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Methodik › Offene Punkte

Offene Punkte

Was hier steht, wird auf der Landkarte nicht als Tatsache dargestellt. Die fachlich offenen Punkte erscheinen auch auf den Seiten der betroffenen Akteure, Regelwerke und Prozesse.

Fachlich offen

Entscheide und Verfahren, deren Ausgang noch aussteht.

Faire Referenztarife für die freie Spitalwahl (KVV-Entwurf aus Paket 2)

Die Vernehmlassung zu neuen Regeln für Referenztarife lief bis 12. März 2026, mit dem Ziel Inkrafttreten am 1. Januar 2027. Ein Beschluss des Bundesrates war am 10. Oktober 2026 nicht publiziert.

Spitäler und KlinikenKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Kostendämpfungspaket 2 (KVG-Änderung vom 21. März 2025)Verordnung über die KrankenversicherungBAG, Umsetzung Kostendämpfungspaket 2: Neue Regeln zu Referenztarifen (26. November 2025)BAG, KVG-Änderung Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2Erfasst: 10. Oktober 2026

HSM Oesophagusresektion, Beschwerde gegen den Auftrag an das Luzerner Kantonsspital

Gegen den HSM-Leistungsauftrag für Oesophagusresektionen an das Luzerner Kantonsspital ab 1. Januar 2027 ist seit Oktober 2026 eine Beschwerde von prio.swiss beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Die übrigen Aufträge sind davon nicht betroffen (Stand 26. Oktober 2026).

HSM-BeschlussorganInterkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizinprio.swissBundesverwaltungsgerichtSpitäler und Klinikenprio.swiss, Medienmitteilung vom 19. Oktober 2026GDK, Medienmitteilung vom 11. September 2026Erfasst: 26. Oktober 2026

EGDG, Widerspruchsfrist, Eröffnung durch die Kantone und Ständerat

Das Gesetz über das elektronische Gesundheitsdossier ist im Parlament in Beratung. Widerspruchsfrist und Zuständigkeit für die Eröffnung des Dossiers können sich noch ändern.

Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (Vorlage)Bundesgesetz über das elektronische PatientendossierKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)eHealth Suisse und StammgemeinschaftenBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Entwurf EGDG, BBl 2025 3399 (PDF)BAG, E-GD Meilensteine und AktuellesSGK-S, Medienmitteilung vom 21. Oktober 2026Parlament, Geschäft 25.082Erfasst: 10. Oktober 2026

Hauptsacheentscheid zur Spitalliste Akutsomatik AR, AI und SG

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27. Juni 2025 erst über die Beschwerdelegitimation von prio.swiss entschieden. Der Entscheid in der Hauptsache zur Spitalliste von AR, AI und SG steht aus.

prio.swissBundesverwaltungsgerichtKantonale Spitallisten und LeistungsaufträgeKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)BVGer, Teilurteil vom 27. Juni 2025 (PDF, publiziert durch GDK)BVGer, Medienmitteilung zum Urteil C-5137/2025Erfasst: 10. Oktober 2026

Zusammensetzung der Tariforganisation Pflege ab 2032

Mit der einheitlichen Finanzierung werden Pflegeleistungen ab 2032 über Tarife vergütet. Wer der neuen Tariforganisation angehört, ist noch nicht festgelegt.

Spitex SchweizARTISET (mit CURAVIVA)Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmännerprio.swissEinheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS)BAG, KVG-Änderung Einheitliche Finanzierung der LeistungenSpitex Schweiz, Stellungnahme zur Vernehmlassung EFAS-Verordnungen vom 6. Juli 2026 (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Inkraftsetzung der verlängerten Zulassungsausnahme (Art. 37 KVG) bis 2032

Die Verlängerung der Zulassungsausnahme ist am 13. Oktober 2026 im Bundesblatt erschienen. Die Referendumsfrist läuft bis 21. Januar 2027; ohne Referendum tritt die Änderung am 1. Januar 2028 in Kraft (Stand 19. Oktober 2026).

Bundesgesetz über die KrankenversicherungKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)BBl 2026 2719, KVG-Änderung vom 2. Oktober 2026 (Referendumsvorlage)ParlamentErfasst: 10. Oktober 2026

Arbeitsnotizen der Recherche

Fragen, die bei der Prüfung an den Primärquellen offen geblieben sind. Sie dienen der wöchentlichen Prüfung als Merkliste.

61 Arbeitsnotizen anzeigen

Durchschnittliche Dauer einer Gesetzesänderung

Frage: Wie lange dauert ein Gesetzgebungsverfahren des Bundes im Mittel (Median 33 Monate, Durchschnitt 51 Monate gemäss KI-Recherche unter Berufung auf den Rechtsetzungsleitfaden der Bundeskanzlei)?

Stand: Die Zahlen stammen aus einer KI-Recherche und wurden nicht an der Primärquelle (Gesetzgebungsleitfaden der Bundeskanzlei) verifiziert. Auf der Seite wird keine Dauer genannt; das Beispiel Kostendämpfungspaket 2 (Botschaft 7. September 2022, Beschluss 21. März 2025, erstes Inkrafttreten 1. Juli 2026) ist belegt.

Wie das KVG geändert wirdBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Bundesamt für Justiz, Gesetzgebungsleitfaden (2025, PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Anteil der Gemeinden an der Pflege-Restfinanzierung je Kanton

Frage: In welchen Kantonen tragen die Gemeinden die Restfinanzierung der Pflege ganz, teilweise oder gar nicht?

Stand: Bundesrechtlich ist nur belegt, dass die Kantone die Restfinanzierung regeln (KVG Art. 25a Abs. 5). Die KI-Recherchen nennen Einzelwerte (ZH 100 Prozent, TG 60 Prozent stationär, GR 75 Prozent Heime, VS 30 Prozent, BE und UR keine), die nicht an den kantonalen Erlassen geprüft wurden; "Bern keine" ist wegen des kantonalen Lastenausgleichs fraglich. Eine gesamtschweizerische amtliche Übersicht wurde nicht gefunden. Die Kantone SG, ZH, AR und VD werden in Thema 09 erhoben.

Politische GemeindenKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)KVG Art. 25aErfasst: 10. Oktober 2026

Gesamtinkrafttreten des Kostendämpfungspakets 2

Frage: Wann treten die übrigen Teile der KVG-Änderung vom 21. März 2025 in Kraft, und wurde das Ziel 1. Januar 2027 für die Verordnungspakete bestätigt?

Stand: Belegt ist das Inkrafttreten erster Bestimmungen (KVG Art. 56a, KVAV-Änderung vom 5. Juni 2026) am 1. Juli 2026 (AS 2026 294). Die BAG-Projektseite nennt für das Verordnungspaket "Leistungen" (Vernehmlassung bis 12. März 2026) und das Arzneimittelpaket (ab 18. Februar 2026) keinen Beschluss; die Mitteilung vom 26. November 2025 nannte den 1. Januar 2027 als vorgesehenes Datum. Ein Inkraftsetzungsbeschluss des Bundesrates für die übrigen Gesetzesteile war am 10. Oktober 2026 nicht auffindbar.

Bundesgesetz über die KrankenversicherungBundesratKostendämpfungspaket 2 (KVG-Änderung vom 21. März 2025)Wie das KVG geändert wirdBAG, KVG-Änderung Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2BAG, Mitteilung vom 5. Juni 2026Erfasst: 10. Oktober 2026

Weiterzug von Tarif- und Spitallistenurteilen an das Bundesgericht

Frage: Gegen welche Urteile des Bundesverwaltungsgerichts nach KVG Art. 53 ist die Beschwerde an das Bundesgericht ausgeschlossen (Ausnahmekatalog des Bundesgerichtsgesetzes), und welche Abteilung des Bundesgerichts ist zuständig?

Stand: Die Website des Bundesgerichts war am 10. Oktober 2026 nicht abrufbar (Zertifikatsfehler, 404). Belegt sind BV Art. 188, 189 und KVG Art. 86, 89, 91; die Ausnahmen des BGG (Art. 83) für Tarif- und Spitallistenentscheide wurden nicht am Gesetzestext geprüft. Die Datei bundesgericht.md beschränkt sich deshalb auf die verifizierten Grundlagen.

BundesgerichtBundesverwaltungsgerichtBundesgerichtsgesetz (SR 173.110)Erfasst: 10. Oktober 2026

RSS-Feeds der Bundesstellen nach dem Relaunch von admin.ch

Frage: Bieten BAG, EDI, Bundesrat (admin.ch), Parlament, GDK, BVGer und BFS maschinenlesbare Feeds für Medienmitteilungen an?

