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Vernehmlassung zu Referenztarifen, Apotheken und Hebammen (Paket 2, KVV Leistungen)
Das BAG hat am 26. November 2025 die Vernehmlassung zum zweiten Verordnungspaket des Kostendämpfungspakets 2 eröffnet. Der Referenztarif für die ausserkantonale stationäre Wahlbehandlung soll sich künftig am höchsten Tarif für eine vergleichbare Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons orientieren, damit Versicherte bei einer Behandlung ausserhalb des Kantons nicht schlechter gestellt sind. Apotheken sollen die Offizin auch für Analysen nutzen dürfen, die sie selbst veranlassen, und Hebammen sollen den Beginn einer Schwangerschaft bestimmen können. Die Frist lief bis 12. März 2026. Als Inkrafttreten nannte das BAG den 1. Januar 2027; ein Beschluss des Bundesrates lag am 10. Oktober 2026 nicht vor.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 26. November 2025Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
