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Spezialisierte Palliativpflege wird ab 2027 höher vergütet
Ein Bericht des Bundesrates vom 25. Juni 2025 zur Motion 20.4264 hatte gezeigt, dass die Vergütung spezialisierter Palliativpflege ambulant und im Pflegeheim nicht immer angemessen ist. Am 12. Juni 2026 beauftragte der Bundesrat das EDI, die OKP-Beiträge zu erhöhen. Mit einer KVV-Anpassung erhält das EDI per 1. August 2026 die Kompetenz, die Höchstbeiträge in der KLV festzulegen; die KLV-Änderung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Bisher dürfen den Versicherten höchstens 20 Prozent des höchsten OKP-Beitrags überwälzt werden (15.35 Franken ambulant, 23 Franken im Pflegeheim). Neu gelten für spezialisierte Palliativpflege differenzierte Höchstbeiträge von 22.55 Franken ambulant und 30.40 Franken im spezialisierten Pflegeheim. Die Lösung ist als Übergang bis zur einheitlichen Finanzierung der Pflege ab 2032 gedacht.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 12. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