Stand: Geprüft am 10. Oktober 2026. Gefunden wurden Feeds der FINMA (https://www.finma.ch/de/rss/news/) und der Preisüberwachung (https://www.preisueberwacher.admin.ch/content/pue/de/home.rss.html, Rückgabeformat nicht verifiziert). BAG, EDI und admin.ch verweisen nur auf das Abo-Portal abo.news.admin.ch; die früheren RSS-Pfade liefern 404. parlament.ch bietet gefilterte News-Suchen je Kommission, kein Feed-Link gefunden. BVGer bietet einen Newsletter. Die Beobachtungsliste nutzt deshalb überwiegend die Methode "hash" oder "datum".

Bundesamt für GesundheitEidgenössisches Departement des InnernBundesratBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenBundesverwaltungsgerichtBundesamt für StatistikBundesverwaltung, MedienmitteilungenErfasst: 10. Oktober 2026

Differenz zwischen BFS-Kostentotal und Finanzierungstotal 2024

Frage: Warum weicht das Finanzierungstotal (98,3 Milliarden Franken) vom Kostentotal (97,2 Milliarden Franken) ab, und welche Werte sind definitiv?

Stand: Die Medienmitteilung vom 24. April 2026 nennt 97 Milliarden Franken Kosten, 21,3 Prozent direkte und 40,7 Prozent indirekte Haushaltsfinanzierung sowie 31,3 Prozent öffentliche Hand; die Detailwerte aus dem Datendienst sind provisorisch. Die drei Quoten ergeben keine 100 Prozent, weil Unternehmen und weitere Quellen fehlen. Die Differenz der beiden Totale ist nicht geklärt.

Versicherte und Patientinnen und PatientenBundesamt für StatistikBFSErfasst: 10. Oktober 2026

Knoten für den Bund als Zahler des Bundesbeitrags

Frage: Welcher Knoten soll den Bund als Finanzierungsquelle (Bundesbeitrag Prämienverbilligung, Beiträge an Versicherte im Ausland) darstellen?

Stand: Das ID-Register kennt keinen Akteur "bund". Die Verbindung Bundesbeitrag Prämienverbilligung läuft vorläufig von bag nach kantone, weil das BAG die Beiträge schätzt und publiziert (VPVK Art. 4). Zu entscheiden ist, ob ein Knoten bund oder bundesrat als Zahler geführt wird.

Bundesamt für GesundheitKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)PrämienverbilligungVPVKErfasst: 10. Oktober 2026

EFAS, zweite Etappe Pflege und Ausführungsverordnungen

Frage: Tritt der Einbezug der Pflege am 1. Januar 2032 in Kraft, und welche Zahlungsfristen gelten für den wöchentlichen Kantonsbeitrag?

Stand: AS 2025 107 setzt die Pflegebestimmungen auf den 1. Januar 2032 in Kraft, verlangt aber, dass bis dahin kostendeckende Pflegetarife auf einheitlicher Datenbasis vorliegen. Die Vernehmlassung zu den Ausführungsverordnungen lief vom 1. April bis 8. Juli 2026; die definitiven Verordnungen und die Zahlungsfrist für den Kantonsbeitrag (prio.swiss höchstens 5, GDK mindestens 10 Arbeitstage) waren am 10. Oktober 2026 nicht publiziert.

Gemeinsame Einrichtung KVGKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Krankenversicherer (OKP)Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär (EFAS)AS 2025 107BundesratErfasst: 10. Oktober 2026

Zuordnung der Versicherer zu den Einkaufsgemeinschaften

Frage: Welche Versicherer lassen ihre Tarife über HSK, CSS, santéservices (ex tarifsuisse) und RVK verhandeln, Stand 2026?

Stand: Belegt ist HSK für Helsana, Sanitas und KPT (Website HSK) und der Leistungseinkauf bei santéservices. Die Zuordnung der übrigen Versicherer zu CSS und RVK stammt aus den KI-Recherchen und ist nicht an einer Primärquelle geprüft; die CSS-Seite zum Leistungseinkauf war nicht erreichbar.

Einkaufsgemeinschaften der VersichererKrankenversicherer (OKP)Einkaufsgemeinschaft HSKErfasst: 10. Oktober 2026

Option 90 Prozent mit Forderungsabtretung nach KVG Art. 64a

Frage: Ist die Möglichkeit der Kantone, 90 Prozent der Forderungen gegen Abtretung zu übernehmen (Art. 64a Abs. 4bis), in Kraft, und seit wann?

Stand: Die KIMI-Recherche nennt ein Inkrafttreten am 1. Juli 2025. In der am 10. Oktober 2026 gelesenen KVG-Fassung vom 1. Juli 2026 wurde Abs. 4bis im ausgewerteten Textausschnitt nicht gefunden; die Verbindung Kantone an Versicherer nennt deshalb nur die 85 Prozent nach Abs. 4.

Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Krankenversicherer (OKP)Bundesgesetz über die KrankenversicherungKVGErfasst: 10. Oktober 2026

Höhe des Beitrags für die allgemeine Krankheitsverhütung

Frage: Wie hoch ist der Beitrag nach KVG Art. 20 an Gesundheitsförderung Schweiz heute, und wo ist die geltende EDI-Verfügung publiziert?

Stand: Die Vernehmlassungsunterlagen von 2016 nennen eine Erhöhung von 2.40 auf 4.80 Franken pro versicherte Person und Jahr ab 2018. Die Website der Stiftung war am 10. Oktober 2026 wegen einer Zugangssperre nicht lesbar; der heutige Betrag und eine allfällige spätere Anpassung sind nicht an einer Primärquelle belegt.

Gesundheitsförderung SchweizKrankenversicherer (OKP)Regierungsrat SolothurnErfasst: 10. Oktober 2026

Rechtsnachfolge der santésuisse-Gruppe in santéservices

Frage: Welche Gesellschaften (santésuisse, SASIS AG, SVK, tarifsuisse ag) wurden fusioniert, welche bestehen als Alias weiter, und was gilt für Verträge mit den Vorgängern?

Stand: Die Website bestätigt den gemeinsamen Auftritt als santéservices ag seit 1. Juli 2026 mit Sitz Solothurn. Die Mitteilung nennt santéservices auch unter den Vorgängern, was in sich nicht stimmig ist. Handelsregistereinträge wurden nicht geprüft.

santéservicesEinkaufsgemeinschaften der VersicherersantéservicesErfasst: 10. Oktober 2026

Aktuelle VORA-Fassung und Revision auf 2028

Frage: Gibt es eine VORA-Fassung nach dem 1. Januar 2025, und wann tritt die Revision mit Einbezug der Auslandversicherten in Kraft?

Stand: Gelesen wurde die Fassung mit Stand 1. Januar 2025; spätere Fassungen waren über den Fedlex-Datendienst am 10. Oktober 2026 nicht abrufbar. Die KIMI-Recherche nennt eine Vernehmlassung vom 3. September bis 3. Dezember 2025 mit geplantem Inkrafttreten 1. Januar 2028; die BAG-Seite Risikoausgleich erwähnt die Revision nicht.

Verordnung über den Risikoausgleich in der KrankenversicherungGemeinsame Einrichtung KVGVORABAGErfasst: 10. Oktober 2026

Angaben zur FMH (Mitglieder, Organe)

Frage: Wie viele Mitglieder hat die FMH, und welche Organe entscheiden über Tarifpositionen?

Stand: Die Website fmh.ch war am 10. Oktober 2026 per Abruf nicht erreichbar (HTTP 403). Aus einer Suchmaschinenanzeige stammen die Angaben über 46'000 Mitglieder und rund 90 Ärzteorganisationen (Stand 2025); sie wurden nicht übernommen. Die Rolle der FMH als Aktionärin der OAAT und Tarifpartnerin ist über OAAT und Bundesrat belegt.

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteOAATErfasst: 10. Oktober 2026

Zeitpunkt des Beitritts der GDK als Aktionärin der OAAT

Frage: Seit wann ist die GDK Aktionärin der OAAT AG?

Stand: Die OAAT-Seite listet die GDK als Aktionärin ohne Datum. Die GDK schreibt, sie werde im Zusammenhang mit der einheitlichen Finanzierung Aktionärin und stelle den Verwaltungsratspräsidenten. Die KIMI-Recherche nennt 2026, ohne Primärbeleg. Zudem nennt die GDK als Gründer im November 2022 FMH, H+, santésuisse, prio.swiss und MTK; die Darstellung des Bundesrates, prio.swiss sei aus curafutura hervorgegangen, passt dazu nicht vollständig.

Organisation ambulante Arzttarife AGSchweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenGDKOAATErfasst: 10. Oktober 2026

Zulässige jährliche Wachstumsrate in der Kostenneutralitätsphase

Frage: Gilt als vertraglicher Korridor eine Wachstumsrate von 1.5 Prozent (Anhang E) oder von 2.5 Prozent (Medienmitteilung vom 30. April 2025), und worauf bezieht sich welcher Wert?

