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Im ParlamentMenge und Angebot

Lockerung des Vertragszwangs

Krankenversicherer müssen heute die Leistungen aller zugelassenen Leistungserbringer vergüten. Eine vom Parlament überwiesene Motion verlangt, diesen Vertragszwang im ambulanten und stationären Bereich zu lockern.

Stand
Motion 23.4088 nach dem Ständerat am 13. März 2025 auch vom Nationalrat angenommen (113 zu 72 Stimmen bei 6 Enthaltungen); der Bundesrat muss eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.
Wie der Hebel wirken soll
Heute rechnet jeder vom Kanton zugelassene Leistungserbringer zulasten der Grundversicherung ab; die Versicherer können keine Auswahl treffen. Mit einer Lockerung könnten Versicherer entscheiden, mit welchen Ärztinnen, Ärzten oder Spitälern sie Verträge abschliessen, zum Beispiel nach Kriterien der Qualität und Wirtschaftlichkeit. Die Ratsmehrheit sieht darin ein Mittel gegen die Ballung von Leistungserbringern in einzelnen Regionen und gegen steigende Kosten. Wie weit die Lockerung geht und welche Kriterien gelten, ist offen, bis der Bundesrat eine Vorlage vorlegt.
Erwartete Wirkung
Eine amtliche Schätzung der Kostenwirkung wurde nicht gefunden. Die Stellungnahme des Bundesrates zur Motion konnte nicht an der Primärquelle gelesen werden, und eine Gesetzesvorlage mit Angaben zu den Auswirkungen liegt noch nicht vor.
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Mehrheit von National- und Ständerat

Bei der Zulassung würden nur formale Kriterien geprüft, Qualität und Wirtschaftlichkeit spielten kaum eine Rolle. In einzelnen Regionen ballten sich Spitäler und Leistungserbringer, andere seien unterversorgt; die Kantone steuerten zurückhaltend. Die Lockerung sei ein wirksames Mittel gegen steigende Kosten und Prämien.

Parlament, Meldung vom 13. März 2025: Nationalrat will Vertragszwang lockern (Keystone-SDA) (Sekundärquelle)

Dagegen

H+ Die Spitäler der Schweiz

Die Lockerung führe zu mehr Bürokratie und höheren Kosten und gefährde die Versorgungssicherheit und die freie Wahl der Leistungserbringer. Neben der Spitalplanung der Kantone entstünde eine parallele Planung durch die Versicherer, verbunden mit der Gefahr der Risikoselektion zulasten chronisch Kranker.

H+, Medienmitteilung vom 17. Januar 2025: H+ lehnt Lockerung des Vertragszwangs ab

Chronik

Das Parlament hatte 2019 noch auf eine Lockerung verzichtet (Parlamentsdienste, Meldung vom 13. März 2025). In der Vernehmlassung zur Zulassungsvorlage 2017 lehnten die Mehrheit der Kantone und die Verbände der Leistungserbringer eine Zulassung durch die Versicherer ab, weil sie einer Form von Vertragsfreiheit gleichkomme (BBl 2018 3125). H+ verweist darauf, dass mit der Zulassungssteuerung der Kantone bereits ein Instrument besteht.

Der Wortlaut der Motion, die Stellungnahme des Bundesrates und das Datum der Abstimmung im Ständerat konnten nicht an der Primärquelle gelesen werden; die Positionen von Ratsmehrheit und Bundesrat stammen aus der Agenturmeldung auf parlament.ch. Eine eigene Stellungnahme eines Versichererverbands zur Motion wurde nicht gefunden.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026