Science Standort zurückzustellen.
Wer entschieden hat
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (Sitzung 1. und 2. September 2026)
Ab wann
Detailberatung BGAP im vierten Quartal 2026; Bericht Life Science Standort Ende 2026 erwartet
Primärquelle
SGK-S, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026

An ihrer Sitzung vom 1. und 2. September 2026 ist die SGK-S einstimmig auf das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes eingetreten. Sie hält fest, dass der Nationalrat den Entwurf des Bundesrates stark verändert hat, und verlangt Lösungen, die verhältnismässig, finanzierbar und umsetzbar sind, sowie eine pragmatische Finanzierung der Übergangszeit bis zur Integration der Pflege in die einheitliche Finanzierung. Die Detailberatung beginnt im vierten Quartal. Zu den Arzneimittelverordnungen aus dem Kostendämpfungspaket 2 empfiehlt die Kommission dem Bundesrat einstimmig, mit der Verabschiedung bis zum Bericht der Arbeitsgruppe Life Science Standort Ende Jahr zu warten; sie sieht keinen grundsätzlichen Revisionsbedarf, will aber die differenzierte WZW-Prüfung für Generika vorantreiben. Die SGK-N hatte sich im August gleich geäussert.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 2. September 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026