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6. Mai 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Integritätsgebot soll auf Medizinprodukte ausgeweitet werden

Was sich ändert
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich (VITH). Medizinprodukte sollen frei von finanziellen Anreizen abgegeben und angewendet werden.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
Vernehmlassung bis 25. August 2026; Inkrafttreten offen
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Das Heilmittelgesetz verlangt, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel frei von finanziellen Anreizen verschrieben, abgegeben und angewendet werden. Das Parlament hat 2019 beschlossen, dieses Integritätsgebot auf Medizinprodukte wie MRI-Geräte, Hüftimplantate, Brillen oder Schwangerschaftstests auszudehnen. Am 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden VITH-Änderung eröffnet; die Frist lief bis 25. August 2026. Medizinprodukte sollen nur nach medizinischen Kriterien abgegeben und angewendet werden. Ausgenommen sind Produkte der Klasse I mit geringem Risiko wie Pflaster und Produkte, die Patientinnen und Patienten ohne Fachberatung selbst kaufen, wie Kontaktlinsen. Die Vorlage präzisiert zudem die Regeln für Muster und Demonstrationsgeräte.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 6. Mai 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026