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Erhöhung der Mindestfranchise und Anpassung an die Kostenentwicklung

Die ordentliche Franchise für Erwachsene soll von 300 auf 400 Franken steigen und künftig angepasst werden, sobald der Anteil der Kostenbeteiligung der Versicherten unter 13,5 Prozent der Leistungen der Grundversicherung fällt.

Stand
Vernehmlassung vom 13. März bis 22. Juni 2026 abgeschlossen; Ergebnisbericht und Botschaft des Bundesrates lagen am 11. Oktober 2026 nicht vor.
Wie der Hebel wirken soll
Die Mindestfranchise liegt seit 2004 bei 300 Franken. Nach dem Vernehmlassungsentwurf steigt sie beim Inkrafttreten auf 400 Franken. Danach passt der Bundesrat sie an, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) unter 13,5 Prozent der Bruttoleistungen fällt, sodass der Anteil zwischen 13,5 und 14 Prozent liegt. Kinder bleiben befreit, die Wahlfranchisen bleiben unverändert. Nach dem Bundesrat tragen die Versicherten damit einen grösseren Teil ihrer Kosten selbst, was die Grundversicherung entlasten, die Eigenverantwortung stärken und den Prämienanstieg leicht dämpfen soll.
Erwartete Wirkung
Nach dem erläuternden Bericht wären die Kosten der Grundversicherung mit einer Franchise von 400 Franken gemäss Individualdaten 2023 um 282,1 Millionen Franken tiefer ausgefallen, was einer Prämiensenkung um 0,8 Prozent entspricht. Der Betrag wird von den Versicherten mit Mindestfranchise selbst getragen. Für die Kantone nennt der Bericht Mehrausgaben bei den Ergänzungsleistungen von höchstens 39 Millionen Franken. Quelle: Erläuternder Bericht zur Änderung des KVG (Anpassung der Franchise) vom 13. März 2026, Ziff. 5.2 und 5.4

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

economiesuisse

Die Vorlage sei ein sachgerechter Schritt zur Stärkung von Eigenverantwortung und Kostenbewusstsein. Die Erhöhung auf 400 Franken falle zu klein aus: Bei regelmässiger Anpassung an die Kostenentwicklung seit 2004 läge die Mindestfranchise bei knapp 550 Franken. Auch der Höchstbetrag des Selbstbehalts solle angepasst werden können.

Stellungnahme economiesuisse zur KVG-Änderung Anpassung der Franchise vom 19. Juni 2026

Dagegen

EVP Schweiz

Die Vorlage verlagere einen Teil der Kosten von der Grundversicherung auf jene Versicherten, die Leistungen benötigen. Die erwartete Prämienentlastung falle gering aus. Würden Arztbesuche aus finanziellen Gründen aufgeschoben, könne das langfristig höhere Kosten verursachen. Reformen sollten bei strukturellen Fehlanreizen ansetzen.

Vernehmlassungsantwort der EVP zur Anpassung der Franchise vom 22. Juni 2026

Chronik

2024 hatten 45 Prozent der Erwachsenen die ordentliche Franchise von 300 Franken gewählt, 55 Prozent eine Wahlfranchise. In den letzten zehn Jahren schwankte der Anteil der Kostenbeteiligung an den Bruttoleistungen zwischen 13,4 und 13,9 Prozent (Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. März 2026). Eine gleich lautende Motion 24.3608 nahm der Nationalrat am 16. Dezember 2024 an; der Ständerat hatte sie bei Eröffnung der Vernehmlassung noch nicht behandelt (erläuternder Bericht vom 13. März 2026).

Der erläuternde Bericht hält fest, dass chronisch kranke Personen meist die Mindestfranchise wählen und sie in der Regel ausschöpfen und dass bei Personen mit tiefem Einkommen eine erhöhte Gefahr besteht, aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen zu verzichten (Ziff. 5.5).

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026