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Systemkarte › Was sich ändert › Spezialisierte Palliativpflege wird ab 2027 höher vergütet

12. Juni 2026BeschlossenAn Primärquelle geprüft

Spezialisierte Palliativpflege wird ab 2027 höher vergütet

Was sich ändert
Der Bundesrat beauftragt das EDI, die OKP-Beiträge für spezialisierte Palliativpflege zu erhöhen. Das EDI erhält per 1. August 2026 die KVV-Kompetenz zur Festlegung der Höchstbeiträge; die KLV-Änderung gilt ab 1. Januar 2027.
Wer entschieden hat
Bundesrat (KVV), EDI (KLV)
Ab wann
1. August 2026 (Kompetenz), 1. Januar 2027 (Beiträge); Übergangslösung bis zur einheitlichen Finanzierung der Pflege 2032
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Ein Bericht des Bundesrates vom 25. Juni 2025 zur Motion 20.4264 hatte gezeigt, dass die Vergütung spezialisierter Palliativpflege ambulant und im Pflegeheim nicht immer angemessen ist. Am 12. Juni 2026 beauftragte der Bundesrat das EDI, die OKP-Beiträge zu erhöhen. Mit einer KVV-Anpassung erhält das EDI per 1. August 2026 die Kompetenz, die Höchstbeiträge in der KLV festzulegen; die KLV-Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bisher dürfen den Versicherten höchstens 20 Prozent des höchsten OKP-Beitrags überwälzt werden (15.35 Franken ambulant, 23 Franken im Pflegeheim). Neu gelten für spezialisierte Palliativpflege differenzierte Höchstbeiträge von 22.55 Franken ambulant und 30.40 Franken im spezialisierten Pflegeheim. Die Lösung ist als Übergang bis zur einheitlichen Finanzierung der Pflege ab 2032 gedacht.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 12. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026