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prio.swiss (prio.swiss) Akteur

Branchenverband der Krankenversicherer mit Sitz in Bern. Seit 6. Januar 2025 vertritt er die Branche politisch und gegenüber Behörden und hat in dieser Rolle curafutura und santésuisse abgelöst.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

informiert
Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Vertritt die Positionen der Krankenversicherer im politischen Prozess
verhandelt
Organisation ambulante Arzttarife AGIst als Verband der Versicherer Partner in der Organisation ambulante Arzttarife.
berät
Krankenversicherer (OKP)Koordiniert die Positionen der Mitglieder zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
informiert
Bundesamt für GesundheitNimmt zu Verordnungsentwürfen Stellung

prio.swiss hat am 6. Januar 2025 die operative Tätigkeit aufgenommen und löst in der politischen und gesellschaftlichen Branchenvertretung die bisherigen Verbände curafutura und santésuisse ab (Mitteilung des Verbands). Im Vorstand sitzen die Leitungen von Groupe Mutuel, KPT, CSS, Assura, RVK, SWICA, Concordia, Visana, Sanitas und Helsana. Der Verband hat seinen Sitz am Waisenhausplatz 25 in Bern.

Der Verband koordiniert die Positionen seiner Mitglieder zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, vertritt sie gegenüber Behörden und anderen Akteuren und entwickelt Grundlagen zu Tarifstrukturen, Qualitätsmessung, Gesundheitsdaten und Branchenstandards. Die Dienstleistungsgesellschaften der früheren santésuisse-Gruppe treten seit 1. Juli 2026 als santéservices auf. Im Oktober 2026 hat prio.swiss beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen einen Leistungsauftrag des HSM-Beschlussorgans für Oesophagusresektionen erhoben (Mitteilung des Verbands vom 19. Oktober 2026).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Organisation ambulante Arzttarife AG: Aktionärin und Antragstellerinprio.swiss ist als Verband der Krankenversicherer Aktionärin der OAAT AG, Tarifpartnerin des Gesamt-Tarifsystems und antragsberechtigt im jährlichen Verfahren zur Tarifentwicklung.
Regeln
an Bundesverwaltungsgericht: Verbandsbeschwerde gegen SpitallistenOrganisationen der Versicherer von nationaler oder regionaler Bedeutung können seit 1. Januar 2024 kantonale Spitallistenbeschlüsse anfechten; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 27. Juni 2025 die Legitimation von prio.swiss gegen die Liste AR, AI und SG und trat im Urteil C-5137/2025 auf die Beschwerde gegen die Schwyzer Liste als Ganzes nicht ein. Gilt ab 2024-01-01.

Eingehend

Regeln
von ARTISET (mit CURAVIVA): Tarifpartner Pflegeheime ab 2032Für die Pflege in Pflegeheimen gilt ab 1. Januar 2032 ebenfalls die Vergütung über Tarife einer neuen Tariforganisation mit Leistungserbringern, Versicherern und Kantonen; die Rolle von ARTISET und CURAVIVA darin ist noch nicht festgelegt. Gilt ab 2032-01-01.
Regeln
von FMH, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte: Tarifpartner ambulante ArzttarifeH+ und FMH einerseits sowie santésuisse (heute santéservices) und curafutura (heute prio.swiss) anderseits schlossen am 31. Oktober 2024 den Tarifstrukturvertrag für TARDOC und die ambulanten Pauschalen ab; der Bundesrat genehmigte ihn am 30. April 2025 mit Ausnahmen und befristet bis Ende 2028.
Regeln
von H+ Die Spitäler der Schweiz: Tarifpartner stationäre TarifverträgeH+ und prio.swiss haben die ab 1. Januar 2026 geltenden gesamtschweizerischen Tarifverträge für SwissDRG, TARPSY und ST Reha abgeschlossen, die der Bundesrat am 26. November 2025 genehmigt hat.
Regeln
von Patientenorganisationen und Ombudsstelle: Anhörung vor VerbandstarifverträgenVor dem Abschluss von Tarifverträgen zwischen Verbänden sind die Organisationen anzuhören, welche die Interessen der Versicherten auf kantonaler oder Bundesebene vertreten.
Regeln
von pharmaSuisse: Tarifpartner Apothekentarif LOA VpharmaSuisse hat die Tarifstruktur LOA V mit prio.swiss sowie den Einkaufsgemeinschaften HSK und CSS vereinbart; der Bundesrat hat sie am 29. Oktober 2025 genehmigt, sie gilt seit 1. Januar 2026.
Regeln
von Spitex Schweiz: Tarifpartner Pflege ab 2032Mit EFAS werden Pflegeleistungen ab 1. Januar 2032 über Tarife vergütet; dafür entsteht eine Tariforganisation, in der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone vertreten sind. Welche Verbände dort Einsitz nehmen, ist noch nicht festgelegt. Gilt ab 2032-01-01.

Was sich ändert

Stand: 26. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026