Stand: Anhang E des Tarifstrukturvertrags legt die Obergrenze der Indexwerte auf 1.5 Prozent pro Jahr und die Untergrenze auf 1.0 Prozent fest, Referenzjahr 2025; das Genehmigungsschreiben bestätigt dies in Ziff. III.7.2 und setzt zusätzlich 4 Prozent Obergrenze für die effektiven Gesamtkosten. Die Zusammenfassung der Medienmitteilung nennt 2.5 Prozent; ob dies eine andere Bezugsgrösse (pro versicherte Person, risikoadjustiert) ist, wurde nicht geklärt. In den Dateien wird 1.5 Prozent nach Anhang E verwendet.

TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Ambulante PauschalenOrganisation ambulante Arzttarife AGBundesratOAATBundesratErfasst: 10. Oktober 2026

Tarifcodes 005 und 007 für Pauschalen und TARDOC

Frage: Werden die ambulanten Pauschalen unter Tarifcode 005 und TARDOC unter Tarifcode 007 abgerechnet?

Stand: Nur die Gemini-Recherche nennt diese Codes. Anhang H des Tarifstrukturvertrags verlangt pro Rechnungszeile einen Tariftyp, nennt aber keine Codes. Die Zuordnung wäre in der Tarifliste des Forums Datenaustausch zu prüfen; sie wurde nicht übernommen.

TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Ambulante PauschalenForum DatenaustauschAmbulante Abrechnung mit TARDOC und PauschalenOAATErfasst: 10. Oktober 2026

Übersicht der kantonalen Taxpunktwerte 2026

Frage: Welche Taxpunktwerte gelten 2026 in den Kantonen für TARDOC und Pauschalen, welche sind definitiv und welche provisorisch?

Stand: Eine amtliche Bundesübersicht gibt es nicht; der Bundesrat kennt nach eigener Aussage die angewendeten Werte nicht. Die GDK verweist auf eine Übersicht mit Stand September 2026, die nicht ausgewertet wurde. Belegt ist Zürich (RRB 2025/1299, provisorisch 0.91 Franken für Praxen, 0.93 für bestimmte Spitäler, 0.90 für Psychiatrie). Die Bandbreite 0.82 bis 0.96 Franken aus der KIMI-Recherche ist nicht primär belegt.

Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Ärztinnen und Ärzte in der PraxisTARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Genehmigung einer ambulanten Tarifstruktur und Festlegung des TaxpunktwertsGDKRegierungsrat ZürichErfasst: 10. Oktober 2026

Rechtsgrundlage der Liste ambulant vor stationär

Frage: Ist die Liste ambulant vor stationär in der KVV oder in der KLV verankert, und wo ist Anhang 1a aktuell publiziert?

Stand: Der Auftrag nannte KVV Art. 3c. Im geprüften KVV-Volltext (Stand 1. Juli 2026) existiert kein Art. 3c mit diesem Inhalt; die Regel steht in KLV Art. 3c (eingefügt mit Wirkung 1. Januar 2019) mit Anhang 1a, der nicht in AS und SR, sondern auf der BAG-Website publiziert wird. Die Inhaltsdateien verwenden KLV Art. 3c. Die aktuelle Fassung von Anhang 1a (Eingriffsliste und Kriterien) wurde nicht abgerufen.

Krankenpflege-LeistungsverordnungSpitäler und KlinikenKrankenversicherer (OKP)KLV, Fassung 1. Juli 2026Erfasst: 10. Oktober 2026

Laufzeit der HSM-Zuteilungen

Frage: Wie lange gelten HSM-Leistungsaufträge, und welche Zuteilungen sind am Stichtag rechtskräftig?

Stand: Die IVHSM verlangt nur, dass Zuteilungsentscheide befristet werden (Art. 3 Abs. 4); eine Dauer nennt sie nicht. Alle drei KI-Recherchen setzen sechs Jahre als Regel, belegt nur für einzelne Bereiche (zum Beispiel pädiatrische Onkologie ab 1. Juli 2025). Belegt sind sechs Jahre auch für die am 27. August 2026 erteilten Aufträge für Oesophagus-, Pankreas- und Leberresektionen ab 1. Januar 2027 (GDK, Medienmitteilung vom 11. September 2026). Die aktuelle HSM-Spitalliste mit Laufzeiten je Bereich und die Wirkung hängiger Beschwerden wurden nicht einzeln erhoben.

HSM-BeschlussorganInterkantonale Vereinbarung über die hochspezialisierte MedizinSpitäler und KlinikenIVHSM vom 14. März 2008GDK, Medienmitteilung vom 11. September 2026GDK, Spitalliste für die hochspezialisierte MedizinErfasst: 10. Oktober 2026

Anzahl Spitäler und Bezugsjahr der BFS-Zahlen

Frage: Auf welches Jahr beziehen sich die 98 allgemeinen Krankenhäuser und 172 Spezialkliniken (270 Betriebe, 596 Standorte) der BFS-Übersichtsseite, und wie lauten die Zahlen der Krankenhausstatistik 2024 oder 2025?

Stand: Die BFS-Übersichtsseite Spitäler zeigt am 10. Oktober 2026 eine Tabelle mit 98 allgemeinen Krankenhäusern (43 Zentrumsversorgung, 55 Grundversorgung) und 172 Spezialkliniken (48 Psychiatrie, 49 Rehabilitation, 75 andere); das Bezugsjahr war im abgerufenen Seitentext nicht lesbar. Der Detailbefund nennt für 2023 rund 100 allgemeine Krankenhäuser und rund 175 Spezialkliniken. Gemini-Angabe 174 Spitäler gesamt ist falsch (Spezialkliniken als Gesamtzahl gelesen). Nachtrag vom 2. November 2026. Die BFS-Seiten sind auf statistik.admin.ch umgezogen. Die Seite Gesundheitswesen nennt für das Jahr 2024 270 Spitäler mit 596 Standorten. Damit ist das Bezugsjahr der Gesamtzahl 2024. Die Aufteilung nach Spitaltyp steht dort nur in einer dynamisch geladenen Grafik und ist für 2024 noch nicht am Text bestätigt.

Spitäler und KlinikenBundesamt für StatistikBFS, GesundheitswesenErfasst: 10. Oktober 2026

Marge des Pharmagrosshandels

Frage: Welcher Teil des Vertriebsanteils fliesst an den Grosshandel, und wie gross sind die Marktanteile der Grossisten?

Stand: Der Vertriebsanteil nach KLV Art. 38 gilt die logistischen Leistungen ab und ist Teil des Publikumspreises, den die Abgabestelle in Rechnung stellt (KVV Art. 67 Abs. 2 und 4). Wie er zwischen Grosshandel und Abgabestelle aufgeteilt wird, regeln privatrechtliche Lieferverträge; eine amtliche Zahl zur Grosshandelsmarge oder zu Marktanteilen fehlt. Firmenangaben aus der KI-Recherche (zum Beispiel rund 35 Prozent für einen Anbieter) sind nicht geprüft.

PharmagrosshandelApothekenPharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen)Krankenpflege-LeistungsverordnungKLV (SR 832.112.31), amtliche Fassung Stand 1. Juli 2026 (PDF)BAG, Faktenblatt Anpassung beim Vertriebsanteil (14. Dezember 2023)Erfasst: 10. Oktober 2026

LOA-V-Taxpunktwerte mit CSS und tarifsuisse

Frage: Sind die im Juli 2026 publizierten LOA-V-Tarifverträge mit tarifsuisse (öffentliche Apotheke und Versandkanal) von der zuständigen Behörde genehmigt?

Stand: Geprüft ist der Vertrag mit der Einkaufsgemeinschaft HSK für die öffentliche Apotheke: Taxpunktwert 1.40 Franken exklusive MWST, gültig ab 1. Januar 2026, befristet bis 31. Dezember 2028, Tiers payant. Am 19. Oktober 2026 an den Verträgen gelesen: CSS öffentliche Apotheke 1.40 Franken, CSS und HSK Versandkanal je 1.05 Franken, jeweils exklusive MWST, Rücktritt erstmals per 31. Dezember 2027 möglich. Die Verträge mit tarifsuisse (im Juli 2026 aufgeschaltet) nennen 1.40 Franken für die öffentliche Apotheke und 1.05 Franken für den Versandkanal, gültig vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027, unter Vorbehalt der Genehmigung durch die zuständige Behörde (Art. 46 Abs. 4 KVG). Ein Genehmigungsentscheid dazu wurde nicht gefunden.

