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1. April 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zum EFAS-Verordnungspaket der Etappe 1 eröffnet

Was sich ändert
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu KVV, UVV, MVV, IVV, KLV und zur Totalrevision der VKL für die einheitliche Finanzierung ab 2028. Die Gemeinsame Einrichtung KVG soll den Kantonsbeitrag wöchentlich berechnen, einziehen und verteilen.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
Vernehmlassung bis 8. Juli 2026; Inkrafttreten geplant 1. Januar 2028 (Pflege 1. Januar 2032)
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Bundesrat hat am 1. April 2026 die Vernehmlassung zum Verordnungspaket der ersten EFAS-Etappe eröffnet; sie dauerte bis 8. Juli 2026. Betroffen sind die Verordnungen über die Kranken-, Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung, die Krankenpflege-Leistungsverordnung und die Verordnung über die Kostenermittlung und Leistungserfassung, die komplett neu gefasst wird. Ab 1. Januar 2028 werden ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert, ab 1. Januar 2032 auch die Pflege zu Hause und im Pflegeheim. Die Kantone tragen mindestens 26,9 Prozent der Nettokosten, die Versicherer höchstens 73,1 Prozent; in der Übergangsphase gelten tiefere kantonsspezifische Mindestsätze. Die Gemeinsame Einrichtung KVG berechnet den Kantonsbeitrag wöchentlich, zieht ihn bei den Kantonen ein und verteilt ihn auf die Versicherer. Der Ergebnisbericht war am 10. Oktober 2026 noch nicht publiziert.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 1. April 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026