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18. März 2026Kanton ZHAn Primärquelle geprüft

Zürich erteilt Projektauftrag zur Einführung der einheitlichen Finanzierung

Was sich ändert
Der Regierungsrat des Kantons Zürich erteilt dem Amt für Gesundheit den Projektauftrag EFAS mit Teilprojekten zu Kompetenz- und Kostenteilung mit den Gemeinden, Prämienverbilligung, Kantonsbeitrag und Zahlungsfluss, Rechnungskontrolle und Pflege und bewilligt befristete Stellen.
Wer entschieden hat
Regierungsrat des Kantons Zürich (RRB Nr. 304/2026)
Ab wann
Vorbereitung ab 2026; Anwendung ab 1. Januar 2028 (Pflege ab 2032); Zürcher Mindestsatz 24,5 Prozent
Primärquelle
Regierungsrat des Kantons Zürich, Kanton Zürich, abgerufen am 10. Oktober 2026

Mit Beschluss vom 18. März 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich den Projektauftrag zur Einführung der einheitlichen Finanzierung ambulanter und stationärer Gesundheitsleistungen erteilt und die personellen Mittel bewilligt. Der Beschluss hält fest, dass die Kantone neu mindestens 26,9 Prozent aller OKP-Leistungen tragen, in der Übergangsphase 2028 bis 2032 ohne Pflege für Zürich mindestens 24,5 Prozent. Das Projekt umfasst Teilprojekte zur Kompetenz- und Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, zur individuellen Prämienverbilligung, zum Kantonsbeitrag und Zahlungsfluss, zur Rechnungs- und Wohnsitzkontrolle sowie zur Pflege. Die Gemeinden werden mit dem Einbezug der Pflege ab 2032 von der Restfinanzierung entlastet.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 18. März 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026