Leistungsorientierte Abgeltung LOA V (Apothekentarif)pharmaSuisseEinkaufsgemeinschaften der VersichererBundesratTarifvertrag LOA V öffentliche Apotheke zwischen Einkaufsgemeinschaft HSK und pharmaSuisse (PDF)Tarifvertrag LOA V öffentliche Apotheke zwischen CSS und pharmaSuisse (PDF)Tarifvertrag LOA V Versandkanal zwischen CSS und pharmaSuisse (PDF)Tarifvertrag LOA V Versandkanal zwischen Einkaufsgemeinschaft HSK und pharmaSuisse (PDF)Tarifvertrag LOA V öffentliche Apotheke zwischen tarifsuisse und pharmaSuisse (PDF)Tarifvertrag LOA V Versandkanal zwischen tarifsuisse und pharmaSuisse (PDF)pharmaSuisse, Tarifvertrag LOA (Vertragsübersicht)Erfasst: 10. Oktober 2026

Geltende Fassung der Meldestellenverordnung und Wirkstoffliste

Frage: Welche Fassung der Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32) mit welchem Anhang gilt am Stichtag?

Stand: Geprüft ist die Meldepflicht nach Art. 3 in der über lexfind abrufbaren Fassung Stand 1. Oktober 2015 (Engpässe und Lieferunterbrüche über 14 Tage). Das BWL schreibt, die Liste der meldepflichtigen Wirkstoffe werde regelmässig überarbeitet, zuletzt im Januar 2026. Die aktuelle Fassung mit Anhang wurde nicht auf Fedlex gelesen; die Zahl von rund 330 meldepflichtigen Wirkstoffen ist daher nicht am Erlasstext belegt. Zudem stützt sich die Fassung 2015 noch auf das Landesversorgungsgesetz von 1982.

Bundesamt für wirtschaftliche LandesversorgungPharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen)PharmagrosshandelVerordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel (SR 531.215.32), Fassung Stand 1. Oktober 2015 (PDF via lexfind)BWL, Meldestelle für lebenswichtige HumanarzneimittelErfasst: 10. Oktober 2026

Kosten des Therapieversuchs bei Nutzenkategorie C

Frage: Wer trägt bei der Einzelfallvergütung die Kosten des Therapieversuchs bis zum Nachweis des Ansprechens, wenn ein Arzneimittel der Nutzenkategorie C zugeordnet wird?

Stand: KLV Art. 38c bestimmt nur, dass bei Kategorie C eine Vergütung erst erfolgt, wenn ein klinisch relevantes Ansprechen nachgewiesen ist; ein Ansprechen kann namentlich angenommen werden, wenn die Therapie länger als zwei Monate gedauert hat. Dass die Zulassungsinhaberin die Kosten bis dahin trägt, steht nur in den FAQ des BAG (Frage 12), nicht im Verordnungstext. Alle drei KI-Recherchen stellen die Vorleistung als feste Regel dar. Offen ist, ob die Praxis verbindlich ist und wie sie zwischen Versicherer, Zulassungsinhaberin und Leistungserbringer abgerechnet wird.

Pharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen)Krankenversicherer (OKP)Krankenpflege-LeistungsverordnungVergütung im Einzelfall (Art. 71a bis 71d KVV)KLV (SR 832.112.31), amtliche Fassung Stand 1. Juli 2026 (PDF)BAG, FAQ zur Vergütung im Einzelfall (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Rechtsstatus des OLUTool in der Nutzenbewertung

Frage: Ist das in der Praxis verwendete OLUTool für die Nutzenbewertung im Einzelfall rechtlich vorgegeben, und wer pflegt es?

Stand: KLV Art. 38b verlangt, dass die Vertrauensärztin oder der Vertrauensarzt den Nutzen mit einem für die Krankheit geeigneten standardisierten Nutzenbewertungsmodell bewertet und die Versicherer dem BAG die Modelle periodisch melden. Das OLUTool ist ein Instrument aus dem Umfeld der Vertrauensärzteschaft und wird in den KI-Recherchen als Standard genannt; im Verordnungstext ist es nicht namentlich erwähnt. Wer das Instrument pflegt, wie es versioniert ist und ob alle Versicherer es einsetzen, wurde nicht an einer Primärquelle geprüft.

Krankenversicherer (OKP)Krankenpflege-LeistungsverordnungVergütung im Einzelfall (Art. 71a bis 71d KVV)KLV (SR 832.112.31), amtliche Fassung Stand 1. Juli 2026 (PDF)BAG, Vergütung von Arzneimitteln im EinzelfallErfasst: 10. Oktober 2026

Vertraulichkeit der Rückerstattungen bei Preismodellen

Frage: Ab welcher Rückerstattungshöhe kann eine Zulassungsinhaberin Vertraulichkeit verlangen, und auf welcher Rechtsgrundlage beruht das heute?

Stand: Das SL-Handbuch gültig ab 1. Januar 2025 regelt Preismodelle in Kapitel A.11 (nicht A.8, wie das Leitdokument angibt): Rückerstattungen bis 25 Prozent des Fabrikabgabepreises sind grundsätzlich in der Limitierung zu publizieren, ab einer Differenz von 25 Prozent kann die Zulassungsinhaberin Vertraulichkeit beantragen; Preismodelle zugunsten der Gemeinsamen Einrichtung werden nicht publiziert. Auf Verordnungsstufe nennt nur KVV Art. 71 Abs. 1 Bst. b vertrauliche Rückerstattungen beiläufig. Die gesetzliche Grundlage für Preismodelle und Transparenzausnahmen aus Paket 2 ist am 10. Oktober 2026 nicht in Kraft. Offen ist, ob eine neuere Handbuchfassung 2026 die Schwelle ändert und wie viele SL-Präparate vertrauliche Rückerstattungen haben.

SpezialitätenlistePharmaunternehmen (Zulassungsinhaberinnen)Krankenversicherer (OKP)Bundesamt für GesundheitKostendämpfungspaket 2 (KVG-Änderung vom 21. März 2025)BAG, Handbuch betreffend die Spezialitätenliste, gültig ab 1. Januar 2025, Kapitel A.11 (PDF)KVV (SR 832.102), amtliche Fassung Stand 1. Juli 2026 (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Selbstdispensation in St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden

Frage: Welche kantonalen Bestimmungen regeln am Stichtag Bewilligung und Umfang der ärztlichen Selbstdispensation in SG und AR, und gibt es Ausnahmen für Apotheken in Städten?

Stand: Die Kantonsübersicht von pharmaSuisse (Fakten und Zahlen 2025, Datenstand 7. Oktober 2025) führt SG und AR als Selbstdispensationskantone. Die einschlägigen Artikel des kantonalen Gesundheitsrechts wurden für beide Kantone nicht am Erlasstext geprüft; das Leitdokument hat nur AG, BE, GR und ZH im Detail belegt. Rechtsgrundlage für die kantonale Zuständigkeit ist HMG Art. 4 Abs. 1 Bst. k (Selbstdispensation als kantonal bewilligte Abgabe), Art. 24 Abs. 1 Bst. b und Art. 30. Zu prüfen sind die Gesundheitsgesetze und Heilmittelverordnungen auf sg.ch und ar.ch.

Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)ApothekenÄrztinnen und Ärzte in der PraxisHeilmittelgesetzpharmaSuisse, Fakten und ZahlenHMG (SR 812.21), amtliche Fassung Stand 1. Januar 2025 (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Vergütungsweg für digitale Gesundheitsanwendungen

Frage: Gibt es neben der MiGeL-Position 40.01.01.00.1 einen allgemeinen Weg zur Vergütung digitaler Gesundheitsanwendungen, und was plant DigiSanté dazu?

Stand: Belegt ist eine einzelne generische MiGeL-Position für die digitale kognitive Verhaltenstherapie bei Depression (Höchstvergütungsbetrag 193.32 Franken pro 90 Tage, Evaluation bis 30. Juni 2029). Ein allgemeiner Schnellzugang mit vorläufiger Erstattung wie in Deutschland (DiGA) ist in den geprüften Primärquellen nicht belegt. Das DigiSanté-Projekt zu digitalen Gesundheitsanwendungen beschreibt Zielbilder für 2026 bis 2028; nach der Neupriorisierung vom Juni 2026 ist offen, ob es weitergeführt wird. Welche Abgabestellen die Position mit welchen Versicherern abrechnen, ist nicht erhoben.

Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 KLV)Programm DigiSantéBundesamt für GesundheitEidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und GegenständeHersteller von MedizinproduktenBAG, Änderungen Anhang 2 KLV MiGeL vom 9. Juni 2026 (PDF)BAG, Programm DigiSanté aufgrund von Sparvorgaben neu priorisiertErfasst: 10. Oktober 2026

EPD-Übergangsfinanzierung, Laufzeit und Kantonsbeiträge

Frage: Welche Kantone beteiligen sich wie hoch an den Kosten der Stammgemeinschaften, und was gilt zwischen dem Ende der Finanzhilfen am 30. September 2029 und dem Start des E-GD?

