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Leistungsorientierte Abgeltung LOA V (Apothekentarif) (LOA V) Tarif
Die LOA V ist die seit 1. Januar 2026 geltende Tarifstruktur für die Leistungen der Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Sie wurde von pharmaSuisse, prio.swiss, HSK und CSS vereinbart und vom Bundesrat am 29. Oktober 2025 bis Ende 2028 genehmigt.
Wer macht was
Die Grundversicherung übernimmt die Leistung der Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe ärztlich verordneter Arzneimittel (KVG Art. 25 Abs. 2 Bst. h). Welche Leistungen das sind, bestimmt KLV Art. 4a: Beratung beim Ausführen einer Verordnung mit mindestens einem SL-Arzneimittel, Ausführung ausserhalb der Geschäftszeiten im Notfall, Ersatz durch ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel und ärztlich angeordnete Betreuung bei der Einnahme. Seit 2001 werden diese Leistungen separat über einen Tarif und nicht mehr im Arzneimittelpreis abgegolten; der erste Tarifvertrag wurde am 20. Februar 2002 genehmigt (BAG, Medienmitteilung 29. Oktober 2025).
Die fünfte Version LOA V haben pharmaSuisse, prio.swiss und die Einkaufsgemeinschaften HSK und CSS vereinbart. Der Bundesrat hat den Vertrag am 29. Oktober 2025 genehmigt; er gilt ab 1. Januar 2026 bis Ende 2028 und löst LOA IV/1 ab. Die Tarifstruktur ist ein Einzelleistungstarif in Taxpunkten, ergänzt durch nationale Taxpunktwertvereinbarungen in Franken; Tarifverträge für Offizin und Versandkanal bestehen mit HSK, CSS und tarifsuisse (pharmaSuisse, Tarifvertrag LOA). Neu vergütet werden der Versandkanal und die maschinelle Verblisterung; die Sicherheits-Checks werden beim Medikament nach neu und bestehend sowie nach Abgabekategorie unterschieden (Klarstellungen LOA V).
Die LOA ist vom Vertriebsanteil zu unterscheiden: Dieser ist Teil des Publikumspreises der Spezialitätenliste und wird vom EDI in KLV Art. 38 festgelegt.
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026
