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Botschaft zur einmaligen Erhebung von Gesundheitsdaten im KVG
Der Bundesrat hat am 18. Februar 2026 die Botschaft zur Änderung des KVG über die einmalige Erhebung der Daten ans Parlament überwiesen. Gesundheitsdaten sollen verwaltungsseitig nur noch einmal erhoben werden, statt mehrfach von Spitälern und Praxen. Die bisherige Regelung in Art. 59a KVG wird auf die neuen Art. 22 und 22a übertragen, der Kreis der Datenempfänger (Kantone, Versicherer, Spitäler, Gerichte) erweitert. Im spitalstationären Bereich gehen die Daten an die vom BFS entwickelte Plattform SpiGes; Anpassungen in UVG, MVG und IVG sind nötig. Der Nationalrat beriet die Vorlage am 17. Juni 2026 als Erstrat und beschloss abweichend vom Entwurf; der Ständerat hat noch nicht beraten.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 18. Februar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