Stand: Geprüft ist: 30 Franken pro eröffnetes Dossier (EPDFV Art. 3), Gesuch 1. Januar bis 31. Mai mit Nachweis der kantonalen Beteiligung (Art. 4), Verfügung bis 31. August (Art. 5), Geltung der Art. 1 bis 7 und 9 bis 30. September 2029 (Art. 10). Nicht erhoben sind die Beiträge der einzelnen Kantone, die jährlich ausbezahlten Summen und eine Anschlusslösung; das BAG rechnet mit einem E-GD-Betrieb frühestens 2030. Am 25. Juni 2026 ist Post Sanela aus dem EPD ausgestiegen; die Folgen für die Finanzhilfen sind nicht geklärt.

Bundesgesetz über das elektronische PatientendossiereHealth Suisse und StammgemeinschaftenKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Bundesamt für GesundheitBundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (Vorlage)EPDFV (SR 816.12), Fassung 1. Oktober 2024 (PDF)BAG, E-GD Meilensteine und AktuellesErfasst: 10. Oktober 2026

Altrechtliche Produkte und Fristen bei In-vitro-Diagnostika

Frage: Welche Übergangsfristen gelten für altrechtliche In-vitro-Diagnostika, und bleibt die Schweiz bei den MepV-Fristen 2027 und 2028 im Gleichschritt mit der EU?

Stand: MepV Art. 101 ist an der Fassung vom 1. Juli 2026 geprüft (31. Dezember 2027 für Klasse III und implantierbare IIb, 31. Dezember 2028 für die übrigen Klassen, Bedingungen bis 26. Mai 2024). Die entsprechenden Fristen der IvDV wurden nicht am Verordnungstext geprüft. Ob die EU die MDR-Fristen erneut ändert und der Bundesrat nachzieht, ist offen; seit 1. April 2025 gibt es nach Swissmedic keine bezeichnete Stelle mit Sitz in der Schweiz.

MedizinprodukteverordnungVerordnung über In-vitro-DiagnostikaHersteller von MedizinproduktenSchweizerisches HeilmittelinstitutMepV (SR 812.213), Fassung 1. Juli 2026 (PDF)Swissmedic, Bezeichnete StellenErfasst: 10. Oktober 2026

Dauer des MiGeL-Antragsverfahrens

Frage: Wie lange dauert ein MiGeL-Antrag von der Voranmeldung bis zur Publikation?

Stand: Das BAG nennt auf der Seite zum Antragsprozess weder Fristen noch Gebühren noch eine Gesamtdauer. Die Angabe von rund vier Monaten zwischen Kommissionsempfehlung und EDI-Entscheid stammt aus einer älteren BAG-FAQ und ist keine Fristgarantie.

Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 KLV)Bundesamt für GesundheitEidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und GegenständeEidgenössisches Departement des InnernBAG, Antragsprozesse Mittel- und GegenständelisteErfasst: 10. Oktober 2026

Geltende Administrativverträge in der Pflege

Frage: Welche Administrativverträge zwischen Spitex Schweiz, ASPS, SBK, CURAVIVA und den Einkaufsgemeinschaften (CSS, HSK, tarifsuisse, heute santéservices) gelten am Stichtag, mit welchem Datum, und wer ist nach der Neuordnung der Versichererverbände Vertragspartei?

Stand: Belegt sind nur Verbandsangaben: Spitex Schweiz nennt Administrativverträge der Spitex-Verbände mit CSS, HSK und tarifsuisse (Empfehlungen vom 16. Juli 2025). Die Vertrags-PDF (tarifsuisse, Spitex Schweiz und ASPS, ab 1. Mai 2023; SBK und HSK, ab 1. April 2021) waren am 10. Oktober 2026 unter den bekannten Adressen nicht abrufbar. santéservices gibt an, dass Kundenverträge der Vorgängergesellschaften gültig bleiben.

Spitex SchweizSchweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und PflegefachmännerARTISET (mit CURAVIVA)Einkaufsgemeinschaften der VersicherersantéservicesSpitex Schweiz, Empfehlungen zur Anstellung von pflegenden Angehörigen in der Spitex (16. Juli 2025, PDF)santéservicesErfasst: 10. Oktober 2026

Besetzung der Sitze der Versicherten und der Pflege in Kommissionen des Bundes

Frage: Welche Organisationen stellen in der laufenden Amtsperiode die Personen auf den Kategoriensitzen der Versicherten (ELGK, EAK, EAMGK), der Patientenorganisationen (EQK) und der Pflege (EAMGK)?

Stand: Die Kategorien und Sitzzahlen sind in KVV Art. 37d bis 37f und KVG Art. 58b Abs. 2 geprüft. Die Zuordnung der gewählten Personen zu Organisationen wurde nicht geprüft und wird nicht als Verbandssitz dargestellt; Personennamen werden nicht erfasst.

Patientenorganisationen und OmbudsstelleSchweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und PflegefachmännerEidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und GrundsatzfragenEidgenössische ArzneimittelkommissionEidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und GegenständeKVV, Stand 1. Juli 2026 (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Datierte Mitgliederzahlen der Pflege- und Patientenverbände

Frage: Welche Mitgliederzahlen mit Bestandsdatum gelten für SBK, ARTISET, CURAVIVA, Spitex Schweiz, SPO und DVSP?

Stand: Der SBK nennt auf der Website mehr als 25'000 Mitglieder ohne Datum; eine Recherche nennt 22'704 per Ende 2024 aus dem Jahresbericht 2024 (nicht selbst geprüft). ARTISET nennt auf der Seite Über uns keine Zahl; CURAVIVA laut Recherche 1650 Mitgliederorganisationen ohne Bestandsdatum. Spitex Schweiz, SPO und DVSP weisen keine datierte Gesamtzahl aus. Auf der Karte werden deshalb keine Mitgliederzahlen als Fakt gezeigt.

Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und PflegefachmännerARTISET (mit CURAVIVA)Spitex SchweizPatientenorganisationen und OmbudsstelleSBK, Fakten und ZahlenSBK, Jahresbericht 2024 (PDF)ARTISET, Über unsErfasst: 10. Oktober 2026

Pflicht der Kommissionen zur Anhörung der Kantone

Frage: Gibt es eine gesetzliche Pflicht der parlamentarischen Kommissionen, vor Anträgen mit Auswirkungen auf den kantonalen Vollzug eine Kantonsvertretung anzuhören, und wo ist sie geregelt?

Stand: Eine Recherche nennt ParlG Art. 45 Abs. 1bis. In der amtlichen Fassung des ParlG (Stand 2. März 2026) enthält Art. 45 nur Abs. 1 Bst. a bis d und Abs. 2; die Anhörung der Kantone ist dort als Kann-Bestimmung geregelt (Abs. 1 Bst. c). Ob eine Pflicht in den Geschäftsreglementen GRN oder GRS, in ParlG Art. 112 oder in einer laufenden Revision steht, wurde nicht geprüft. Die Prozessbeschreibung stellt deshalb nur das Anhörungsrecht dar.

Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S)ParlamentsgesetzKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Vernehmlassung und parlamentarische Beratung als EinflusskanäleParlamentsgesetz, Stand 2. März 2026 (PDF)Erfasst: 10. Oktober 2026

Startdatum prio.swiss und Fortbestand von santésuisse

Frage: Gilt für prio.swiss der 1. Januar 2025 oder der 6. Januar 2025 als Beginn, und besteht die juristische Person santésuisse als Teil von santéservices fort?

Stand: curafutura teilte dem BVGer mit, dass prio.swiss ab 1. Januar 2025 sämtliche Interessen im Beschwerdeverfahren wahrnehme und auf der Vereinsstruktur von curafutura aufbaue (Teilurteil vom 27. Juni 2025). prio.swiss meldete den Betriebsstart am 6. Januar 2025 und schrieb, santésuisse bleibe als Dienstleistungsunternehmen tätig. Seit 1. Juli 2026 treten die Gesellschaften der santésuisse-Gruppe als santéservices ag auf; das BGer schreibt im Urteil 9C_151/2026 santésuisse (heute santéservices). Handelsregistereinträge wurden nicht geprüft. Die Dateien dieses Themas verwenden «seit Januar 2025».

prio.swisssantéservicesprio.swiss, Der neue Branchenverband der Krankenversicherer ist gestartetBVGer, Teilurteil vom 27. Juni 2025 (PDF, publiziert durch GDK)santéservicesErfasst: 10. Oktober 2026

Daten und Zielwerte der Anhörung zu den Kostenzielen 2028 bis 2031

Frage: Lief die Anhörung vom 2. Juli bis 2. September 2026 und lautete der Entwurf auf 3,0 Prozent Kostenwachstum pro Kopf?

