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Bundesgericht (BGer) Akteur

Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. In der Krankenversicherung beurteilt es Beschwerden gegen Urteile der kantonalen Versicherungsgerichte, der kantonalen Schiedsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts, soweit das Bundesgerichtsgesetz die Beschwerde zulässt.

Ebene: BundWebsite

Wer macht was

entscheidet
Versicherte und Patientinnen und PatientenBeurteilt letztinstanzlich Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern über Leistungen und Prämien, nachdem das kantonale Versicherungsgericht entschieden hat (KVG Art. 86; ATSG Art. 56 ff.; BGG).
entscheidet
Krankenversicherer (OKP)Beurteilt Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Schiedsgerichte in Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern (KVG Art. 89 und 91).
prüft
BundesverwaltungsgerichtÜberprüft Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, soweit das Bundesgerichtsgesetz keine Ausnahme vorsieht; bei Tarifen und Spitallisten sind die Ausnahmen des BGG zu beachten.
prüft
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Beurteilt Beschwerden wegen Verletzung von Bundesrecht, interkantonalem Recht und der Gemeindeautonomie durch kantonale Behörden (BV Art. 189).
prüft
Bundesamt für GesundheitÜberprüft Verfügungen des BAG zur Spezialitätenliste nach Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes (BV Art. 188). Es beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung von Bundesrecht, interkantonalem Recht, kantonalen verfassungsmässigen Rechten und der Gemeindeautonomie sowie Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen (BV Art. 189) (BV).

In der Krankenversicherung sind drei Rechtswege zu unterscheiden. Erstens: Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern gehen an das kantonale Versicherungsgericht; die Versicherer dürfen dieses Beschwerderecht nicht von einem internen Instanzenzug abhängig machen (KVG Art. 86), und gegen das kantonale Urteil ist die Beschwerde an das Bundesgericht möglich. Zweitens: Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern entscheidet ein kantonales Schiedsgericht (KVG Art. 89); gegen dessen Entscheide kann nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden (KVG Art. 91). Drittens: Beschlüsse der Kantonsregierungen zu Spitallisten und Tarifen gehen an das Bundesverwaltungsgericht (KVG Art. 53); ob das Bundesgericht danach angerufen werden kann, richtet sich nach den Ausnahmen des Bundesgerichtsgesetzes (KVG).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Bundesverwaltungsgericht: Letztinstanzliche ÜberprüfungDas Bundesgericht überprüft als oberste rechtsprechende Behörde Urteile des Bundesverwaltungsgerichts und der kantonalen Versicherungs- und Schiedsgerichte nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026