Kostenhebel
Wo die Kosten entstehen und welche Ansätze diskutiert werden, um sie zu dämpfen. Für jeden Ansatz: wie er wirken soll, wo er im System ansetzt, wer dafür und wer dagegen ist.
So lesen Sie diesen Bereich
- Diese Seite empfiehlt nichts. Sie zeigt, wer was vorschlägt und was die Quellen zur Wirkung nennen.
- Argumente dafür und dagegen sind Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben und mit Quelle verlinkt.
- Zahlen zur Wirkung stehen nur dort, wo eine amtliche oder wissenschaftliche Schätzung vorliegt.
- Aufgenommen ist, was seit 2020 Gegenstand eines Geschäfts der Bundesversammlung, einer Volksabstimmung, einer Vernehmlassung oder eines Berichts des Bundesrates war.
Preise und Tarife
Was eine Leistung oder ein Produkt kosten darf.
Dreijährliche Überprüfung der Arzneimittelpreise
Das BAG überprüft jedes Jahr einen Drittel der Arzneimittel der Spezialitätenliste auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ist ein Preis im Vergleich mit dem Ausland und mit anderen Arzneimitteln zu hoch, wird er per 1. Dezember gesenkt.
In KraftKostenneutralität und Obergrenze beim ambulanten Arzttarif
Der Wechsel von TARMED zu TARDOC und ambulanten Pauschalen soll keine Mehrkosten auslösen. Der Bundesrat hat die Genehmigung mit einer Obergrenze verbunden: Die Gesamtkosten der ambulanten ärztlichen Leistungen dürfen pro Jahr um höchstens 4 Prozent steigen.
BeschlossenPreismodelle und Kostenfolgemodelle für Arzneimittel
Zwei Instrumente aus dem Kostendämpfungspaket 2: Preismodelle mit teils vertraulichen Rückerstattungen auf den Listenpreis und Kostenfolgemodelle, bei denen Herstellerinnen ab bestimmten Umsatzschwellen einen Teil des Umsatzes an die Grundversicherung zurückerstatten.
AbgelehntReferenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel
Für Arzneimittel mit demselben Wirkstoff würde ein Höchstbetrag festgelegt, den die Grundversicherung vergütet. Wer ein teureres Präparat wählt, zahlt die Differenz selbst. Das Parlament hat den Vorschlag des Bundesrates abgelehnt und stattdessen andere Massnahmen für Generika gewählt.
BeschlossenReferenztarife für ausserkantonale Wahlbehandlungen
Wer sich ohne medizinischen Grund in einem Spital ausserhalb des Wohnkantons behandeln lässt, erhält höchstens den Referenztarif vergütet. Neu müssen die Kantone diesen nach einheitlichen Regeln am Tarif eines vergleichbaren Listenspitals des Wohnkantons ausrichten.
In KraftSenkung und Neutarifierung der Labortarife
Das EDI legt die Tarife der Laboranalysen in der Analysenliste fest. 2022 senkte es fast alle Tarife linear um 10 Prozent, per 1. Juli 2026 die Auftragstaxe und einzelne umsatzstarke Positionen. Mit dem Projekt transAL-2 werden alle Positionen neu berechnet.
AbgelehntVergütung von im Ausland gekauften Arzneimitteln
Die Grundversicherung würde ärztlich verordnete, in der Schweiz zugelassene Arzneimittel und Hilfsmittel vergüten, die Versicherte im Ausland günstiger kaufen. Dafür müsste das Territorialitätsprinzip gelockert werden. Der Ständerat hat die Motion dazu am 18. September 2025 abgelehnt.
Im ParlamentVergütung von im EWR gekauften Mitteln und Gegenständen
Die Grundversicherung soll bestimmte Medizinprodukte der Mittel- und Gegenständeliste vergüten können, die Versicherte privat in einem EWR-Staat kaufen. Heute verhindert das Territorialitätsprinzip dies. Der Bundesrat hat die Vorlage am 24. Juni 2026 dem Parlament überwiesen.
Menge und Angebot
Wie viel erbracht wird und von wem.
Kosten- und Qualitätsziele
Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre Ziele für das Kostenwachstum in der Grundversicherung fest. Eine Kommission (EKKQ) überwacht die Entwicklung und gibt Empfehlungen ab. Automatische Korrekturmassnahmen sind nicht vorgesehen.
