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Ständerat nimmt Heilmittelgesetz-Revision 3a mit Differenzen an
Der Ständerat hat die Revision 3a des Heilmittelgesetzes am 11. Juni 2026 in der Gesamtabstimmung mit 33 zu 1 Stimmen angenommen und dabei vom Entwurf und vom Nationalrat abweichende Beschlüsse gefasst. Der Nationalrat hatte die Vorlage am 12. März 2026 mit 128 zu 62 Stimmen gutgeheissen. Die SGK-N beriet die Differenzen am 3. Juli 2026 und stellte Anträge; einzelne Punkte wie der Versandhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln werden erst nach den Ergebnissen der Vernehmlassung zur Revision 3b im vierten Quartal 2026 behandelt. Die Beratung wird im November fortgesetzt, der Nationalrat behandelt die verbleibenden Differenzen voraussichtlich in der Wintersession.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 11. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