Stand: Die BAG-Themenseite nennt nur eine Anhörung voraussichtlich im Sommer 2026 und die Festlegung bis Ende 2026, keine Daten und keine Zielwerte. Die Angaben stammen aus der KI-Recherche (KIMI) mit Verweis auf eine Verbandsseite (fmch.ch). Meldung vom 2. Juli 2026 ist deshalb als sekundaer markiert.

Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG)Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKPBundesamt für GesundheitBAGErfasst: 10. Oktober 2026

Befristung der Genehmigung von TARDOC und ambulanten Pauschalen bis Ende 2028

Frage: Ist die Genehmigung des Gesamt-Tarifsystems tatsächlich bis 31. Dezember 2028 befristet, und wie läuft die Erneuerung?

Stand: Alle drei KI-Recherchen nennen die Befristung; die BAG-Themenseite TARDOC und ambulante Pauschalen nennt sie nicht. Der Genehmigungsbeschluss vom 30. April 2025 (admin.ch) wurde nicht abgerufen. Termin ist als sekundaer erfasst.

TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Ambulante PauschalenBundesratOrganisation ambulante Arzttarife AGBAGErfasst: 10. Oktober 2026

Schliessung des Spitals Heiden und künftige Nutzung der Liegenschaft

Frage: Seit wann ist das Spital Heiden geschlossen (Detailbefund nennt 2021), und wie geht die SVARG-Vorlage vom 29. September 2026 mit der Forderung nach Einbezug der Liegenschaft oder einem Verkaufsmoratorium um?

Stand: Die Medienmitteilung vom 29. September 2026 erwähnt die Forderung aus der Vernehmlassung, nicht aber die Antwort der Regierung. Das Schliessungsjahr wurde nicht an einer Primärquelle geprüft. Aktuelle SVAR-Jahresergebnisse 2024 und 2025 fehlen.

Spitäler und KlinikenKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Kanton Appenzell Ausserrhoden, Medienmitteilung SVARG vom 29. September 2026Erfasst: 10. Oktober 2026

Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte in St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden

Frage: Haben St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden die seit 1. Juli 2025 geltende Pflicht nach Art. 55a KVG (Höchstzahlen auf Basis der EDI-Versorgungsgrade) mit einem kantonalen Erlass umgesetzt, und für welche Fachgebiete?

Stand: In den Gesetzessammlungen SG und AR wurde kein Höchstzahlenerlass gefunden; die AR-Bewilligungsseite nennt keine Beschränkung. Eine KI-Recherche berief sich auf eine FMCH-Übersicht vom 22. Juni 2026, die nicht geprüft wurde. Fehlen eines Erlasses ist damit nicht belegt.

Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Ärztinnen und Ärzte in der PraxisBundesgesetz über die KrankenversicherungBAG, Höchstzahlen für Ärztinnen und ÄrzteFMCH, Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, kantonale RegelungenErfasst: 10. Oktober 2026

Frankenbeträge der Patientenbeteiligung ambulante Pflege

Frage: Welche Frankenbeträge publizieren SG, ZH und AR amtlich für die ambulante Patientenbeteiligung (rechnerisch 15.38 Franken Bundesmaximum, Hälfte 7.69 Franken), und erhebt die Waadt in der ambulanten Pflege eine Patientenbeteiligung?

Stand: Die Rechtsgrundlagen (PFG SG Art. 15, Pflegegesetz ZH § 9 Abs. 2, PFG AR Art. 3) und die KLV-Beiträge (76.90 und 115.20 Franken) sind geprüft. Die in Recherchen genannten Werte 15.35, 7.65 und 7.70 Franken weichen von der Berechnung ab und wurden nicht an kantonalen Merkblättern geprüft. Für VD ambulant liegt keine Primärquelle vor.

Krankenpflege-LeistungsverordnungSpitex-OrganisationenPolitische GemeindenVersicherte und Patientinnen und PatientenKLV, Fassung 1. Juli 2026Erfasst: 10. Oktober 2026

Amtlicher Status der Praxis-Taxpunktwerte 2026 in AR, SG und VD

Frage: Welcher Taxpunktwert gilt 2026 für die Arztpraxen in Appenzell Ausserrhoden und in der Waadt laut Regierungsbeschluss (genehmigt, provisorisch oder definitiv festgesetzt), und welchen Rechtsstatus haben die St. Galler Werte von 0.86 Franken je Versicherergruppe?

Stand: SG 0.86 ist in der kantonalen Tarifliste belegt, der farbcodierte Status ist in der Textfassung nicht lesbar. AR (0.86, Tarifregion OST) und VD (0.94) sind nur durch NewIndex belegt. Für VD ist amtlich nur der provisorische Klinikwert 0.92 gegenüber HSK (20. Mai 2026) gefunden.

TARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)Ärztinnen und Ärzte in der PraxisKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Krankenversicherer (OKP)NewIndex, Taxpunktwerte 2013 bis 2026Kanton St. Gallen, OKP-Tarifliste ambulant 2019 bis 2028Erfasst: 10. Oktober 2026

Kommunaler Anteil an der Waadtländer Pflegefinanzierung über die PCS

Frage: Welcher Frankenbetrag der Residualfinanzierung EMS (Anteil régimes sociaux 68,5 Prozent) fällt über die PCS 2026 effektiv auf die Gemeinden?

Stand: Die PCS-Staffelung (50 Prozent der Ausgaben 2015, 33,3 Prozent der Zusatzausgaben 2016 bis 2025, 17 Prozent seit 2026, abzüglich Finanzausgleich) ist belegt. Eine Zuordnung der Pflegeausgaben und die jährliche Gemeindeabrechnung sind nicht publiziert gefunden.

Politische GemeindenPflegeheimeKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Etat de Vaud, Aide-mémoire PCSErfasst: 10. Oktober 2026

Ausnahmen von der Propharmacie in der Waadt

Frage: Welche Ausnahmen (Gebiete ohne Apotheke, Notfalldienst) erlaubt das geltende Waadtländer Recht für die Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte, und in welchem Artikel der LSP oder Verordnung stehen sie?

Stand: Belegt ist nur die Mitteilung vom 19. Mai 2015 (grundsätzliches Verbot). Ein älterer Erläuterungsbericht zur LSP beschreibt Ausnahmen; die heutige Fassung und Bewilligungspraxis der Kantonsapothekerin wurden nicht geprüft.

Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Ärztinnen und Ärzte in der PraxisApothekenEtat de Vaud, Communiqué vom 19. Mai 2015Etat de Vaud, Rapport explicatif LSP (historisch)Erfasst: 10. Oktober 2026

Alternative Versicherungsmodelle und Mehrjahresverträge, Geschäft der Bundesversammlung

Frage: Welche Geschäfte seit 2020 betreffen die Förderung von Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modellen oder mehrjährige Versicherungsverträge, und wie ist ihr Stand?

Stand: Nach einem Suchtreffer (Sessionsbericht der FDP, nicht im Volltext gelesen) haben beide Räte eine Motion der SGK-N zu Mehrjahresverträgen angenommen; Geschäftsnummer, Wortlaut und Daten wurden nicht an parlament.ch geprüft. Die im Kostendämpfungspaket 2 vorgeschlagenen Netzwerke zur koordinierten Versorgung gehören zu einem anderen Ansatz. Der Ansatz alternative-versicherungsmodelle wurde deshalb nicht aufgenommen.

Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Krankenversicherer (OKP)Versicherte und Patientinnen und PatientenKostendämpfungspaket 2 (KVG-Änderung vom 21. März 2025)Erfasst: 11. Oktober 2026

Ambulant vor stationär: Aufnahmekriterium für den Bereich Kostenhebel nicht belegt

Frage: Gibt es seit 2020 ein Geschäft der Bundesversammlung, eine Vernehmlassung oder einen Bericht des Bundesrates zur Liste der ambulant durchzuführenden Eingriffe (KLV Art. 3c, Anhang 1a), das die Aufnahme als Kostenhebel trägt?

Stand: Der Ansatz wurde nicht als Kostenhebel aufgenommen. Die Erweiterung der Liste auf 18 Eingriffsgruppen per 1. Januar 2023 ist eine Verordnungsänderung des EDI; die Evaluation (IDHEAP, 2022) und das Monitoring (Obsan) sind Aufträge des BAG und keine Berichte des Bundesrates. In den Botschaften 21.067 und 22.062 und in den Abstimmungserläuterungen vom 9. Juni 2024 kommt die Liste nicht vor; eine Suche nach Motionen oder Postulaten ergab keinen Treffer. Vorhandenes Material für eine spätere Aufnahme: Obsan-Bericht 01/2025 (für die sechs ursprünglichen Eingriffsgruppen seit 2019 Gesamtkosten minus 9 Mio. Franken, stationär minus 70 Mio., ambulant plus 61 Mio.; für die elf neuen Gruppen 2023 Gesamtkosten plus 26 Mio., OKP plus 31 Mio., Kantone minus 5 Mio.), BAG-Themenseite (für Versicherer kostenneutral, für Kantone leicht sinkende Kosten), FMH-Medienmitteilung vom 19. November 2020 (Verlagerung gehe ohne einheitliche Finanzierung voll zulasten der Prämienzahlenden), Faktenblatt der Kantonsregierungen 2024 (Verlagerung gewinne an Fahrt).