AbgelehntKostenbremse-Initiative
Die Volksinitiative wollte das zulässige Kostenwachstum in der Grundversicherung an die Entwicklung der Löhne und der Gesamtwirtschaft binden und Bund und Kantone zu Massnahmen verpflichten. Volk und Stände lehnten sie am 9. Juni 2024 ab.
Im ParlamentLockerung des Vertragszwangs
Krankenversicherer müssen heute die Leistungen aller zugelassenen Leistungserbringer vergüten. Eine vom Parlament überwiesene Motion verlangt, diesen Vertragszwang im ambulanten und stationären Bereich zu lockern.
In KraftZulassungssteuerung mit Höchstzahlen
Die Kantone beschränken die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die ambulant zulasten der Grundversicherung abrechnen dürfen, über Höchstzahlen je Fachgebiet oder Region. Die Methode legt der Bundesrat fest.
Finanzierung und Anreize
Wer zahlt und welche Anreize daraus entstehen.
Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen
Kantone und Krankenversicherer finanzieren alle Leistungen der Grundversicherung nach demselben Verteilschlüssel, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in der Pflege erbracht werden.
AbgelehntÖffentliche Krankenkasse oder Einheitskasse
Statt mehrerer Krankenversicherer im Wettbewerb führt eine öffentliche Kasse die Grundversicherung, national oder in einzelnen Kantonen. Zuletzt verlangte der Kanton Genf eine Rechtsgrundlage für kantonale Einheitskassen.
Strukturen und Planung
Wo und in welchen Strukturen behandelt wird.
Netzwerke zur koordinierten Versorgung
Der Bundesrat wollte Netzwerke, die Behandlungen über mehrere Berufe hinweg koordinieren, als eigene Leistungserbringer im KVG verankern. Das Parlament hat die Massnahme aus dem Kostendämpfungspaket 2 gestrichen.
Im ParlamentÜberkantonale Spitalplanung
Statt 26 kantonaler Spitalplanungen sollen Spitallisten und Leistungsaufträge über Kantonsgrenzen hinweg in Versorgungsregionen abgestimmt oder national geplant werden. Für die hochspezialisierte Medizin gilt bereits eine gemeinsame Planung der Kantone.
Versicherte
Was Versicherte selbst tragen und wählen.
Erhöhung der Mindestfranchise und Anpassung an die Kostenentwicklung
Die ordentliche Franchise für Erwachsene soll von 300 auf 400 Franken steigen und künftig angepasst werden, sobald der Anteil der Kostenbeteiligung der Versicherten unter 13,5 Prozent der Leistungen der Grundversicherung fällt.
Im ParlamentGebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme
Die Kantone sollen bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme ohne schriftliche Überweisung einen Zuschlag von höchstens 50 Franken auf den Selbstbehalt erheben können.
In KraftPrämien-Entlastungs-Initiative und Mindestbeiträge der Kantone an die Prämienverbilligung
Die Volksinitiative wollte die Prämien auf höchstens 10 Prozent des verfügbaren Einkommens begrenzen. Sie wurde abgelehnt; der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet die Kantone zu einem Mindestbeitrag an die Prämienverbilligung.
Qualität, Kontrolle und Digitalisierung
Was überprüft, gemessen und digital abgewickelt wird.
Elektronische Rechnung und Rechnungskontrolle
Leistungserbringer müssen ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Versicherte erhalten eine Rechnungskopie und können eine Papierversion kostenlos verlangen. Einheitliche elektronische Rechnungen sollen die Kontrolle durch die Versicherer erleichtern.
In KraftExperimentierartikel (Pilotprojekte)
Das EDI kann befristete Pilotprojekte bewilligen, die neue Modelle zur Kostendämpfung, zur Qualität oder zur Digitalisierung erproben und dafür in bestimmten Bereichen vom KVG abweichen dürfen.
In KraftÜberprüfung bestehender Leistungen (HTA)
Der Bund lässt Leistungen, die die Grundversicherung bereits bezahlt, systematisch auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit prüfen. Je nach Ergebnis wird die Vergütung beibehalten, eingeschränkt oder gestrichen.
Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026
