Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Regelwerke › Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (Vorlage)

Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (Vorlage) (EGDG) Reform

Das EGDG soll das EPDG ablösen: automatische Eröffnung eines Gesundheitsdossiers mit Widerspruchsmöglichkeit, zentrales Informationssystem des Bundes, Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer. Nationalrat zugestimmt am 14. September 2026; die SGK-S ist am 20. Oktober 2026 eingetreten.

Ebene: BundStatus: VorhabenZuständig: Bundesrat

Wer macht was

beantragt
Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Der Bundesrat überwies die Botschaft zum EGDG am 5. November 2025 an das Parlament (Botschaft BBl 2025 3398, Entwurf BBl 2025 3399); das Geschäft trägt die Nummer 25.082.
entscheidet
Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Der Nationalrat nahm die Vorlage am 14. September 2026 mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen an; die SGK-S trat am 20. Oktober 2026 ohne Gegenantrag ein und setzt die Detailberatung im nächsten Quartal fort; der Ständerat hat noch nicht beraten.
plant
Versicherte und Patientinnen und PatientenJede Person mit Wohnsitz in der Schweiz soll automatisch und kostenlos ein E-GD erhalten; wer keines will, kann innerhalb einer Frist Widerspruch erheben (Opt-out).
plant
Bundesamt für GesundheitDer Bund soll die Verantwortung für das technische Informationssystem übernehmen, es öffentlich ausschreiben und betreiben.
plant
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Kantone sollen für die automatische Eröffnung sorgen, die Bevölkerung innert 30 Tagen informieren, Widersprüche innert 45 Tagen entgegennehmen und die laufenden Betriebskosten tragen (Entwurf Art. 20 und 21).
plant
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisAlle Gesundheitsfachpersonen und Einrichtungen, die über OKP, Unfall-, Invaliden- oder Militärversicherung abrechnen, sollen sich anschliessen und behandlungsrelevante Daten erfassen müssen (Motion 19.3955).

Der Bundesrat beschloss am 5. November 2025 die Neuausrichtung des elektronischen Patientendossiers und überwies die Botschaft zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier an das Parlament. Das E-GD soll das EPD nach dem EPDG ablösen. Kernpunkte der Vorlage: automatische und kostenlose Eröffnung für jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz mit Widerspruchsmöglichkeit, Verantwortung des Bundes für das technische Informationssystem, Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer, die über die Sozialversicherungen abrechnen, und Übernahme der laufenden Betriebskosten durch die Kantone (BAG, EGDG).

Die SGK-N trat am 13. Februar 2026 auf die Vorlage ein und nahm sie am 21. August 2026 mit 17 zu 8 Stimmen an. Der Nationalrat stimmte am 14. September 2026 mit 134 zu 53 Stimmen bei 10 Enthaltungen zu; die Vorlage geht an den Ständerat (BAG, Meilensteine). Die SGK-S trat am 20. Oktober 2026 ohne Gegenantrag ein; vor der Detailberatung im nächsten Quartal soll die Verwaltung den Übergang vom EPD zum E-GD, den Rahmen für eine technologieneutrale Sicherheitsarchitektur und die Koordination mit dem Gesundheitsdatenraum SwissHDS abklären (SGK-S, 21. Oktober 2026). Ein Inkrafttreten ist nicht festgelegt; das BAG rechnet nach Abschluss der Beratung mit rund zwei Jahren Umsetzung und einem Betrieb frühestens 2030.

Was sich ändert

Stand: 26. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026