Krankenpflege-LeistungsverordnungSpitäler und KlinikenKrankenversicherer (OKP)Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und GrundsatzfragenBAG, Ambulant vor StationärObsan, Rapport 01/2025, L'ambulatoire avant le stationnaire, Actualisation 2023 (mit deutscher Zusammenfassung)Erfasst: 11. Oktober 2026

Budget-Krankenkasse (Versicherungsmodell mit eingeschränktem Leistungskatalog), Geschäftsnummer und Stand

Frage: Unter welcher Geschäftsnummer wurde die Fraktionsmotion für ein Krankenversicherungsmodell mit sehr tiefen Prämien 2023 eingereicht, wie hat der Bundesrat Stellung genommen und wie haben die Räte entschieden?

Stand: Gelesen wurde nur ein Medienbericht vom 11. Juli 2023 über den Vorschlag der FDP. Geschäftsnummer, Stellungnahme des Bundesrates und Ratsentscheide konnten nicht an parlament.ch geprüft werden. Der Ansatz budget-krankenkasse wurde deshalb nicht aufgenommen, weil der Aufnahmegrund nicht mit URL belegt werden kann.

Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Krankenversicherer (OKP)Versicherte und Patientinnen und PatientenSRF, Vorschlag der FDP für eine Budget-Krankenkasse, 11. Juli 2023Erfasst: 11. Oktober 2026

Standesinitiative 23.319 (kantonale Einheitskassen), Entscheid des Nationalrates

Frage: Hat der Nationalrat der Genfer Standesinitiative 23.319 in der Frühjahrssession 2025 ebenfalls keine Folge gegeben, und mit welchem Stimmenverhältnis?

Stand: Geprüft ist der Entscheid des Ständerates vom 10. Dezember 2024 (26 zu 14) anhand der Meldung auf parlament.ch. Nach einer Sekundärquelle (Année Politique Suisse) beantragte die SGK-N im Januar 2025 mit 17 zu 8 Stimmen, keine Folge zu geben; der Ratsentscheid und die Geschäftsseite 23.319 wurden nicht an der Primärquelle gelesen. Der Ansatz einheitskasse ist deshalb mit Vertrauen sekundaer und Status abgelehnt erfasst. Ebenfalls offen ist, ob seit 2025 eine neue Volksinitiative für eine öffentliche Krankenkasse bei der Bundeskanzlei vorgeprüft wurde.

Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Krankenversicherer (OKP)Ständerat lehnt kantonale Einheitskrankenkassen ab, Meldung vom 10. Dezember 2024Erfasst: 11. Oktober 2026

Experimentierartikel: Inkrafttreten und bewilligte Pilotprojekte

Frage: An welchem Datum ist Art. 59b KVG in Kraft getreten, und welche Pilotprojekte hat das EDI seither bewilligt oder abgelehnt?

Stand: Der Wortlaut von Art. 59b wurde im Schlussabstimmungstext 19.046 (Paket 1a) gelesen. Das Inkrafttreten 2023 stammt aus dem Auftrag und einem BAG-Dokument von 2023 (FAQ Experimentierartikel), das nicht abrufbar war; die BAG-Themenseite zu den Pilotprojekten lieferte einen Fehler 404. Zahl und Inhalt bewilligter Projekte sind nicht geprüft. Als Gegenposition ist nur die Vernehmlassungsantwort eines Kantons von 2018 zum Vorentwurf belegt; das Parlament hat den Artikel danach geändert (freiwillige Teilnahme, zusätzliche Ziele Qualität und Digitalisierung).

Bundesgesetz über die KrankenversicherungEidgenössisches Departement des InnernBundesamt für GesundheitSchlussabstimmungstext 19.046, Paket 1aErfasst: 11. Oktober 2026

HTA-Programm: keine aktuelle Gegenposition belegt

Frage: Welche Organisationen lehnen die Überprüfung bestehender Leistungen durch das HTA-Programm ab oder verlangen eine andere Ausgestaltung, und mit welchen Argumenten seit 2020?

Stand: Belegt sind die Positionen des Bundesrates (Bericht vom 14. Januar 2026) und der EFK (Nachprüfung 2024) sowie eine Stellungnahme von H+ von 2015 zur Rollenvielfalt des BAG. Eine aktuelle Stellungnahme von Verbänden der Leistungserbringer oder der Industrie zum Programm wurde mit dem verfügbaren Budget nicht gefunden. Das Postulat 23.4341 der GPK-S verlangte die Prüfung einer unabhängigen Einrichtung; der Bericht des Bundesrates wurde nur über die Medienmitteilung gelesen.

Bundesamt für GesundheitEidgenössisches Departement des InnernEidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und GrundsatzfragenH+ Die Spitäler der SchweizBundesrat, Bericht zur Entwicklung des Leistungskatalogs (Medienmitteilung vom 14. Januar 2026)Erfasst: 11. Oktober 2026

Kostenbremse-Initiative: Abstimmungsresultat in Prozent nicht an der Primärquelle geprüft

Frage: Wie lauten Ja- und Nein-Anteil, Ständemehr und Stimmbeteiligung der Abstimmung vom 9. Juni 2024 über die Kostenbremse-Initiative laut Bundeskanzlei?

Stand: Die Seiten der Bundeskanzlei (bk.admin.ch/ch/d/pore/va/20240609) lieferten per Abruf nur die Navigation ohne Zahlen. Die Datei zur Initiative nennt deshalb nur die Ablehnung und die Parlamentsabstimmung aus den Abstimmungserläuterungen (Nationalrat 110 Nein, 31 Ja, 55 Enthaltungen; Ständerat 20 Nein, 14 Ja, 10 Enthaltungen), keine Prozentwerte der Volksabstimmung.

Bundesverfassung der Schweizerischen EidgenossenschaftBundesratBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Bundesrat, Volksabstimmung vom 9. Juni 2024Erfasst: 11. Oktober 2026

Kostenziele: Prüfpflicht bei Überschreitung in Abstimmungserläuterungen und BAG-Seite unterschiedlich dargestellt

Frage: Enthält das geltende Recht (Art. 54 ff. KVG) eine Pflicht von Bundesrat und Kantonen, bei überschrittenen Kostenzielen Massnahmen zu prüfen?

Stand: Die Abstimmungserläuterungen vom 9. Juni 2024 schreiben, Bundesrat und Kantone müssten bei stärkerem Kostenanstieg Korrekturmassnahmen prüfen. Die BAG-Themenseite (abgerufen am 11. Oktober 2026) hält fest, das Parlament habe auf eine Prüfpflicht verzichtet und es seien keine automatischen Korrekturmassnahmen vorgesehen. Die Datei folgt der BAG-Seite; der Gesetzestext wurde nicht gelesen.

Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG)Bundesgesetz über die KrankenversicherungEidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKPBAG, Kosten- und Qualitätsziele in der OKPErläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2024Erfasst: 11. Oktober 2026

Ausgang der Motion 17.3969 und Einsparung der Labortarifsenkung von 2022

Frage: Wie endete die Umsetzung der Motion 17.3969 (Vernehmlassung zur KVG-Änderung, Abschreibung am 3. März 2025), und welche Einsparung weist das EDI allein für die lineare Senkung um 10 Prozent von 2022 aus?

Stand: Curia Vista führt die Motion seit 3. März 2025 als erledigt; ob sie abgeschrieben oder mit einer Vorlage erfüllt wurde, ist nicht an der Primärquelle geprüft. Eine Vernehmlassung zu einer KVG-Änderung lief nach Sekundärangaben von Dezember 2022 bis März 2023; Unterlagen und Ergebnisbericht wurden nicht geöffnet. Das BAG nennt am 19. Dezember 2024 über 200 Millionen Franken jährliche Einsparungen für die Senkung von 2022 zusammen mit Massnahmen bei PCR-Analysen und Vitamin-D-Tests; eine Zahl nur für die lineare Senkung und die Medienmitteilung des EDI von 2022 wurden nicht gefunden. Positionen des Preisüberwachers und der Versicherer zu den Labortarifen liegen nur aus Medienberichten vor und sind deshalb nicht aufgenommen.

