StandVernehmlassung vom 13. März bis 22. Juni 2026 abgeschlossen; Ergebnisbericht und Botschaft des Bundesrates lagen am 11. Oktober 2026 nicht vor.
Wie der Hebel wirken sollDie Mindestfranchise liegt seit 2004 bei 300 Franken. Nach dem Vernehmlassungsentwurf steigt sie beim Inkrafttreten auf 400 Franken. Danach passt der Bundesrat sie an, wenn die Kostenbeteiligung der Versicherten (Franchise, Selbstbehalt, Spitalbeitrag) unter 13,5 Prozent der Bruttoleistungen fällt, sodass der Anteil zwischen 13,5 und 14 Prozent liegt. Kinder bleiben befreit, die Wahlfranchisen bleiben unverändert. Nach dem Bundesrat tragen die Versicherten damit einen grösseren Teil ihrer Kosten selbst, was die Grundversicherung entlasten, die Eigenverantwortung stärken und den Prämienanstieg leicht dämpfen soll.
Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Dagegen
SP Schweiz
Die direkte Kostenbeteiligung sei in der Schweiz im OECD-Vergleich bereits am höchsten. Die Mindestfranchise wählten vor allem chronisch kranke und ältere Menschen; eine Erhöhung treffe diese Gruppe und verschärfe den Verzicht auf Behandlungen aus Kostengründen, was höhere Folgekosten auslösen könne.
Vernehmlassungsantwort der SP Schweiz zur Erhöhung der Franchise vom 18. Juni 2026
EVP Schweiz
Die Vorlage verlagere einen Teil der Kosten von der Grundversicherung auf jene Versicherten, die Leistungen benötigen. Die erwartete Prämienentlastung falle gering aus. Würden Arztbesuche aus finanziellen Gründen aufgeschoben, könne das langfristig höhere Kosten verursachen. Reformen sollten bei strukturellen Fehlanreizen ansetzen.
Vernehmlassungsantwort der EVP zur Anpassung der Franchise vom 22. Juni 2026
2024 hatten 45 Prozent der Erwachsenen die ordentliche Franchise von 300 Franken gewählt, 55 Prozent eine Wahlfranchise. In den letzten zehn Jahren schwankte der Anteil der Kostenbeteiligung an den Bruttoleistungen zwischen 13,4 und 13,9 Prozent (Medienmitteilung des Bundesrates vom 13. März 2026). Eine gleich lautende Motion 24.3608 nahm der Nationalrat am 16. Dezember 2024 an; der Ständerat hatte sie bei Eröffnung der Vernehmlassung noch nicht behandelt (erläuternder Bericht vom 13. März 2026).
Der erläuternde Bericht hält fest, dass chronisch kranke Personen meist die Mindestfranchise wählen und sie in der Regel ausschöpfen und dass bei Personen mit tiefem Einkommen eine erhöhte Gefahr besteht, aus finanziellen Gründen auf notwendige Leistungen zu verzichten (Ziff. 5.5).