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Versicherte und Patientinnen und Patienten (Versicherte) Akteur

Alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sind versicherungspflichtig. Sie bezahlen die Kopfprämie, Franchise, Selbstbehalt und Spitalbeitrag sowie nicht gedeckte Leistungen. 2024 trugen die Haushalte 62 Prozent der Gesundheitskosten direkt oder über Prämien.

Ebene: BevölkerungWebsite

Wer macht was

finanziert
Krankenversicherer (OKP)Bezahlt die vom BAG genehmigte Prämie
finanziert
Krankenversicherer (OKP)Trägt Franchise
finanziert
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisSchuldet im Tiers garant die Rechnung des Leistungserbringers und erhält die Vergütung vom Versicherer zurück.
finanziert
PflegeheimeZahlt den Patientenbeitrag an die Pflegekosten von höchstens 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags sowie Unterkunft und Betreuung.
beantragt
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Beantragt die Prämienverbilligung beim Kanton oder erhält sie von Amtes wegen.
entscheidet
Krankenversicherer (OKP)Kann den Versicherer bei Mitteilung der neuen Prämie unter Einhaltung einer einmonatigen Frist auf Ende Monat wechseln.
finanziert
Gesundheitsförderung SchweizEntrichtet über die Prämie den jährlichen Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung.

Die Versicherten bezahlen dem Versicherer eine Prämie, die innerhalb eines Versicherers für alle gleich ist, soweit das Gesetz keine Ausnahmen vorsieht (KVG Art. 61 Abs. 1). Dazu kommt die Kostenbeteiligung aus Franchise und 10 Prozent Selbstbehalt bis zu einem jährlichen Höchstbetrag (KVG Art. 64) sowie der Spitalbeitrag. Bei Mitteilung der neuen Prämie können sie den Versicherer unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist auf das Ende des Monats wechseln; die neue Prämie muss mindestens zwei Monate im Voraus mitgeteilt werden (KVG Art. 7 Abs. 2).

Nach der BFS-Medienmitteilung vom 24. April 2026 beliefen sich die Gesundheitskosten 2024 auf 97 Milliarden Franken oder 10’792 Franken pro Kopf. Die Privathaushalte bezahlten 21,3 Prozent aus eigener Tasche und 40,7 Prozent über indirekte Beiträge, hauptsächlich Krankenversicherungsprämien; der Restbetrag von 31,3 Prozent wurde weitgehend von der öffentlichen Hand getragen. Die drei Quoten bilden keine vollständige Verteilung, weil Unternehmen und weitere Quellen hinzukommen.

Die Nettokosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betrugen 2024 nach dem BFS im Durchschnitt 335 Franken pro Kopf und Monat, mit dem höchsten kantonalen Wert im Tessin (425 Franken) und dem tiefsten in Appenzell Innerrhoden (237 Franken) (BFS, 26. Oktober 2026).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Geld
an Krankenversicherer (OKP): KostenbeteiligungDie Versicherten tragen eine jährliche Franchise, 10 Prozent Selbstbehalt bis zum vom Bundesrat festgesetzten Höchstbetrag und einen Spitalbeitrag pro Tag; der Versicherer erhebt sie im Tiers payant oder zieht sie bei der Rückerstattung ab.
Geld
an Krankenversicherer (OKP): PrämienDie Versicherten bezahlen dem Versicherer die vom BAG genehmigte Kopfprämie, die je Kanton, Prämienregion, Altersgruppe und Modell unterschiedlich ist; mittlere Prämie 2027: 412 Franken pro Monat.
Geld
an Ärztinnen und Ärzte in der Praxis: Vergütung im Tiers garantHaben Versicherer und Leistungserbringer nichts anderes vereinbart, schuldet die versicherte Person der Praxis die Vergütung und hat gegenüber dem Versicherer Anspruch auf Rückerstattung; das ist die gesetzliche Regel.
Geld
an Pflegeheime: Patientenbeteiligung an der Pflege, höchstens 20 ProzentDie versicherte Person zahlt dem Pflegeheim höchstens 20 Prozent des höchsten vom Bundesrat festgesetzten Pflegebeitrags, laut BAG höchstens 23 Franken pro Tag, zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung; Betreuung und Pension sind keine KVG-Leistungen.

Eingehend

Geld
von Krankenversicherer (OKP): Vergütung MiGeL bis HöchstvergütungsbetragDer Versicherer vergütet ein MiGeL-Produkt höchstens bis zum Höchstvergütungsbetrag; einen höheren Preis trägt die versicherte Person zusätzlich zu Franchise und Selbstbehalt.
Leistung
von Ärztinnen und Ärzte in der Praxis: Behandlung in der PraxisÄrztinnen und Ärzte erbringen die ambulante Untersuchung und Behandlung zulasten der OKP, sofern die Leistung wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich ist.
Leistung
von Pflegeheime: Pflege im HeimPflegeheime erbringen Pflegeleistungen aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs. Die Grundversicherung leistet daran einen Beitrag.
Leistung
von Spitäler und Kliniken: Behandlung im SpitalSpitäler behandeln stationär und ambulant. Die Grundversicherung übernimmt Untersuchung, Behandlung und Pflege sowie den Aufenthalt entsprechend dem Standard der allgemeinen Abteilung.
Leistung
von Spitex-Organisationen: Pflege zu HauseOrganisationen der Krankenpflege und Hilfe zu Hause erbringen ambulante Pflegeleistungen aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs. Die Grundversicherung leistet daran einen Beitrag.
Leistung
von Apotheken: Abgabe und BeratungApotheken geben verschreibungspflichtige Arzneimittel auf ärztliche Verschreibung und in definierten Fällen ohne Verschreibung ab; die Grundversicherung übernimmt Beratung, Notfalldienst, Substitution und Einnahmebetreuung.

Was sich ändert

Stand: 2. November 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026