Analysenliste (Anhang 3 KLV)Eidgenössisches Departement des InnernBundesamt für GesundheitMedizinische LaboratorienPreisüberwacherCuria Vista, Motion 17.3969BAG, Überarbeitung der Labortarife schreitet voran (19. Dezember 2024)Erfasst: 11. Oktober 2026

Netzwerke zur koordinierten Versorgung: Zeitpunkt und Begründung der Streichung

Frage: In welchem Rat und an welchem Datum wurden die Netzwerke zur koordinierten Versorgung aus dem Kostendämpfungspaket 2 gestrichen, und mit welcher Begründung der Kommissionen?

Stand: Die BAG-Themenseite bestätigt, dass die Massnahme nicht weiterverfolgt wurde und nicht Teil der KVG-Änderung vom 21. März 2025 ist. Die Ratsdaten und die Medienmitteilungen der SGK konnten nicht gelesen werden (Parlamentsseiten nicht abrufbar). Die Chronik enthält deshalb nur Botschaft und Schlussabstimmung. Als Position dafür ist nur der Bundesrat belegt; in der Vernehmlassung stiess die Stärkung der koordinierten Versorgung laut Botschaft mehrheitlich auf ein positives Echo, ohne dass einzelne Befürworter mit Argument zitiert werden können.

Kostendämpfungspaket 2 (KVG-Änderung vom 21. März 2025)Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S)BAG, KVG-Änderung Massnahmen zur Kostendämpfung Paket 2Erfasst: 11. Oktober 2026

Positionsquellen im Bereich Preise und Tarife nur über Suchindex gelesen

Frage: Stimmen die wiedergegebenen Positionen der FMH zur Obergrenze von 4 Prozent beim TARDOC und von pharmaSuisse zum Referenzpreissystem mit dem Wortlaut der verlinkten Seiten überein?

Stand: Die FMH-Seite lieferte beim direkten Abruf am 11. Oktober 2026 den Fehler 403, die pharmaSuisse-Meldung wurde nicht direkt geöffnet. Beide Positionen stammen aus Auszügen, die eine Websuche von den Seiten der Organisationen selbst zurückgab. Datum der pharmaSuisse-Meldung (vermutlich 2021) ist nicht bestätigt. Eine eigene Position von Intergenerika zum Referenzpreissystem wurde auf intergenerika.ch nicht als Primärquelle gefunden und deshalb nicht aufgenommen.

FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrztepharmaSuisseTARDOC (ambulanter Einzelleistungstarif)SpezialitätenlisteFMH, Kostenneutralität und Kostendeckel sind nicht das GleichepharmaSuisse, Die Gesundheitskommission des Ständerats ist einer Meinung mit pharmaSuisseErfasst: 11. Oktober 2026

Abbau von Reserven der Versicherer, belegte Gegenposition und Stand der Standesinitiativen

Frage: Welche Organisation lehnt den Reserveabbau mit heute abrufbarer eigener Quelle ab, und wie haben die Räte über die Standesinitiativen zu den Reserven (unter anderem 21.323, 21.324, 21.325) entschieden?

Stand: Belegt ist die Vernehmlassung des Bundesrates vom 18. September 2020 zur KVAV-Änderung (freiwilliger Reserveabbau, Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen). Die Verabschiedung am 14. April 2021 mit Inkrafttreten am 1. Juni 2021 und die Senkung der Schwelle von 150 auf 100 Prozent der Mindesthöhe sind nur über Suchtreffer bekannt. Die ablehnende Mitteilung von santésuisse vom 16. Dezember 2020 ist nicht mehr abrufbar (Weiterleitung). Weil nur eine Seite belegt werden konnte, wurde der Ansatz reserven-abbau nicht aufgenommen. Er beträfe die Prämien, nicht die Kosten.

Krankenversicherer (OKP)KrankenversicherungsaufsichtsgesetzBundesamt für GesundheitBundesratBundesrat, Medienmitteilung vom 18. September 2020 zur Änderung der KVAVErfasst: 11. Oktober 2026

Überkantonale Spitalplanung: Stand der Motionen und Positionen der Befürworter

Frage: Wie hat der Ständerat im Juni 2026 über die Motionen 23.4284 und 23.3814 entschieden, und wie begründet die SGK-S die Motion 25.3017?

Stand: Die GDK empfahl beide Motionen zur Ablehnung (Empfehlungen Sommersession 2026, Behandlung voraussichtlich am 1. Juni 2026); das Ergebnis ist nicht geprüft. Wortlaut und Begründung der Motion 25.3017 sowie die Stellungnahme des Bundesrates waren nicht abrufbar, deshalb steht unter den Argumenten dafür nur die FMH (2020). H+ empfahl laut einer Suchmaschinen-Zusammenfassung seiner Sessionsvorschau die Ablehnung der Motion 25.3017; das Dokument selbst war nicht abrufbar und die Position ist nicht aufgenommen. Der Bericht des Bundesrates vom 28. Januar 2026 wurde nur über die Medienmitteilung gelesen. Siehe auch den offenen Punkt 04-interkantonale-spitalplanung-motion-25-3017.

Kantonale Spitallisten und LeistungsaufträgeKantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktorenBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)BundesratH+ Die Spitäler der SchweizGDK, Sommersession 2026, EmpfehlungenErfasst: 11. Oktober 2026

Begründung und Stimmenverhältnis des Ständerates zur Motion 23.4177

Frage: Mit welchem Stimmenverhältnis und mit welcher Begründung der Kommissionsmehrheit hat der Ständerat am 18. September 2025 die Vergütung von im Ausland gekauften Arzneimitteln abgelehnt, und an welchem Datum hat der Ständerat die Motion 16.3169 angenommen?

Stand: Curia Vista führt die Motion 23.4177 seit 18. September 2025 als erledigt; die Annahme durch den Nationalrat am 14. März 2024 ergibt sich aus dem Verlauf. Das Stimmenverhältnis im Ständerat (23 zu 19 laut Medienberichten) und die Begründung der SGK-S (Patientensicherheit) sind nur sekundär belegt und stehen deshalb nicht in der Datei. Für die Motion 16.3169 zeigt Curia Vista die Annahme im Nationalrat am 7. März 2018 und die Erledigung am 26. September 2019; der Beschluss des Zweitrates wurde nicht geprüft. Die Daten der Selbstbehaltsregel von 40 Prozent (laut eigener Kenntnis seit 1. Januar 2024) wurden ebenfalls nicht an der Primärquelle geprüft.

Bundesgesetz über die KrankenversicherungVersicherte und Patientinnen und PatientenApothekenMittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 KLV)Curia Vista, Motion 23.4177Curia Vista, Motion 16.3169Erfasst: 11. Oktober 2026

Lockerung des Vertragszwangs: Motion 23.4088 nicht an der Primärquelle gelesen

Frage: Was verlangt der Wortlaut der Motion 23.4088, wie begründete der Bundesrat seinen Ablehnungsantrag schriftlich, wann stimmte der Ständerat zu, und liegt eine Vorlage oder ein Zeitplan des Bundesrates vor?

Stand: Die Geschäftsseite auf parlament.ch lieferte nur eine leere Vorlage, ws-old.parlament.ch einen Fehler 404. Geprüft ist die Annahme im Nationalrat am 13. März 2025 mit 113 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen (Agenturmeldung auf parlament.ch) und der Antrag der SGK-N vom 17. Januar 2025 (Medienmitteilung H+). Aus Sekundärquellen, nicht geprüft: Einreichung am 27. September 2023, Ablehnungsantrag des Bundesrates im November 2023, Annahme im Ständerat am 26. September 2024 mit 30 zu 12 Stimmen bei einer Enthaltung, Geltung für den ambulanten und stationären Bereich. Eine eigene Stellungnahme von prio.swiss oder santésuisse zur Motion wurde nicht gefunden, deshalb steht unter den Argumenten dafür nur die Ratsmehrheit. Das Faktenblatt der FMH vom 7. April 2025 war nicht abrufbar (Fehler 522).

Krankenversicherer (OKP)Bundesgesetz über die KrankenversicherungBundesratBundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)prio.swissFMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und ÄrzteParlament, Geschäft 23.4088Parlament, Meldung vom 13. März 2025 (Keystone-SDA)Erfasst: 11. Oktober 2026

Seit 2025 lancierte Volksinitiativen zu Prämien und Gesundheitskosten

Frage: Welche eidgenössischen Volksinitiativen zu Krankenkassenprämien, Einheitskasse oder Gesundheitskosten sind seit 2025 bei der Bundeskanzlei vorgeprüft, im Sammelstadium oder hängig?

Stand: Die Listen der Bundeskanzlei (hängige Volksinitiativen, Sammelstadium) liessen sich am 11. Oktober 2026 nicht maschinell lesen (leere Seite oder Fehler 404). Ohne Beleg der Bundeskanzlei wurde kein Ansatz aufgenommen, auch keine Prämienrabatt-Initiative.

Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)BundesratVersicherte und Patientinnen und PatientenBundeskanzlei, Hängige VolksinitiativenErfasst: 11. Oktober 2026