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3. Dezember 2025In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zur Anpassung des Risikoausgleichs an EFAS abgeschlossen

Was sich ändert
Die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über den Risikoausgleich (VORA) endet; sie setzt den Einbezug der im Ausland wohnhaften Versicherten um und passt Datenerfassung und Berechnung an die einheitliche Finanzierung an.
Wer entschieden hat
Bundesrat (Eröffnung am 3. September 2025)
Ab wann
Inkrafttreten geplant zusammen mit EFAS am 1. Januar 2028
Primärquelle
Bundesrat, admin.ch, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Bundesrat hatte am 3. September 2025 die Vernehmlassung zur Revision der VORA eröffnet; sie lief bis 3. Dezember 2025. Anlass sind der Parlamentsbeschluss vom 14. Juni 2024, rund 200’000 im Ausland wohnhafte Versicherte (vor allem Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus Deutschland und Frankreich) in den Risikoausgleich einzubeziehen, und die am 24. November 2024 angenommene einheitliche Finanzierung. Für die Auslandversicherten gilt künftig eine eigene Berechnung, die nur in der Schweiz bezogene Leistungen berücksichtigt. Die EFAS-bedingten Anpassungen betreffen Datenerfassung, Berechnung und Statistik. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2028 geplant.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 3. Dezember 2025Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026