Systemkarte › Was sich ändert › Nationalrat berät KVG-Änderung zur einmaligen Datenerhebung
Nationalrat berät KVG-Änderung zur einmaligen Datenerhebung
Der Bundesrat hatte die Botschaft zur einmaligen Erhebung von Gesundheitsdaten am 18. Februar 2026 verabschiedet. Am 17. Juni 2026 beriet der Nationalrat die Vorlage als Erstrat; das Beschlussregister vermerkt eine Abweichung vom Entwurf. Ziel ist, dass Spitäler und Praxen Daten nur einmal liefern und Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte sie anonymisiert nutzen können. Im stationären Bereich dient die BFS-Plattform SpiGes als Sammelstelle; das Projekt ist Teil von DigiSanté. Der Ständerat hat die Vorlage noch nicht beraten.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 17. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
